Kindergeld 2015

Kindergeld 2015

Kindergeld 2015

Das Kindergeld ist bereits seit Jahrzehnten fester Bestandteil der kindlichen, finanziellen Förderung. Es wird Monat für Monat von der jeweils zuständigen Bundesagentur für Arbeit an die Erziehenden des Kindes ausgezahlt – der Betrag richtet sich dabei nach der Anzahl der Kinder im jeweiligen Haushalt. Das Geld soll die Erziehenden finanziell unterstützen: So beabsichtigt das Land, dass vor allem Pflegeprodukte und Lebensmittel von dem Geld gekauft werden können, sodass auch finanziell schwache Haushalte ihre Kinder bestmöglich versorgen können. Wie bereits erwähnt, wird das Kindergeld 2015 nicht unbedingt an die Eltern selber, sondern an die direkten Erziehenden ausgezahlt. Dies können im Einzelfall die Großeltern sein, oder aber auch die Pflegeeltern.

Kindergeld 2015
Kindergeld 2015

[dropcap]G[/dropcap]rundsätzlich haben alle Kinder, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben, einen Anspruch auf das Kindergeld. Es wird mindestens von der Geburt an bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt, wenn sich die Kinder in der Ausbildung/ im Studium/ im Zivildienst befinden, wird es entsprechend dieser Jahre verlängert (bis max. zum 25.Lebensjahr) – in diesen Fällen sind jedoch detaillierte Nachweise zu erbringen.

Die Höhe der finanziellen Unterstützung richtet sich dabei nach der Anzahl der in diesem Haushalt lebenden Kinder: So erhält man für die ersten zwei Kinder jeweils 184€, für ein drittes Kind 190 € und für jedes weitere Kind 215€. Die Auszahlungen werden monatlich auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen.

Der Auszahlungszeitpunkt (zu Beginn/ in der Mitte/ zum Ende eines Monats) richtet sich dabei nach der Kindergeldnummer. Somit haben die Erziehenden Monat für Monat eine finanzielle Unterstützung für die Beschaffung alltäglicher Dinge für das Kind.

Kindergeld 2015 beantragen – So geht`s

Da man als Erziehende von der Geburt an Anspruch auf das Kindergeld hat, kann man sich bereits vor der Niederkunft den entsprechenden Antrag zuschicken lassen. Dieser lässt sich auf telefonischem Weg bei der jeweils zuständigen Agentur für Arbeit erfragen und entsprechend anfordern.

Der Antrag besteht aus mehreren Seiten, auf denen diverse persönliche Dinge abgefragt werden. So benötigt die Behörde u.a. die kompletten persönlichen Angaben des Kindes, für das Kindergeld gezahlt werden soll, zusätzlich auch detaillierte Informationen über die Erziehenden. Die Angaben über die Kinderanzahl ist ebenso relevant wie die Angabe der Bankverbindung.

So kann man bereits im Vorfeld die feststehenden Angaben ausfüllen, sodass lediglich die kindsbezogenen Fakten nach der Geburt eingetragen werden müssen. Ebenso wichtig wie der Antrag als Solcher ist die Geburtsurkunde, welche der Behörde gemeinsam mit dem Antrag vorgelegt werden muss. Diese Urkunde erhält man automatisch nach der standesamtlichen Anmeldung des Kindes mit dem Aufdruck „Kindergeldkasse“.

Treten bei dem Ausfüllen des Antrags Unklarheiten auf, kann man entweder jederzeit die Bundesagentur für Arbeit telefonisch kontaktieren oder aber die Behörde direkt aufsuchen. Die Mitarbeiter sind stets bemüht, die Bürger bei der Antragsstellung zu unterstützen.

Hat man die Unterlagen schließlich eingereicht, werden diese von der entsprechenden Behörde hin überprüft: So wird kontrolliert, ob alle notwendigen Angaben getätigt und ob die ggfs. notwendigen Nachweise erbracht wurden. Stimmt das Amt der Antragsstellung schließlich zu, so erhält der Antragsteller eine schriftliche Benachrichtigung über den Bescheid und bereits nach kurzer Zeit tritt der Zahlungsbeginn in Kraft.
[flexvid]

[/flexvid]

Finanzielle Unterstützung durch den Staat

Wie bereits erwähnt, stellt das Kindergeld 2015 eine finanzielle Unterstützung für die Erziehenden eines Kindes dar. Somit soll auch finanziell schwächeren Bürgern eine Familiengründung ermöglicht werden, sodass die grundlegenden und lebensnotwendigen Mittel erworben werden können.

Keinesfalls sollen die Gelder als „Almosen“ verstanden werden: Da es sich um eine freiwillige Zahlung des Staates handelt (die in der Vergangenheit bereits des Öfteren erhöht wurde!), sollten auch alle berechtigten Bürger diese Unterstützung beantragen.

Damit die entsprechende Auszahlung regelmäßig erfolgen kann, ist eine korrekte Angabe der Daten auf dem Antragsformular zwingend notwendig. Daher verpflichtet sich der Antragssteller, dass bei Änderung der Daten (Familienstand, Adresse, Bankverbindung, etc.) die zuständige Agentur für Arbeit zeitnah informiert wird, um eine kontinuierliche und korrekte Zahlung zu ermöglichen.

Auch jegliche weitere Änderungen (zum Beispiel Ende der Ausbildung oder des Studiums), die Änderungen für den Vertrag bedeuten, sind der Behörde umgehend mitzuteilen. Zusätzlich sei zu erwähnen, dass die entsprechenden Mitarbeiter die Anträge genauestens prüfen (müssen), um Missbrauch vorzubeugen – denn nicht selten werden Anträge auf Kindergeld gestellt, wobei die vermeintlichen Erziehenden auf das Geld keinerlei Anspruch haben.

Denn nur durch exakte Überprüfung der einzelnen Fälle kann garantiert werden, dass das Kindergeld 2015 vom Staat wirklich die Familien erreicht, denen es auch zusteht.

Infografik: Kindergeld in Deutschland

Bildquelle
Bild oben: © panthermedia.net / Andre Bonn
Infografik: http://www.sozialleistungen.info/medien/infografiken/kindergeld.html

Ähnliche Beiträge