Vielleicht hast Du das auch schön gehört oder bist sogar eins… ein Zählkind. Doch was ist das eigentlich genau? Schauen wir uns das mal gemeinsam an.
Ein Zählkind gilt als Zählkind, wenn Du kein Kindergeld dafür erhälst, es aber trotzdem für dich zählt. Jetzt schlag bitte nicht völlig entnervt Deinen Kopf auf die Tischkante. Der Satz wird gleich Sinn machen, hoffe ich…
Also… Stell Dir mal eine kleine Familie vor. Mutter, Vater und zwei Kinder. Eines 2000 geboren und das andere 2002. Sie erhalten für diese zwei Kinder zweimal 184 Euro, also 368 Euro gesamt. Nun stell Dir mal weiter vor, dass der Vater vorher schon eine Ehe hatte und dort ein Kind gezeugt hat. Dieses Kind ist 1995 geboren worden und lebt bei seiner leiblichen Mutter.
Nun kann der Vater mit den zwei Kindern den Zählkindervorteil beantragen, sofern das Kind aus der ersten Ehe noch Kindergeld erhält ( die Kindsmutter bekommt das Kindergeld ).
Jetzt sieht die Rechnung so aus: Erstes Kind wird als Zählkind bei der Berechnung vermerkt. Dann bekommt das zweite Kind 184 Euro und dann das dritte 190 Euro! Also 374 Euro gesamt!
Bei dem Kindergeld gibt es ja die Staffelung:
1. Kind 184 Euro
2. Kind 184 Euro
3. Kind 190 Euro
ab dem 4. Kind 215 Euro
Der Zählkindervorteil bewirkt also, dass die Kinder in der Tabelle höher rutschen und somit mehr Kindergeld erhalten. Zubeachten gilt, dass das Alter der Kinder entscheident ist. An erste Stelle kommt immer das älteste Kind! Dann absteigend vom Alter hin bis zum jüngsten.
So… Ich hab mir alle Mühe gegeben diese komplizierte Rechnung aufzuschlüsseln. Wenn ich es noch nicht so deutlich machen konnte, dann schreibt bitte einen Kommentar.
LG
Simon