Wenn Du ein Pflegekind aufgenommen hast, kannst Du auch das Kindergeld beantragen. Einige Voraussetzungen musst Du jedoch beachten, diese habe ich hier kurz zusammengefasst:
- MINDERJÄHRIG – Nur minderjährige Kinder können berücksichtigt werden.
- LEIBLICHE ELTERN – Es dürfen keine regelmäßige Besuche von den leiblichen Eltern erfolgen.
- HAUSHALT – Das Kind muss in deinem Haushalt leben.
- EINKOMMEN – Du darfst keine finanziellen Absichten hinter der Aufnahme besitzen, dazu gelten insbesondere private Kinderheime.
- FAMILIE – Das Kind muss sich als Familienmitglied fühlen und einfügen.
TIP: Auch die eigenen Geschwister können Pflegekinder werden.
Bei der Beantragung benötigst Du immer den Kindergeldantrag ( KG 1 ) und die Haushaltsbescheinigung ( KG 3a ). In der Regel erhälst Du zudem den Fragebogen: Prüfung des Anspruches auf Kindergeld zugeschickt. Ruf in jedem Fall bei der Familienkasse an und lasse dir die Unterlagen zuschicken. Hotline: 01801 54 63 37
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LG
Simon