1. Startseite
  2. »
  3. Deine Finanzen
  4. »
  5. Förderungen
  6. »
  7. Hartz IV - ( ALG II )
  8. »
  9. Die Arge, das Jobcenter und Hartz IV

Die Arge, das Jobcenter und Hartz IV

Die Arge, das Jobcenter und Hartz IV

Die Arge ist eine Abkürzung für den Begriff Arbeitsgemeinschaft. Hier arbeiten mehrere Mitglieder bzw. Behörden zusammen um gemeinsam Ziele zu definieren und dafür zu sorgen, dass diese auch umgesetzt werden.

In Bezug auf die Hilfen bei Arbeitslosigkeit arbeiteten hier die Agentur für Arbeit und die Gemeindeverwaltungen zusammen.

Dadurch sollte sichergestellt werden, dass den Arbeitssuchenden besser geholfen und Bürokratie abgebaut werden konnte. Nach einigem Hin und Her und vielen Protesten von allen Seiten wurde im Jahr 2010 per Gerichtsbeschluss festgelegt, dass die Arge so aber nicht zulässig ist. Die Arge wurde daraufhin in das Jobcenter umbenannt und die Aufgabenverteilung der kommunalen Mitarbeiter neu verteilt.

Aus der Arge wurde das Jobcenter

Die kommunalen Einrichtungen

Der Begriff Jobcenter steht für die kommunalen Einrichtungen, die sich unter anderem um die Belange Langzeitarbeitsloser und schwer vermittelbarer Arbeitnehmer bemühen.

Das primäre Ziel liegt darin, dass die Betroffenen ihren Lebensunterhalt bald wieder ohne staatliche Unterstützung bestreiten können. In dieser Arge bzw. dem Jobcenter arbeiten die örtlichen Agenturen für Arbeit und die Mitarbeiter der Kommunen eng zusammen.

Bis zum Jahr 2004 war die Arbeitsagentur auch für die Zahlungen von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Langzeitarbeitslose zuständig.

Mit dem Reformpaket des Herrn Hartz, sollte die Aufgabe auf die Kommunen übertragen werden. Jobcenter gibt es übrigens in allen größeren Städten und die Adressen können auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit nachgelesen werden. Wichtig ist es dabei zu erfahren, dass nicht bei allen Kommunen ein einheitliches Vorgehen bei der Bearbeitung eines Antrags gegeben ist.

In einigen ist dafür alleine die Agentur für Arbeit zuständig und bei anderen lediglich die Gemeinde. Fachleute sehen für die künftigen Zuständigkeiten der Arge voraus, dass immer mehr Kommunen alleine für die Bewilligung und Zahlung der Leistungen zuständig sein werden.

Arge, JobCenter und Hart IV

Hilfen beantragen

Was unter den Begriffen Hartz IV oder Arbeitslosengeld II bekannt ist, steht nicht alleine den Bürgern ohne Beschäftigung zu.

Hier können auch Geringverdiener oder Empfänger von Arbeitslosengeld I Hilfen beantragen, wenn das reguläre Einkommen nicht ausreichend ist.

Das ist immer dann der Fall, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um alle Kosten für den Lebensunterhalt abzudecken. Für jeden Betroffenen ist es dabei wirklich wichtig, dass er rechtzeitig einen Antrag stellt. Im Gegensatz zu anderen staatlichen Leistungen wird hier nämlich nichts für zurückliegende Zeiten geleistet. Erst ab Antragsstellung beginnt der Anspruch auf die Zahlungen. Die Berechnungen sind dabei auch nicht einfach, da hier das Einkommen des Partners und eventuell vorhandenes Vermögen mit einbezogen werden muss.

Antragsformulare für die Beantragung bei der Arge bzw. dem JobCenter und Hilfen für das Ausfüllen können aus dem Internet heruntergeladen werden. Der Antrag ist danach je nach Zuständigkeiten im Wohnort des Betroffenen, entweder im Jobcenter oder bei der Gemeinde abzugeben. Falls die Zahlungen bewilligt werden, dann gilt das meistens zunächst für einen Zeitraum von sechs Monaten. In der letzten Zeit häufen sich Mitteilungen in der Presse, dass Bürger, die die Hilfen der Arge in Anspruch nehmen, durch Sanktionen bestraft werden und Gelder zurückzahlen müssen.

Ärger und zum Teil auch großes Leid

Die Gründe dafür sind unterschiedlich aber für die Betroffenen bedeuten sie immer Ärger und zum Teil auch großes Leid. Es gilt also für jeden, dass er nicht nur den Antrag wahrheitsgemäß ausfüllt.

Er muss sich ebenfalls an die Auflagen der Arge halten.

Nebeneinnahmen sind unverzüglich mitzuteilen und das Zusammenleben mit einem vermögenden Partner ebenfalls. Nur wenn sich alle danach richten, muss niemand sich vor den Kontrollen der zuständigen Mitarbeiter fürchten. Wer sich jedoch ungerecht behandelt fühlt, sollte sich im Zweifel auch von einem Anwalt beraten lassen. Es gab bereits schön öfters den Fall, dass die Sachbearbeiter Betroffene ohne oder mit einem zu schwammigen Grund Sanktioniert haben.

Nochmal ein interessantes Video zum Thema Politik und Hartz IV:

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Randolf Berold
Oben-Links: ©panthermedia.net Toni Anett Kuchinke
Mitte-Rechts: ©panthermedia.net Joachim Haas
Unten-Links: ©panthermedia.net Ned White

Ähnliche Beiträge