1. Startseite
  2. »
  3. Familienleben
  4. »
  5. Gesundheit
  6. »
  7. U-Untersuchung in Niedersachsen

U-Untersuchung in Niedersachsen

U-Untersuchung in Niedersachsen

Der Begriff U-Untersuchung Niedersachsen steht für die regelmäßig durchgeführte Vorsorgemaßnahmen in Bezug auf die Gesundheit von unseren Kindern. Elfmal muss die U-Untersuchung in Niedersachsen durchgeführt werden.

Das Alter der Kleinen reicht dabei von Minuten nach der Geburt bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres. Ziel dieser Vorsorgeuntersuchungen ist es unter anderem, dass Kinderärzte sofort eingreifen können, wenn sie Missstände feststellen.

Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass überforderte Eltern ihren Zöglingen Schaden zufügen. Die U-Untersuchung ist jedoch keine Pflicht, zum Wohle der Kinder wird allerdings die Einhaltung der Termine überwacht. Das geschieht in Zusammenarbeit der Meldebehörden mit den Kinderärzten. Eine rechtliche Handhabe der Beteiligten gegenüber den Erziehungsberechtigten besteht dabei aber meines Wissens nach nicht.

Einladung zur U-Untersuchung in Niedersachsen

Einladung zur U-Untersuchung

Das Land Niedersachsen führte im Jahr 2009 ein verbindliches Meldewesen der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder ein. Seit dem 01.04.2010 bekommen alle Betroffenen eine persönliche Einladung zur U-Untersuchung in Niedersachsen.

Die beigefügte Bestätigungskarte wird nach der Durchführung an die Behörde zurückgeschickt. Der Grund für dieses Vorgehen liegt in der Tatsache, dass Missstände bei der Entwicklung früh erkannt und therapiert werden sollen.

Zudem erhoffen sich die Verantwortlichen davon, dass auch Kindesmissbrauch rechtzeitig erkannt wird.

Verantwortungsbewusste Eltern folgen also den Einladungen regelmäßig. Sie vertrauen dem Urteil des Arztes und wissen, dass nur so die Früherkennung von Missständen gewährleistet ist.

Die erste U-Untersuchung in Niedersachsen

Die erste U-Untersuchung

Direkt nach dem ersten Schrei werden die Vitalfunktionen des Säuglings gründlichst kontrolliert.

Die Hebamme stellt dabei fest, ob Atmung, Puls und Hautfärbung der Norm entsprechen. Auch die Reflexe und der Muskeltonus gehören zur Erstuntersuchung eines Neugeborenen.

Etwa zwei bis vier Stunden danach erfolgt die erste richtige U-Untersuchung. Im ersten Lebensjahr sind die Abstände zwischen den einzelnen Kontrollen übrigens sehr eng gesetzt. Sechs von elf Kindervorsorgeuntersuchungen finden in diesem Zeitraum statt.

Neben der Aufklärung über die Impfungen steht die Entwicklung des Skelettsystems im Focus der Kontrollen. Bewegungsstörungen und Fehlbildungen werden dadurch rechtzeitig erkannt und durch geeignete Behandlungen abgestellt. Dazu zählt häufig die sanfte Korrektur der Hüftknochen. Besonders Mädchen zeigen in den ersten Lebensmonaten vermehrt eine Fehlstellung der Hüftgelenke. Mussten sie in der Vergangenheit noch operiert werden, so kann dieser Mangel unter anderem durch das Tragen einer Spreizhose behoben werden.

Die Zahngesundheit der Kleinen

Ab dem dritten Lebensjahr konzentriert sich die Kontrolle dann auf die Zahngesundheit der Kleinen.

Auch das Sozialverhalten und die Fähigkeit der Kommunikation werden bei der U-Untersuchung in Niedersachsen geprüft.

Erkennt der Kinderarzt dabei eine Störung der Sprachentwicklung, wird er den Eltern zu einer Behandlung durch Logopäden raten. Die letzte Untersuchung vor der Einschulung findet im Alter von fünf Jahren statt. Der Kinderarzt überzeugt sich dabei von der Motorik sowie dem Seh- und Hörvermögen der Kleinen.

Den Abschluss der U-Untersuchungen in Niedersachsen bildet die U 11. Der Schwerpunkt liegt dabei auf einer eventuellen Suchtgefährdung. Der Umgang der Kinder mit Medien oder Genussmitteln wird dabei sehr genau hinterfragt. Die Hintergründe für eine Minderung der schulischen Leistungen finden dabei ebenfalls Beachtung.

Sozialverhalten oder eine Neigung zur Gewalt

Sozialverhalten oder eine Neigung zur Gewalt sind weitere Schwerpunkte der letzten U-Untersuchung.

Alle anfallenden Kosten sind durch die Krankenkassen abgedeckt und belasten nicht die Haushaltskasse der Eltern. Sie dienen alleine dem Wohl des Kindes und sollen helfen, dass Misshandlungen oder Verwahrlosung früh erkannt und abgestellt werden können.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Wie siehst Du das? Sind die U-Untersuchungen eine gute Sache oder werden hier die Eltern bevormundet?

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen:
Artikelbild: ©panthermedia.net Edward Bock
Oben-Links: ©panthermedia.net Yuri Arcurs
Mitte-Rechts: ©panthermedia.net HONGQI ZHANG
Unten-Links: ©panthermedia.net Jiri Hera
Unten-Rechts: ©panthermedia.net photomorgana

Ähnliche Beiträge