1. Startseite
  2. »
  3. Deine Finanzen
  4. »
  5. Finanzplanung
  6. »
  7. Schulden
  8. »
  9. Kein Konto eröffnen möglich?!

Kein Konto eröffnen möglich?!

Kein Konto eröffnen möglich?!

In den letzten beiden Artikeln ging es um die Möglichkeit, ein Pfändungsschutzkonto einzurichten und dieses sinnvoll zu nutzen.

Das bei der Umwandlung eines normalen Girokontos in das sogenannte P-Konto durchaus auch mal Probleme geben wird, weil ja klar.

Doch mit einem vernünftigen Gespräch in der Bank lässt sich so etwas meist gut regeln.

Doch was ist, wenn man erst gar kein privates Konto zur Verfügung gestellt bekommt?

Kein Girokonto möglich?

Obwohl man sich das in Deutschland fast nicht mehr vorstellen kann, kommt es immer wieder zu dieser obskuren Situation.

Ein Mitbürger möchte bei der Bank seines Vertrauens ein Girokonto eröffnen und diese verweigert ihm einfach die Einrichtung.

Oftmals wird auch mit dem Antragsteller nicht offen über die Situation gesprochen und es werden seltsame Gründe vorgeschoben, warum keine Kontoeröffnung möglich ist.

Meist ist der wahre Grund hinter diesem seltsamen Verhalten der Bank, dass der potenzielle Kunde bereits entweder eine eidesstattliche Versicherung (auch unter den Namen Offenbarungseid bekannt) abgeben musste oder die SCHUFA negative Einträge vorweist.

Da ahnt der Bankangestellte schon, dass man mit diesem Antragsteller wohl kein Geld verdienen wird. Auch möchte man zusätzlichen Aufwand vermeiden, da im späteren Verlauf eine Einrichtung vom Pfändungsschutzkonto droht oder auch Kontopfändungen durchgesetzt werden müssen.

Nichts gefallen lassen!

Das muss man sich aber nicht gefallen lassen! Immerhin ist es in der heutigen Gesellschaft normal, dass man ein Girokonto besitzt, denn der überwiegende Zahlungsverkehr findet bereits bargeldlos statt.

Ist man in Lohn und Brot, erhält man sein Gehalt in der Regel per Überweisung auf sein Girokonto.

Die Miete wird dort eingezogen und feste Kosten wie für den Telefonanschluss, Stromkosten und ähnliche Verpflichtungen werden ebenfalls vom Konto abgebucht. Wird einem also die Möglichkeit der Kontoführung entzogen, kann man praktisch am normalen Leben nicht mehr teilhaben. Man wird zusätzlich auch Probleme mit seinem Arbeitgeber bekommen, denn auch dieser will keinen zusätzlichen Aufwand in der Buchhaltung.

Um da eine Lösung für diese Situation zu finden, muss man selber aktiv werden und sich nicht von der Bank abwimmeln lassen. In Deutschland gibt es die Selbstverpflichtung der Kreditinstitute, die besagt, dass jede Bürgerin und Bürger in Deutschland ein Girokonto eröffnen darf. Dies wird dann zwar nur auf Guthabenbasis geführt, aber das macht ja nichts – das ist ja durchaus in Ordnung, und mehr wird ja auch oftmals gar nicht gewollt.

Ein offenes Gespräch.

Man sollte also bei der Beantragung des Girokontos mit dem jeweils zuständigen Sachbearbeiter offen sprechen und ihm die Situation erklären.

Auch ein paar private Worte, wie es dazu gekommen ist, hilft oftmals, damit man den Bankmitarbeiter auf seine Seite bekommt.

Zeigt das Kreditinstitut jedoch keine Einsicht, sollte man energisch dagegen angehen. Unterstützung erhält man bei der Beschwerdestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Telefonnummer: 022841080.

Dort hört man Ihnen garantiert zu und wird Ihnen auch weiterhelfen. Braucht man eine Argumentationshilfe direkt für das Bankgespräch selber, ist es vielleicht durchaus interessant, dass bereits mehrere Amtsgerichte entschieden haben, dass die Bank dem Kunden ein Girokonto zur Verfügung stellen muss.

Das Recht auf seiner Seite.

Ein negativer Schufa-Eintrag ist übrigens ganz klar kein Hinderungsgrund, warum man ein Girokonto erhalten sollte.

Das sieht auch das Amtsgericht Dortmund so und urteilte daher am 21. November 1992, dass die dort verklagte Bank das Konto zur Verfügung stellen muss. Aktenzeichen: 120 C9 878/92.

Da die Mühlen des Gesetzes manchmal etwas langsam mahlen, bekommt ihr hier noch den ultimativen Tipp, wie ihr euch auch sofort eine Art Girokonto aneignen könnt.

Geht zu einer Bank, die euch nicht kennt und eröffnet ein normales Sparbuch. Ein Sparbuch ist zwar nicht für die normalen Geldgeschäfte gedacht und man kann auch von diesen keine Überweisungen ausführen, wohl aber welche erhalten! Das Interessante dabei ist, dass bei dieser Eröffnung keinerlei Schufa-Daten abgefragt werden. 😉

Ein kleiner Trick

Das Sparbuch besitzt aber dennoch eine Kontonummer, ebenso wie ein normales Girokonto.

Diese Kontonummer könnt ihr dann bei der Familienkasse, dem Sozialleistungsträger und aber auch bei dem Arbeitgeber angeben und diese werden dann auf diese Nummer überweisen.

Damit könnt ihr auf jeden Fall 4-8 Wochen überbrücken, bis die Bank hinter euer Spielchen blickt. Aber dann dürftet ihr bereits ein normales Girokonto besitzen! :mrgreen:

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Ich wünsche euch viel Erfolg und viel Kraft!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Lasse Kristensen
Oben-Links: ©panthermedia.net Fritz Langmann
Mitte-Rechts: ©panthermedia.net Scott Griessel
Mitte-Links: ©panthermedia.net Diego Cervo
Unten-Rechts: ©panthermedia.net Thomas Lammeyer
Unten-Links: ©panthermedia.net Lasse Kristensen

Ähnliche Beiträge