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Familienkasse für Wiesbaden
Die Kindergeldkasse Wiesbaden ist für den Kinderzuschlag zuständig und kümmert sich auch um die Anträge. Wann immer Nachwuchs geboren wird, ist die Familienkasse also die Behörde, wenn es um die Bewilligung und Beantragung von Kinderzuschlag geht. Anders wie bei den Arbeitsämtern ist die Kindergeldkasse leider nicht in jedem Landkreis zu finden.
Will man seine Anträge abgeben, kann man üblicherweise auch selbst die Behörde aufsuchen. Fast immer ist es dabei möglich die eigene Lage zu beleuchten, Dokumente einzureichen und sich über den Stand der Bearbeitung zu informieren. Die Öffnungszeiten der Familienkasse ist aber immer von Stelle zu Stelle völlig unterschiedlich.
Ihre Kindergeldkasse Wiesbaden für Kindergeld und Kinderzuschlag.
Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Wiesbaden
Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!
Es ist heute nicht mehr nötig, immer selbst vorzusprechen. Die Formulare und Anträge für die Beantragung vom Kinderzuschlag und Kindergeld sind darüber hinaus auch über das Netz einsehbar und können gedownloadet werden.
Wem steht das Kindergeld zu?
Das Kindergeld steht im Prinzip jedem zu, der ein Baby in Deutschland geboren hat. Diese Leistung vom Steuerzahler soll dazu verwendet werden, dass die noch jungen Familien ein Stück weit finanziell entlastet werden können, da die neue Situation für die Erziehungsberechtigten unmöglich zu kalkulierende Kosten mit sich bringen.
Die Eltern können darauf zählen, dass sie durch das Kindergeld regelmäßig zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Art Beihilfe zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Tatsächlich ist es so ungeheuer wichtig, weil man seinen Nachwuchs ja auch finanziell versorgen können muss. Lediglich von Luft und Liebe allein lebt man nunmal nicht.
Das Kindergeld kann aber auch dann bewilligt werden, wenn das Kind in einem EU- oder EWR-Land lebt – als Beispiel kann man nennen Norwegen, Liechtenstein, Island.Für das Kindergeld gibt es im I-Net übrigens interessante Websites, wie arbeitsagentur.de und litia.de.
Das Kindergeld für Familien ganz kinderleicht erhalten!
Der Staat hat die Beantragung vom Kindergeld wirklich ungemein einfach gemacht. Grundsätzlich werden dabei kaum persönliche Daten abgefragt. Bei dem ersten Nachwuchs in der eigenen Familie verwendet man den umfangreichen Fragebogen „Hauptantrag auf Kindergeld“. Wenn es sich hingegen um das zweitgeborene Kind handelt, was geboren wurde, kann auch der fühlbar vereinfachte Fragebogen „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind“ verwendet werden.
Im Prinzip werden allein wesentliche Angaben benötigt, wie zum Beispiel den Vorname, den Nachname, das Geburtsdatum sowie das Geschlecht und, sofern auch bekannt, die Angaben des Ehegatten.
Im Übrigen ist es wichtig bei der Einreichung vom Antrag mit anzugeben, ob man im öffentlichen Dienst aktiv ist oder in einem anderen Bezirk dem Land dient. Neben den üblichen Angaben, die man bereits ausgefüllt hat, ist auch die Bekanntgabe der Bankverbindung wichtig. Grundsätzlich hat man zwar auch die Gelegenheit, dass man sich das Kindergeld für Familien per Scheck zuschicken lässt, aber das dauert dann meist etwas länger.
Ansonsten ist jetzt noch zu beachten, dass die Bescheinigung über die Entbindung im Original verschickt wird. Dabei handelt es sich jedoch auf keinen Fall um die Urkunde der Geburt! Diese bleibt fortwährend bei den Eltern. In der Regel sind im Übrigen vier Geburtsbescheinigungen beim Standesamt erhältlich.
Wenn nun sicher sämtliche Fragen auf dem Fragebogen wahrheitsgemäß beantwortet wurden, muss nur noch unterschrieben werden und die Nachweise wie die Urkunde der Geburt werden anbei gelegt. Schon kann das Kindergeld für Familien ausgezahlt werden. Für die Menschen im ö.D. sind übrigens die jeweiligen Arbeitgeber zuständig. Die gewöhnliche Behörde für das Kindergeld für sich ist hierfür nicht verantwortlich. Weitere Infos wird man als Betroffener von seiner Personalstelle erhalten.