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Familienkasse für Erfurt
Kindergeld und Kinderzuschlag sind für die meisten Menschen sehr wichtige Leistungen, da man darauf oftmals dringend angewiesen ist.
Ab Geburt des Kindes steht den meisten Menschen in Deutschland in der Regel auch das Kindergeld zu.
Die Beantragung erfolgt dabei logischerweise über die Familienkasse, welche sich jedoch aber nicht immer vor Ort befinden muss. Anders als bei den vielen Arbeitsagenturen erhalten Familienkassen grundsätzlich ein weiteres Einzugsgebiet.
Wer im Auftrag vom Staat seinen Dienst tut, kann die übliche Kindergeldkasse aber leider nicht nutzen, da diese Personen eine Sonderrolle einnehmen. Hier wird der Arbeitgeber die Zahlungen vom Kindergeld übernehmen, und mit den üblichen Bezügen an den Berechtigten auszahlen. Die Beantragung vom Kindergeld ist daher auch nicht über die regulären Familienkassen möglich.
Falls es nicht geklärt ist, ob Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, sollten Sie Ihren Dienstherrn darauf ansprechen. Kindergeldkasse Erfurt mit Kundenzeiten und dem Anfahrtsweg.
Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Erfurt
Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!
Es ist nicht mehr ein Muss, immer selbst vorzusprechen. Die Anträge und Papiere für die Beanspruchung vom Kinderzuschlag sind darüber hinaus auch über das Netz einsehbar und können heruntergeladen werden.
Wie kann man das Kindergeld am besten beantragen?
Man kann sagen, dass jeder in Deutschland das Kindergeld erhält, der hier auch ein kleines Baby geboren hat. Weil der Staat weiß, dass Kleinkinder eine Menge Geld kosten werden, werden Eltern mit diesen Steuergeldern unterstützt.
Die Eltern können darauf vertrauen, dass sie aufgrund vom Kindergeld monatlichlich zu einem festgelegten Zeitpunkt einen Zuschuss für die Versorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld für Familien jeden Monat regelmäßig gezahlt wird, können sich die Erziehungsberechtigten auf diese Unterstützung verlassen. Das ist wirklich bedeutend, damit man seinen Nachwuchs idealerweise unterstützen kann.
Das Kindergeld für Familien wird in Deutschland für unsere Babys prinzipiell ab dem Tag der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. Besonders wichtig dabei ist, dass man dafür die richtigen Unterlagen einreicht.
Das Kindergeld kann aber auch ausgezahlt werden, wenn das kindergeldberechtigte Kind in einem EU- oder EWR-Staat sich aufhält – zum Beispiel Norwegen, Island, Liechtenstein.
Über das Kindergeld gibt es im Internet übrigens interessante Seiten, wie arbeitsagentur.de und litia.de.
So kann man das eigene Kindergeld gut und einfach für für sich erhalten.
An und für sich ist die Beantragung vom Kindergeld für Familien total mühelos und einfach, weil die Formulare der Kindergeldkasse großartig gefertigt wurden. Bei dem ersten Nachwuchs in der jungen Familie benötigt man das Formular „Hauptantrag auf Kindergeld“. Wenn es hingegen bereits das zweitgeborene Kind ist, was geboren wurde, kann auch der stark gekürzte Antrag „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind“ verwendet werden.
Die verwendeten Angaben bestehen grundsätzlich lediglich aus Vornamen, Nachnamen, Geschlecht, Geburtsdatum, wie noch ein paar anderen simplen Daten. Der leibliche Kindsvater muss natürlich auch angegeben werden. Wenn man dann die Papiere auf das Kindergeld für Familien ausfüllt, ist es im Übrigen auch besonders wichtig, dass man angibt, ob man für das Land arbeitet. Dient man dem Land, ist der Dienstherr für die Zahlung vom Kindergeld für Familien verantwortlich. Ist man mit den normalen Fragen soweit fertig und will man dann den Kindergeldfragebogen unterzeichnen und versenden, sollte man auch stets darauf aufpassen, dass die Kontoverbindung fehlerfrei angegeben wurde. Ebenso ist darauf zu achten, dass man mit Hilfe vom Index der Behörden die richtige Familienkasse zum Versand aussucht.
Wird jetzt das Formular auf Kindergeld zur Kindergeldkasse versendet, muss noch die korrekte Geburtsbescheinigung für die Antragsstellung vom Kindergeld beigefügt werden. Im Großen und Ganzen gibt es vier unterschiedliche Bescheinigungen: Die Geburtsbescheinigung für das Kindergeld, die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke, die Geburtsbescheinigung für das Elterngeld und zusätzlich noch die Geburtsbescheinigung für die Mutterschaftshilfe. Dieses Dokument muss übrigens immer per Einschreiben original an die zuständige Behörde verschickt werden. Wenn nun wirklich sämtliche Fragen auf dem Antrag wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden, muss nur noch unterschrieben werden und die Dokumente wie die Geburtsurkunde werden dazu gelegt. Schon kann das Kindergeld regelmäßig überwiesen werden. Bedienstete im öffentlichen Dienst und Beamte können nur das Kindergeld über ihren Dienstherrn beantragen und erhalten. Dort sollten sich die zukünftigen Bezieher vom Kindergeld auch informieren, da die Antragsformulare abweichen können.