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Familienkasse für Offenbach am Main
Kindergeld und Kinderzuschlag sind für die meisten von uns sehr wichtige Leistungen. Ab der Geburt des Babys steht den Menschen in der BRD in der Regel auch das Kindergeld zu.
Die Antragsstellung erfolgt natürlich über die Behörde, welche sich aber nicht immer vor Ort befindet. Anders als bei den meisten Arbeitsagenturen erhalten Familienkassen in der Regel ein größeres Einzugsgebiet.
Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, kann die normale Kindergeldkasse aber leider nicht nutzen, da diese Personengruppen eine Extrarolle besitzen. Hier muss der Arbeitgeber die Zahlungen vom Kindergeld übernehmen, und mit den regulären Bezügen an den Berechtigten auszahlen.
Eine Antragsabgabe vom staatlichen Kindergeld ist deswegen auch nicht über die üblichen Kindergeldkassen möglich. Falls Zweifel darüber besteht, ob Sie im Auftrag vom Staat tätig sind, sollten Sie einmal Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen, um die Frage zu klären.
Die Kindergeldkasse Offenbach am Main mit Öffnungszeiten und Anfahrtsweg.
Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Offenbach am Main
Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!
Es ist mittlerweile nicht mehr nötig, immer selbst vorzusprechen. Die Unterlagen und Anträge für die Beanspruchung vom Kindergeld und Kinderzuschlag sind darüber hinaus auch über das Internet einsehbar und können ausgedruckt werden.
Jetzt dein Kindergeld für Familien beantragen!
Grundsätzlich steht das Kindergeld jedem zu, der in Deutschland ein Kind zur Welt gebracht hat. Diese Leistung vom Staat soll dazu verwendet werden, dass die Familien finanziell entlastet werden, damit es ihnen finanziell besser geht.
Die Erziehungsberechtigten wissen, dass sie aufgrund vom Kindergeld für Familien monatlichlich zu einem festgelegten Zeitpunkt einen Zuschuss zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Das ist daher so wichtig, weil man seinen Nachwuchs ja auch vom Geld her unterstützen können muss. Nur von Liebe allein lebt man nunmal nicht.
Das Kindergeld wird hier bei uns für unsere Kinder prinzipiell ab dem Tag der Geburt bis zur Volljährigkeit gezahlt. Man muss aber auch einen Antrag dafür verschicken. Das Kindergeld kann aber auch bewilligt werden, wenn der Nachwuchs in einem EU- oder EWR-Staat lebt – zum Beispiel Norwegen, Island, Liechtenstein. Bezogen auf das Kindergeld gibt es im I-Net übrigens faszinierende Webseiten, wie litia.de und arbeitsagentur.de.
Grundsätzlich ist die Bearbeitung vom Kindergeld total mühelos und leicht, weil die Unterlagen der Behörde super aufgebaut wurden.
Bei der Bearbeitung vom Kindergeld wird das Formular „KG1“ verwendet. Geht es um einen Antrag für das zweitgeborene Kind, wird lediglich der Fragebogen „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind KG1k“ verwendet.