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Familienkasse für Kaiserslautern
Wer Kindergeld erhalten will, der muss sich dafür dann an seine Kindergeldkasse wenden.
Einzige Ausnahme sind dabei Arbeitnehmer die im Auftrag vom Staat arbeiten, da diese Betroffenen das Kindergeld über den zuständigen Arbeitgeber beziehen und beantragen können.
Sind Sie in der üblichen Wirtschaft angestellt, aktuell arbeitssuchend oder selbstständig, ist die reguläre Familienkasse für Sie verantwortlich.
In der Familienkasse für Kaiserslautern dürfen Sie Ihre Formulare einreichen, Kinderzuschlag beantragen, Fragen klären und ein persönliche Gespräch mit dem Bearbeiter suchen. Die Kundenzeiten sind dabei je Behörde und je Stadt unterschiedlich, sodass besser vor einem Besuch erst angerufen werden sollte.
Hier die Familienkasse für Kaiserslautern mit den aktuellen Öffnungszeiten.
Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Kaiserslautern
Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!
Wenn man das Kindergeld und den Kinderzuschlag beantragen möchte, kann man die Familienkasse auch im Vorfeld anrufen und sich die Dokumente zuschicken lassen.
Wem steht das Kindergeld zu?
Grundsätzlich steht das Kindergeld jedem zu, der in Deutschland ein Kind zur Welt gebracht hat. Dieses Geld vom Steuerzahler soll dazu dienen, dass die noch jungen Familien ein Stück weit finanziell unterstützt werden können, damit es ihnen finanziell besser geht.
Die Eltern wissen, dass sie aufgrund vom Kindergeld für Familien regelmäßig zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Art Beihilfe zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Es ist so wichtig, weil man seinen Nachwuchs ja auch vom Geld her über den Monat bringen können muss. Bloß von Liebe allein lebt man nunmal bedauerlicherweise nicht.
Es ist übrigens aber auch durchaus üblich, dass das Kindergeld für Kinder die im EU-Ausland leben gezahlt wird. Dazu muss das Kind aber in einem EWR Staat leben.Über das Kindergeld gibt es im Netz übrigens interessante Websites, wie litia.de und arbeitsagentur.de.
Die Beantragung vom Kindergeld für Familien ist grundsätzlich sehr einfach. Meist wird es nicht einmal erforderlich, spezielle Daten aus den eigenen Unterlagen hervorzuholen. Die eigentlichen Formulare für die Antragsstellung vom Kindergeld fügen sich aus zwei Formularen zusammen. Dem „KG1“ und dem „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind“. Die Nutzung ist spürbar davon abhängig, ob es das erstgeborene oder zweite Baby in der Familie ist. Prinzipiell werden lediglich wesentliche Daten erfragt, wie zum Beispiel den Nachname, Vorname, die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht und, sofern auch vorhanden, die Informationen vom Vater des Babys.
Arbeitet man für den Staatsdienst, sollte man das auf jeden Fall mit aufschreiben. Immerhin sind dann nicht die normalen Kindergeldkassen zuständig, sondern die Dienststellen. Abgesehen von den gewöhnlichen Fragen, die man nun beantwortet hat, ist auch die Kundgabe der Kontoverbindung wichtig. Es gibt zwar die Regelung, dass man sich das Kindergeld per Verrechnungsscheck zuschicken lässt, aber das wird dann auch länger als eine Überweisung dauern.
Es ist übrigens bedeutend, dass auf jeden Fall alle beide Elternteile den Antrag für das Kindergeld unterzeichnen. Sind die Eltern nicht verheiratet, wird auch der Begriff Ehegatte auf dem Antrag durchgestrichen und Papa oder Mutter hingeschrieben werden. Sind die Eltern getrennt, so muss unten rechts, an der Stelle, an der üblichwerweise der Vater unterschreibt, ALLEINERZIEHEND hingeschrieben werden.
Für die Personen im Staatsdienst sind übrigens die jeweiligen Arbeitgeber verantwortlich. Die übliche Familienkasse ist hierfür nicht verantwortlich. Weitere Informationen kann man als Betroffener von seiner Personalstelle bekommen.