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Familienkasse für Remscheid
Wer Kindergeld oder Kinderzuschlag beantragen möchte, der muss sich dafür natürlich an seine Familienkasse wenden.
Einzige Ausnahme sind dabei Angestellte die im Auftrag vom Staat arbeiten, da diese Personen das Kindergeld über den Arbeitgeber beantragen müssen.
Ist man in der normalen Wirtschaft tätig, momentan selbständig oder arbeitssuchend, ist die übliche Familienkasse für Sie zuständig.
Bei der Familienkasse für Remscheid dürfen Sie die Unterlagen einreichen, Kindergeld beantragen, Antworten erhalten und ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter suchen. Die Besuchszeiten sind dabei je Kindergeldkasse und je Ort unterschiedlich, sodass im Zweifel vor einem Besuch vorab angerufen werden sollte.
Ihre zuständige Familienkasse für Remscheid inklusive den aktuellen Kundenzeiten.
Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Remscheid
Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!
Immer wenn man den Kinderzuschlag beantragen will, kann man die zuständige Familienkasse anrufen und sich die Papiere zuschicken lassen, da das am einfachsten ist.
Die Sachlage zum Kindergeld für Familien ist nicht immer locker zu beantworten. Hier gibt es eine großartige Unterrichtung.
Das Kindergeld steht grundsätzlich jedem zu, der ein kleines Kind in Deutschland auf die Welt gebracht hat. Das Geld vom Bürger ist dazu gedacht, um die Eltern einfacher zu entlasten und das regelmäßige Auskommen aufzubessern.
Die Eltern wissen, dass sie durch das Kindergeld regelmäßig zu einem festgelegten Zeitpunkt eine Art Förderung zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Das ist deswegen so wichtig, weil man seinen Nachwuchs ja auch vom Geld her unterstützen können muss. Bloß von Liebe allein lebt man nunmal leider nicht.
Das Kindergeld für Familien wird in Deutschland für die Babys im Großen und Ganzen ab dem Tag der Entbindung bis zur Volljährigkeit ausgezahlt. Besonders wichtig dabei ist, dass man immer einen Antrag stellt. Es ist übrigens aber auch möglich, dass das Kindergeld für Kinder die im EU-Ausland leben ausgezahlt wird. Dazu muss sich das Kind in einem EWR Nationalstaat aufhalten.
Das Kindergeld ganz simpel beziehen!
Der Gesetzgeber hat die Bearbeitung vom Kindergeld wirklich ungemein einfach geregelt. Grundsätzlich werden kaum persönliche Daten verlangt. Die grundsätzlichen Anträge für die Beantragung vom Kindergeld bestehen aus immer zwei Fragebögen. Dem „KG1“ und dem „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind KG1k“. Die Verwendung ist davon abhängig, ob es das erste oder zweitgeborene Kind in der Familie ist.
Im Prinzip werden lediglich grundsätzliche Informationen benötigt, wie beispielsweise den Nachname, Vorname, die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht und, sofern auch bekannt, die Daten des Ehegatten. Im Übrigen ist es sehr relevant bei der Einreichung der Daten mit anzugeben, ob man im ö.D. tätig ist oder in einem anderen Bereich dem Land dient. Neben den normalen Fragen, die man nun beantwortet hat, ist auch die Kundgabe seiner Bankverbindung relevant. Es gibt zwar die Regelung, dass man sich das Kindergeld für Familien per V-Scheck zuschicken lässt, aber das wird dann auch länger als eine normale Überweisung dauern.
Wird nun das Formular auf das Kindergeld zur Familienkasse verschickt, muss noch die richtige Bescheinigung zur Geburt für die Beantragung vom Kindergeld anbei gelegt werden. 4 Nachweise gibt es : Die Geburtsbescheinigung für das Kindergeld, die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke, die Geburtsbescheinigung für das Elterngeld und zusätzlich noch die Geburtsbescheinigung für die Krankenkasse. Dieses Dokument sollte übrigens stets per Einwurfeinschreiben an die Behörde geschickt werden.
Es ist übrigens wichtig, dass auf jeden Fall alle beide Eltern den Antrag für das Kindergeld signieren. Sind die Erziehungsberechtigten ehelos, kann beispielsweise auch der Begriff Ehemann auf dem Fragebogen durchgestrichen und Kindsvater oder Mama hingeschrieben werden. Sind die Erziehungsberechtigten getrennt lebend, so muss unten , an der Stelle, an der grundsätzlicheigentlich der Erzeuger unterschreibt, alleinerziehend hingeschrieben werden. Bei den Menschen im Staatsdienst sind die jeweiligen Dienstherrn verantwortlich. Die normale Kindergeldkasse ist hierfür nicht verantwortlich.