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Familienkasse für Hamburg
Kindergeld und Kinderzuschlag sind für die meisten von uns extrem wichtige steuerliche Förderungen, da man darauf oftmals angewiesen ist.
Ab der Geburt des Babys steht den meisten Menschen hier in der BRD üblicherweise auch das Kindergeld zu.
Die Antragsstellung erfolgt dabei über die Familienkasse, welche sich allerdings aber nicht immer am Wohnort befindet. Anders als bei den meisten Arbeitsämtern erhalten Familienkassen in der Regel ein größeres Einzugsgebiet, was die Zuordnung zum Wohnort nicht einfacher machen dürfte.
Wer für den Staat seinen Dienst verrichtet, kann die übliche Behörde aber leider nicht in Anspruch nehmen, da diese Personen eine Sonderrolle einnehmen.
Hier muss der zuständige Arbeitgeber die Zahlungen übernehmen. Eine Beantragung vom Kindergeld ist deswegen auch nicht über die üblichen Kindergeldkassen möglich. Falls Zweifel darüber besteht, ob Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, sollten Sie einmal Ihren Dienstherrn darauf ansprechen, um die Frage zu klären.
Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Hamburg
Es ist nicht mehr ein Muss, stets persönlich vorzusprechen. Die Anträge und Formulare für die Bewilligung vom Kinderzuschlag und Kindergeld sind auch über das Netz einsehbar und können gedownloadet werden.
Wie kann man das Kindergeld am leichtesten erhalten?
Das Kindergeld steht im Wesentlichen jedem zu, der ein kleines Baby in Deutschland gebärt. Die Steuergelder von den Bürgern sind daür mit eingeplant, um die Familien einfacher zu unterstützen und das regelmäßige Auskommen zu verbessern.
Die Erziehungsberechtigten wissen, dass sie durch das Kindergeld regelmäßig zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Art Beihilfe zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld jeden Monat regelmäßig gezahlt wird, können sich die Erziehungsberechtigten auf diese Art der Unterstützung verlassen. Das ist wirklich relevant, damit man sein Kind bestmöglichst fördern kann.
Das Kindergeld kann aber auch bewilligt werden, wenn der Nachwuchs in einem EWR- oder EU-Staat sich aufhält – beispielsweise Liechtenstein, Norwegen, Island. Für das Kindergeld gibt es im I-Net übrigens informative Websites, wie kindergeld-auszahlungstermine.de und Litia.de.
Wie bekomme ich das Kindergeld?
Die Bearbeitung von dem Kindergeld ist im Prinzip äußerst problemlos. Meist ist es noch nicht einmal erforderlich, bestimmte Angaben aus den eigenen Ordnern herauszusuchen. Die grundsätzlichen Formulare für die Beantragung vom Kindergeld für Familien fügen sich aus zwei Kindergeldfragebögen zusammen. Dem „KG1“ und dem „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind“. Die Verwendbarkeit ist davon abhängig, ob es sich um das erste oder zweite Baby handelt.
Die verwendeten Angaben bestehen prinzipiell nur aus dem Geburtsdatum und Familiennamen, wie noch ein paar anderen leichten Daten. Der leibliche Papa muss logischerweise auch angegeben worden sein.
Ferner ist es wichtig bei dieser Beantragung von dem Kindergeld anzugeben, ob man im ö.D. tätig ist oder in einem anderen Bereich dem Nationalstaat dient. Neben den normalen Angaben, die man bereits ausgefüllt hat, ist auch die Bekanntgabe der Kontoverbindung wichtig. Es gibt zwar die Gelegenheit, dass man sich das Kindergeld per Scheck zuschicken lässt, aber das dauert dann immer ein bisschen länger.
Bei dem Antrag auf Kindergeld muss auch immer die originale Bescheinigung der Geburt anbei gelegt werden. Duplikate dürfen von der Familienkasse keineswegs akzeptiert werden. Darum ist es auch angebracht, die Daten via Einschreiben zu versenden. Um ein bisschen Transparenz zu erwirken, werden hier die unterschiedlichen Geburtsbescheinigungen aufgelistet:
- Bescheinigung für die Kirche
- Geburtsbescheinigung für die Mutterschaftshilfe
- Bescheinigung für das Elterngeld
- Kindergeldbescheinigung
Es ist übrigens wichtig, dass auf jeden Fall alle beide Eltern den Fragebogen für das Kindergeld unterschreiben. Sind die Erziehungsberechtigten unverheiratet, wird beispielsweise auch der Begriff Ehegatte auf dem Antrag weggestrichen und Kindsvater oder Mama hingeschrieben werden.
Für die Leute im Staatsdienst sind im Übrigen die Dienstherrn zuständig. Die übliche Familienkasse ist hierfür nicht verantwortlich.
Weitere Informationen wird man als Betroffener von seiner Personalstelle erhalten.