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Familienkasse für Regensburg
Die Kindergeldkasse Regensburg ist für den Kinderzuschlag zuständig und kümmert sich auch um die Unterlagen.
Wann immer ein Kind das Licht der Welt erblickt hat, ist die Kindergeldkasse also die richtige Anlaufstelle, wenn es um die Beantragung von Kinderzuschlag geht. Anders wie bei dem Arbeitsamt ist die Familienkasse aber nicht in jeder Gemeiden zu finden.
Will man seine Papiere abgeben, kann man in der Regel auch persönlich vor Ort die Behörde besuchen. Fast immer ist es dabei auch möglich die eigene Situation ausführlich zu beleuchten, weitere Formulare mitzunehmen und sich über die Bearbeitung zu informieren. Die Kundenzeiten der Familienkasse ist aber übrigens immer von Behörde zu Behörde völlig unterschiedlich.
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Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!
Es ist mittlerweile nicht mehr ein Muss, stets selbst vorzusprechen. Die Formulare und Anträge für die Beantragung vom Kinderzuschlag sind auch über das Netz einsehbar und können gedownloadet werden.
Das Thema Kindergeld ist nicht immer locker zu beantworten. Hier gibt es aber eine großartige Unterrichtung.
Im Großen und Ganzen steht das Kindergeld jedem zu, der hier ein Kind geboren hat. Da es unserem Vater Staat bewusst ist, dass Neugeborene eine unglaubliche Menge Geld kosten werden, werden Eltern mit dem Kindergeld belohnt.
Die Erziehungsberechtigten wissen, dass sie aufgrund vom Kindergeld monatlichlich zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Art Förderung für die Versorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld regelmäßig gezahlt wird, können sich die noch jungen Eltern auf diese Art der Unterstützung verlassen. Das ist wirklich wichtig, damit man seinen Nachwuchs optimal unterstützen kann.
Grundsätzlich wird ab dem Tag der Entbindung auch das Kindergeld ausgezahlt. Wichtig ist, dass man dafür einen Antrag stellt.
Das Kindergeld wird aber auch gezahlt werden, wenn das kindergeldberechtigte Kind in einem EWR- oder EU-Staat lebt – zum Beispiel Liechtenstein, Norwegen, Island.
Über das Kindergeld gibt es im I-Net übrigens interessante Websites, wie kindergeld-auszahlungstermine.de und Litia.de.
Der Gesetzgeber hat die Bearbeitung vom Kindergeld wirklich äußerst leicht geregelt. An und für sich werden dabei kaum eigene Daten verlangt.
Bei der Bearbeitung vom Kindergeld wird der Fragebogen „KG1“ verwendet. Handelt es sich um einen Antrag für das weitere Kind, wird nur noch der Kurzfragebogen „KG1k“ benutzt.
Im Prinzip benötigt die Familienkasse nur grundsätzliche Angaben, wie beispielsweise den Nachname, Vorname, die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht und, sofern auch vorhanden, die Daten vom Vater des Kindes.
Sobald man dann den Antrag auf Kindergeld bearbeitet, ist es übrigens auch besonders relevant, dass man mit aufschreibt, ob man im Staatsdienst arbeitet. Dient man dem Staat, ist die Dienststelle für die Auszahlung vom Kindergeld für Familien verantwortlich. Auch sollten die Kindergeldbezieher unbedingt darauf achten, dass sie ihre Bankdaten mit aufschreiben, damit das Kindergeld auch passend auf ihr Konto gutgeschrieben werden kann. Danach wird der Antrag noch unterzeichnet zurückgesendet.
Für die Menschen im öffentlichen Dienst sind im Übrigen die Dienstherrn verantwortlich. Die gewöhnliche Behörde für das Kindergeld für sich ist hierfür nicht verantwortlich. Weitere Informationen kann man als Angstellter im öffentlichen Dienst von seiner Personalstelle bekommen.