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Familienkasse für Bremerhaven
Kinderzuschlag und Kindergeld sind für die meisten Menschen sehr wichtige Leistungen. Ab Geburt des Kindes steht den meisten Menschen in Deutschland üblicherweise auch das Kindergeld zu.
Die Einreichung der Formulare erfolgt natürlich über die Kindergeldkasse, welche sich allerdings aber nicht immer vor Ort befindet. Anders als bei den JobCentern erhalten Kindergeldkassen grundsätzlich ein weiteres Einzugsgebiet für die Bearbeitung . Wer für den Staat seinen Dienst verrichtet, kann die übliche Behörde aber leider nicht nutzen, da diese Personenkreise eine Sonderrolle einnehmen.
Hier muss der Arbeitgeber die Zahlungen vom Kindergeld übernehmen. Die Einreichung der Papiere vom Kindergeld ist deswegen auch nicht über die üblichen Familienkassen möglich. Falls es nicht geklärt ist, ob Sie im Auftrag vom Staat tätig sind, sollten Sie den Dienstherrn darauf ansprechen, um die Sachlage zu klären.
Die zuständige Kindergeldkasse Bremerhaven mit Besuchszeiten und Anfahrtsweg.
Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Bremerhaven
Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!
Es ist heute nicht mehr nötig, immer persönlich vorzusprechen. Die Anträge und Papiere für die Bewilligung vom Kindergeld sind auch über das Internet einsehbar und können heruntergeladen werden.
Für wen ist das Kindergeld gedacht?
Grundsätzlich kann man immer sagen, dass jeder in Deutschland das Kindergeld für Familien erhält, der hier auch ein kleines Kind geboren hat. Da es unserem Vater Staat bewusst ist, dass Kleinkinder eine unglaubliche Menge Geld kosten können, werden Eltern mit dieser Leistungsart unterstützt. Die Eltern können darauf vertrauen, dass sie aufgrund vom Kindergeld monatlichlich zu einem festgelegten Zeitpunkt einen Zuschuss zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld jeden Monat regelmäßig gezahlt wird, können sich die Erziehungsberechtigten auf diese Unterstützung verlassen. Das ist wirklich relevant, damit man sein Kind optimal fördern kann.
Übrigens ist es aber auch durchaus üblich, dass das Kindergeld für im EWR-Ausland lebende Kinder gezahlt wird. Dazu muss sich das Kind in einem EWR Staat aufhalten. Detaillierte Informationen zum Thema Kindergeld bekommen Sie bei Ihrer Familienkasse und auf Litia.de.
Die Beantragung von dem Kindergeld ist grundsätzlich sehr problemlos. Meist wird es noch nicht einmal nötig, bestimmte Daten aus den persönlichen Unterlagen hervorzuholen.
Bei dem neugeborenen Kind in der eigenen Familie verwendet man das Formular „KG1“. Wenn es jedoch bereits das zweitgeborene Kind ist, was geboren wurde, ist auch der gekürzte Antrag „KG1k“ verwendbar.
Die verwendeten Angaben bestehen in der Regel nur aus Vornamen, Nachnamen, Geschlecht, Geburtsdatum, sowie ein paar anderen leichten Informationen. Der leibliche Papa muss selbstverständlich ebenfalls angegeben werden.
Ist man im Staatsdienst tätig, sollte man das unbedingt mit angeben. Immerhin sind dann nicht die normalen Behörden zuständig, sondern die Dienststellen. Ist man mit den gängigen Fragen soweit fertig und will man dann die Informationen unterschreiben und verschicken, ist auch stets darauf aufzupassen, dass die eigene Bankverbindung genau aufgeschrieben wurde. Ebenso ist darauf aufzupassen, dass man mit Hilfe vom Ortsverzeichnis der Kindergeldkassen die richtige Behörde zum Versand wählt.
Wenn nun sicher alle Fragen ausgefüllt wurden, wird nur noch unterschrieben und die Nachweise wie die Urkunde der Geburt werden dazu getan. Das war es schon und bald kann das Kindergeld monatlich überwiesen werden.
Bei den Personen im ö.D. sind übrigens die jeweiligen Arbeitgeber zuständig. Die gewöhnliche Kindergeldkasse ist hierfür nicht verantwortlich.