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Familienkasse für Magdeburg
Kinderzuschlag und Kindergeld sind für die meisten von uns extrem wichtige staatliche Leistungen, da man darauf oftmals dringend angewiesen ist.
Ab Geburt des Kindes steht den meisten Menschen hier in Deutschland in der Regel auch das Kindergeld zu.
Die Einreichung der Papiere erfolgt dabei über die Behörde, welche sich allerdings aber nicht immer vor Ort befinden muss. Anders als bei den Arbeitsämtern erhalten Familienkassen normalerweise ein größeres Einzugsgebiet für die Bearbeitung der Papiere.
Wer für den Staat arbeitet, kann die normale Behörde aber nicht nutzen, da diese Personengruppen eine Sonderrolle einnehmen.
Hier muss der eigene Dienstherr die Zahlungen vom Kindergeld übernehmen, und mit den gewöhnlichen Bezügen an den Berechtigten auszahlen. Eine Beantragung vom Kindergeld ist deswegen auch nicht über die normalen Kindergeldkassen möglich. Falls die Frage offen ist, ob Sie im öffentlichen Dienst arbeiten, sollten Sie besser Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen. Die Familienkasse Magdeburg mit Besuchszeiten und Anfahrtsweg:
Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Magdeburg
Immer wenn man das Kindergeld beantragen muss, sollte man seine Kindergeldkasse im Vorfeld anrufen und sich die Unterlagen zuschicken lassen.
Das Thema Kindergeld ist nicht immer schnell zu erklären. Hier gibt es aber eine Erklärung.
Im Wesentlichen steht das Kindergeld für Familien jedem zu, der hier ein Kind geboren hat. Da es unserem Staat bewusst ist, dass Neugeborene eine unglaubliche Menge Geld kosten können, werden Erziehungsberechtigte mit diesen Steuergeldern unterstützt.
Die Erziehungsberechtigten wissen, dass sie aufgrund vom Kindergeld regelmäßig zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Art Förderung zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld für Familien regelmäßig gezahlt wird, können sich die Erziehungsberechtigten auf diese Unterstützung verlassen. Das ist wirklich bedeutend, damit man seinen Nachwuchs idealerweise fördern kann.
Das Kindergeld wird in Deutschland für unsere Kids grundsätzlich ab dem ersten Tag der Geburt bis zur Volljährigkeit bewilligt. Man muss aber auch einen Antrag dafür stellen. Das Kindergeld für Familien wird aber auch dann gezahlt werden, wenn der Nachwuchs in einem EU- oder EWR-Land lebt – als Beispiel kann man nennen Liechtenstein, Norwegen, Island.
So kann man das Kindergeld gut und einfach für für sich erhalten.
Der Staat hat die Beantragung vom Kindergeld für Familien wirklich sehr einfach gemacht. An sich werden kaum persönliche Angaben verlangt. Bei der Beantragung für das Kindergeld wird das Formular „Hauptantrag auf Kindergeld“ benötigt. Geht es um einen Antrag für das weitere Kind, wird fast ausschließlich der Fragebogen „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind“ benutzt.
Die benötigten Daten bestehen prinzipiell nur aus dem Geburtsdatum und Familiennamen, sowie ein paar anderen einfachen Informationen. Der leibliche Kindsvater muss selbstverständlich ebenfalls angegeben werden.
Sobald man dann die Papiere auf das Kindergeld ausfüllt, ist es im Übrigen auch überaus wichtig, dass man angibt, ob man für das Land arbeitet. Dient man dem Land, ist der Dienstherr für die Bearbeitung vom Kindergeld für Familien zuständig. Ist man mit den üblichen Fragen soweit fertig und will man dann die Papiere unterschreiben und verschicken, sollte man auch wirklich darauf achten, dass die Kontoverbindung richtig aufgeschrieben wurde. Ferner ist darauf zu achten, dass man mit Hilfe vom Index der Familienkassen die genaue Behörde zum Versand wählt.
Darüber hinaus ist jetzt noch zu berücksichtigen, dass der Geburtsnachweis im Original mitgeschickt wird. In diesem Fall handelt es sich jedoch nicht um die Urkunde der Geburt! Diese verbleibt fortwährend bei den Eltern. In der Regel sind übrigens vier Geburtsbescheinigungen beim zuständigen Standesamt erhältlich. Wenn nun sicher sämtliche Fragen ausgefüllt wurden, muss nur noch unterschrieben werden und die Dokumente wie die Geburtsurkunde werden anbei gelegt. Das war es schon und bald kann das Kindergeld jeden Monat bezahlt werden.
Bei den Leute im öffentlichen Dienst sind im Übrigen die jeweiligen Dienstherrn zuständig. Die übliche Kindergeldkasse ist hierfür nicht verantwortlich. Infos wird man als Betroffener von seiner Personalstelle erhalten.