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Familienkasse für Leipzig
Die Familienkasse Leipzig ist unter anderem für den Kinderzuschlag verantwortlich und bearbeitet dazu auch die Anträge.
Wann immer ein Baby auf die Welt gekommen ist, ist die Familienkasse die richtige Behörde, wenn es um die Bewilligung von Kindergeld geht.
Anders wie bei der Arbeitsagentur ist die Familienkasse aber nicht in jedem Landkreis auffindbar.
Will man seine Anträge einreichen, kann man üblicherweise auch persönlich vor Ort vorsprechen.
Natürlich ist es dabei auch möglich seine Lage zu besprechen, Formulare mitzunehmen und sich über die Bearbeitung zu informieren. Die Kundenzeiten der Kindergeldkasse ist aber übrigens immer von Familienkasse zu Familienkasse völlig unterschiedlich.
Ihre Familienkasse Leipzig für Kinderzuschlag.
Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Leipzig
Wenn man den Kinderzuschlag beantragen muss, kann man seine Kindergeldkasse im Vorfeld anrufen und sich die Papiere zuschicken lassen.
Für wen ist das Kindergeld für Familien angedacht?
Grundsätzlich kann man immer sagen, dass jeder in Deutschland das Kindergeld für Familien erhält, der hier auch ein süßes Kind auf die Welt gebracht hat. Diese Leistung vom Staat soll dazu verwendet werden, dass die noch jungen Familien finanziell unterstützt werden, da die neue Situation für die Eltern unvorhergesehene Aufwendungen mit sich bringen.
Die Erziehungsberechtigten können darauf vertrauen, dass sie durch das Kindergeld für Familien regelmäßig zu einem festgelegten Zeitpunkt einen Zuschuss zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Das ist deswegen so wichtig, weil man seinen Nachwuchs ja auch vom Geld her unterstützen können muss. Einzig von Luft und Liebe allein lebt man nunmal bedauerlicherweise nicht.
Das Kindergeld wird aber auch dann ausgezahlt werden, wenn das kindergeldberechtigte Kind in einem EWR- oder EU-Staat lebt – als Beispiel kann man nennen Norwegen, Island, Liechtenstein. Detaillierte Angaben über das Kindergeld erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse und auf Litia.de.
Das Kindergeld ganz einfach erhalten!
Der Staat hat die Beantragung vom Kindergeld für Familien wirklich sehr einfach geregelt. Grundsätzlich werden dabei kaum persönliche Angaben verlangt. Bei dem ersten Sprössling in der eigenen Familie benutzt man den Fragebogen „Hauptantrag auf Kindergeld“. Wenn es jedoch bereits das zweitgeborene Kind ist, was entbunden wurde, ist auch der gekürzte Antrag „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind“ empfehlenswert.
Die verwendeten Daten bestehen grundsätzlich lediglich aus dem Vor- und Zunamen, dem Geschlecht, wie auch ein paar anderen leichten Daten. Der leibliche Papa muss logischerweise auch angegeben worden sein. Darüber hinaus ist es wichtig bei der Beantragung von dem Kindergeld anzugeben, ob man im ö.D. tätig ist oder in einem anderen Bezirk dem Staat dient. Ist man mit den gängigen Fragen soweit fertig und will man dann den Antrag unterzeichnen und verschicken, sollte man auch immer darauf aufpassen, dass die eigene Kontoverbindung fehlerfrei aufgeschrieben wurde. Ferner ist darauf zu achten, dass man mit Hilfe vom Verzeichnis der Behörden die korrekte Familienkasse zum Versand aussucht.
Noch ein letzter Hinweis ist übrigens sehr bedeutend. Bei dem Kindergeldantrag sollte auch stets die Geburtsbescheinigung beigelegt werden. Kopien dürfen von der Familienkasse nicht anerkannt werden. Daher ist es auch ratsam, die Unterlagen via Einschreiben zu verschicken. Für etwas mehr Transparenz, sind hier nochmal die vollständigen Bescheinigungen aufgelistet:
- Geburtsbescheinigung für Kindergeld
- Bescheinigung für die Kirche
- Krankenkassenbescheinigung
- Bescheinigung für das Elterngeld
Wenn nun wirklich alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet wurden, wird nur noch unterschrieben und die Dokumente wie die Geburtsurkunde werden dazu gelegt. Das war es schon und bald kann das Kindergeld überwiesen werden.
Für die Personen im ö.D. sind übrigens die Dienstherrn verantwortlich. Die gewöhnliche Behörde für das Kindergeld für sich ist hierfür nicht verantwortlich.
Weitere Infos kann man als Angstellter im Staatsdienst von seiner Personalstelle bekommen.