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Familienkasse für Karlsruhe
Kinderzuschlag und Kindergeld sind für die meisten von uns sehr wichtige steuerliche Leistungen. Ab Geburt des Kindes steht den Menschen hier in Deutschland meistens auch das Kindergeld zu.
Die Einreichung der Formulare erfolgt dabei selbstverständlich über die Behörde, welche sich jedoch aber nicht immer am Wohnort befindet. Anders als bei den meisten Arbeitsämtern erhalten Familienkassen grundsätzlich ein größeres Einzugsgebiet für die Bearbeitung der Papiere. Wer im Auftrag vom Staat arbeitet, kann die reguläre Kindergeldkasse aber leider nicht nutzen, da diese Personen eine Extrarolle einnehmen.
Hier muss der zuständige Arbeitgeber die Zahlungen übernehmen. Eine Antragsabgabe vom Kindergeld ist deshalb auch nicht über die normalen Familienkassen möglich.
Falls die Frage offen ist, ob Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen.
Die zuständige Kindergeldkasse Karlsruhe mit Kundenzeiten und dem Anfahrtsweg.
Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Karlsruhe
Kartendarstellung kann Abweichungen beinhalten!
Wenn man den Kinderzuschlag beantragen muss, kann man seine Familienkasse auch im Vorfeld anrufen und sich die Papiere zuschicken lassen.
Wem steht das Kindergeld zu?
Im Wesentlichen steht das Kindergeld jedem zu, der hier ein Kind geboren hat. Die Steuergelder von den Bürgern sind dazu da, um die Eltern effektiver zu entlasten und das monatliche Haushaltseinkommen zu verbessern. Die Erziehungsberechtigten können darauf vertrauen, dass sie aufgrund vom Kindergeld für Familien regelmäßig zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Art Förderung zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Weil das Kindergeld regelmäßig gezahlt wird, können sich die noch jungen Eltern auf diese Art der Unterstützung verlassen. Das ist wirklich relevant, damit man seinen Nachwuchs idealerweise unterstützen kann.
Das Kindergeld wird aber auch dann ausgezahlt werden, wenn der Nachwuchs in einem EU- oder EWR-Land lebt – zum Beispiel Norwegen, Island, Liechtenstein.Nähere Aussagen über das Thema Kindergeld bekommen Sie bei Ihrer Kindergeldkasse und auf Litia.de.
So kann man das Kindergeld gut und einfach für für sich beantragen.
Der Staat hat die Beantragung vom Kindergeld wirklich ungemein einfach geregelt. An sich werden dabei kaum persönliche Angaben verlangt. Bei dem neugeborenen Kind in der frischen Familie verwendet man den Antrag „Hauptantrag auf Kindergeld“. Wenn es sich hingegen um das zweitgeborene Kind handelt, was geboren wurde, kann auch der fühlbar vereinfachte Antrag „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind“ verwendet werden.
Normalerweise verlangt die Behörde nur grundsätzliche Angaben, wie beispielsweise den Nachname, Vorname, die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht und, sofern auch bekannt, die Informationen vom Vater des Babys.
Wenn man dann den Antrag auf Kindergeld für Familien ausfüllt, ist es übrigens auch überaus wichtig, dass man mit aufschreibt, ob man für den Staat arbeitet. Dient man dem Land, ist der Dienstherr für die Bearbeitung vom Kindergeld für Familien verantwortlich. Bevor man dann den Kindergeldantrag unterzeichnet und wegschickt, sollte man auch wirklich darauf aufpassen, dass die Kontoverbindung fehlerfrei aufgeschrieben wurde. Außerdem ist darauf zu achten, dass man mit Hilfe vom Ortsverzeichnis der Familienkassen die genaue Kindergeldkasse zum Versand wählt.
Reicht man nun den Fragebogen für das Kindergeld ein, muss noch die korrekte Bescheinigung über die Geburt für die Beantragung vom Kindergeld anbei gelegt werden. Im Allgemeinen gibt es vier unterschiedliche Bescheinigungen: Die Geburtsbescheinigung für das Elterngeld, die Geburtsbescheinigung für das Kindergeld, die Geburtsbescheinigung für die Mutterschaftshilfe und auch die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke. Dieses Dokument sollte übrigens per Einwurfeinschreiben an die Behörde geschickt werden.
Es ist übrigens wichtig, dass unbedingt beide Eltern den Fragebogen für das Kindergeld unterschreiben. Sind die Eltern ehelos, wird beispielsweise auch der Begriff Ehemann auf dem Fragebogen durchgestrichen und Kindsvater oder Mama hingeschrieben werden.
Bei den Leute im Staatsdienst sind übrigens die Dienstherrn zuständig. Die normale Familienkasse ist hierfür nicht verantwortlich.
Weitere Informationen kann man als Betroffener von seiner Personalstelle bekommen.