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Familienkasse für Dresden
Kinderzuschlag und Kindergeld sind für die meisten Eltern sehr wichtige staatliche Gelder, da man darauf oftmals dringend angewiesen ist.
Ab der Geburt des ersten Kindes steht den meisten Menschen hier in der BRD meistens auch das Kindergeld zu. Die Beantragung erfolgt dabei natürlich über die Kindergeldkasse, welche sich jedoch aber nicht immer vor Ort befindet. Anders als bei den JobCentern erhalten Kindergeldkassen normalerweise ein weiteres Einzugsgebiet für die Bearbeitung .
Wer für den Staat seinen Dienst verrichtet, kann die normale Familienkasse aber bedauerlicherweise nicht nutzen, da diese Personenkreise eine Extrarolle besitzen. Hier wird der zuständige Dienstherr die Zahlungen übernehmen.
Die Antragsabgabe vom staatlichen Kindergeld ist deshalb auch nicht über die regulären Kindergeldkassen möglich. Falls die Frage offen ist, ob Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, sollten Sie besser Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen.
Die zuständige Kindergeldkasse Dresden mit Öffnungszeiten und dem Anfahrtsweg.
Adresse und Routenplaner für die Familienkasse Dresden
Immer wenn man den Kinderzuschlag beantragen möchte, sollte man seine Kindergeldkasse auch anrufen und sich die Papiere zuschicken lassen, da das am einfachsten ist.
Für wen ist das Kindergeld für Familien gedacht?
Das Kindergeld steht im Wesentlichen jedem zu, der ein kleines Kind in Deutschland gebärt. Weil der Staat weiß, dass Kleinkinder eine Unmenge Geld kosten werden, werden Erziehungsberechtigte mit dem Kindergeld unterstützt. Die Erziehungsberechtigten können darauf zählen, dass sie aufgrund vom Kindergeld monatlichlich zu einem bestimmten Zeitpunkt eine Art Förderung zu der Grundversorgung des Kindes erhalten. Das ist deswegen so wichtig, weil man seinen Nachwuchs ja auch finanziell über den Monat bringen können muss. Nur von Luft und Liebe allein lebt man nunmal bedauerlicherweise nicht.
Übrigens ist es aber auch möglich, dass das Kindergeld für im EWR-Ausland lebende Kinder gezahlt wird. Dazu muss sich der Nachwuchs in einem EU Nationalstaat aufhalten. Über das Kindergeld gibt es im I-Net übrigens interessante Webseiten, wie litia.de und arbeitsagentur.de.
Die Bearbeitung vom Kindergeld ist an und für sich äußerst simpel. In der Regel ist es noch nicht einmal erforderlich, bestimmte Angaben aus den eigenen Ordnern hervorzuholen. Bei der Bearbeitung vom Kindergeld wird der Antrag „KG1“ verwendet. Geht es um einen Antrag für das weitere Kind, wird lediglich der Fragebogen „Antrag auf Kindergeld für ein weiteres neugeborenes Kind KG1k“ verwendet.
Grundsätzlich werden lediglich wesentliche Daten erfragt, wie zum Beispiel den Nachname, Vorname, die Staatsangehörigkeit, das Geschlecht und, sofern auch vorhanden, die Informationen des Ehegatten.
Im Übrigen ist es wichtig bei der Beantragung von dem Kindergeld anzugeben, ob man im öffentlichen Dienst tätig ist oder in einem anderen Gebiet dem Staat dient. Ist man mit den üblichen Fragen soweit fertig und will man dann die Papiere unterschreiben und verschicken, sollte man auch wirklich immer darauf aufpassen, dass die eigene Kontoverbindung fehlerfrei angegeben wurde. Ferner ist darauf zu achten, dass man mit Hilfe vom Index der Behörden die richtige Familienkasse zum Versand nutzt.
Bei dem Antrag für das Kindergeld muss noch die korrekte Geburtsbescheinigung für die Antragsstellung vom Kindergeld anbei gelegt werden. 4 Bescheinigungen gibt es : Die Geburtsbescheinigung für die Mutterschaftshilfe, die Geburtsbescheinigung für das Erziehungsgeld, die Geburtsbescheinigung für das Kindergeld und auch die Geburtsbescheinigung für religiöse Zwecke. Diese Formulare muss übrigens stets per Einwurfeinschreiben im Original an die zuständige Behörde versendet werden.
Es ist übrigens wichtig, dass auf jeden Fall beide Eltern den Antrag für das Kindergeld unterschreiben. Sind die Erziehungsberechtigten unverheiratet, kann beispielsweise das Wort Ehemann auf dem Fragebogen durchgestrichen und Papa oder Mutter hingeschrieben werden.
Sind die Erziehungsberechtigten getrennt, so ist es erforderlich unten rechts, an der Stelle, an der grundsätzlicheigentlich der Kindsvater unterschreibt, ALLEINERZIEHEND hingeschrieben werden.
Bedienstete im ö.D. und Beamte im öffentlichen Dienst müssen das Kindergeld über ihren Dienstherrn beantragen und erhalten. Dort sollten sich diese auch im Vorfeld informieren, da die Anträge absolut anders sein können.