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Klaps oder Ohrfeige: Dürfen Eltern Kinder schlagen?

Klaps oder Ohrfeige: Dürfen Eltern Kinder schlagen?

Grundsätzlich ist Gewalt in der Erziehung gesetzlich verboten, auch dann, wenn es sich nur um einen kleinen Schlag handelt. Bei einem einmaligen Klaps macht man sich nicht gleich strafbar, ein Ermittlungsverfahren wird in solchen Fällen wegen geringer Schuld meist eingestellt, es kommt aber auf den Einzelfall an. 

 Bestraffung

Schlagen als Erziehungsmaßnahme

[sws_grey_box box_size=“618″]Etwa 40 Prozent Mütter und Väter bestrafen ihre Kinder noch mit Po-Schlägen oder Ohrfeigen. Ein Kind richtig zu erziehen ist nicht leicht, manchmal sind Eltern mit ihrem „Latein“ so ziemlich am Ende und sehen den Ausweg nur in der körperlichen Bestraffung. Es ist eben die Aufgabe der Eltern, ihren Sprösslingen höhere Werte und gute Manieren beizubringen, Liebe und Erziehung ohne Strenge ist fast unmöglich. [/sws_grey_box]

Strenge ist aber nicht gleich mit Demütigung oder Schlagen gleichzusetzen. Alle Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung.

„Züchtigungsrecht“ gehört der Vergangenheit an

Früher war es üblich und selbstverständlich, das Kind im Notfall auch mit[sws_highlight hlcolor=“fbfac7″]Prügel[/sws_highlight] zu erziehen. Das hat sich aber zum Glück vollkommen geändert: Der Gesetzgeber hat inzwischen das sogenannte Züchtigungsrecht verboten. Nach § 1631 II BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist es Eltern und anderen erziehungsberechtigten Personen strengstens verboten, Kinder psychisch wie physisch zu verletzen.

Wurde ein Kind auf diese Weise verletzt, verletzt man zugleich seine Würde und gefährdet das Kindeswohl. Im Allgemeinen ist es den Eltern nicht ganz verboten, ihre Kinder bei etwaigem Fehlverhalten zu bestrafen. Kinder müssen halt merken, wenn sie einen Fehler gemacht haben, das dient der weiteren Entwicklung. Die[sws_highlight hlcolor=“fbfac7″]Bestraffung[/sws_highlight] erfolgt aber niemals mit körperlichen Maßnahmen, vielmehr sollten dann Taschengeldentzug und Hausarrest angewendet werden.

Gewaltanwendung ist strafbar

In bestimmten Fällen ist Gewalt gegen Kinder erlaubt, etwa dann, wenn man dadurch das Kind vor einer Gefahr beschützen will (z.B. wenn man es vom Zündeln abhalten will, indem man ihm die Streichhölzer wegnimmt oder wenn man es zurück von der Straße zieht, um zu vermeiden, dass es von einem Auto angefahren wird). Allerdings, wenn man danach das Kind niederbrüllt, schlägt oder auf andere Weise demütigt, ist das Verhalten nicht mehr vom Grundrecht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihres Kindes gerechtfertigt (Art. 6 II GG, Grundgesetz).

Ein Verstoß gegen § 1631 II BGB ist an sich nicht strafbar. Wenn aber durch das Verhalten der Eltern das[sws_highlight hlcolor=“fbfac7″]Kindeswohl[/sws_highlight] gefährdet wird, kann eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet werden. Gericht kann einem dauerhaft gewalttätigen Elternteil verbieten, die gemeinsame Wohnung mit dem Kind weiterhin zu nutzen oder Kontakt mit ihm aufzunehmen. Auch Entzug des Sorgerechts käme dann infrage. Im Prinzip gilt also: Schon eine „unschuldige“ Ohrfeige ist nach § 223 StGB (Strafgesetzbuch) strafbar. Ohrfeige oder Klaps auf den Hintern gehören schon zu der Kategorie „Körperverletzung“ und sind als körperliche Misshandlung einzustufen.

Warum viele Eltern ihre Kinder schlagen


Bildquellen
Artikelbild: © panthermedia.net / David Castillo Dominici

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