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Kostenübernahme durch das Jobcenter beim Umzug

Kostenübernahme durch das Jobcenter beim Umzug

Kostenübernahme bei Umzug

Ein Umzug ist wohl für keinen wirklich angenehm oder einfach. Wer aber zusätzlich noch auf die Leistungen vom Sozialamt oder der ARGE angewiesen ist, muss sich auf weitere Komplikationen einstellen.

Dabei hat man als Bezieher von sozialen Leistungen aber viel mehr Rechte, als man zuerst denken würde.

Dazu müssen allerdings vor dem Umzug einige Regeln und Formen eingehalten werden, da man im Ernstfall sogar komplett ohne Geld dastehen könnte. Wer den Plan hat umzuziehen, sollte sich vorab bei der Zuständigen ARGE erkundigen, welche Leistungen im persönlichen Fall übernommen werden können. Dabei gilt immer, sich nicht abwimmeln zu lassen.

Tipps zum Umzug

Der Grund des Umzugs ist nicht immer egal!

Die Gründe für einen Umzug können sehr vielseitig sein. Ob es nun an der Wohnung selbst liegt, die Gegend oder die monatlichen Auslagen. Auch wenn man Hartz 4 bezieht, hat man grundsätzlich das Recht umzuziehen.

Wer jedoch eine Kostenübernahme seitens der Agentur für Arbeit erwartet, muss sich das Einverständnis der zuständigen Dienststelle einholen.

Die Mietübernahme der neuen Wohnung kann dann verweigert werden, wenn die Mietkosten höher sind als bei der letzten Wohnung. Deshalb ist es immer ratsam, mit dem neuen Mietangebot auch die Zustimmung des Sachbearbeiters einzuholen. Am besten lässt man sich die Zusage direkt schriftlich mitgeben. So kann im Fall eines Missverständnisses zumindest die Zustimmung belegt werden. Es kann aber auch vorkommen, dass die Differenz, zwischen den beiden Mieten, vom Empfänger selbst getragen werden muss.

Bis 25 hat man Nachteile
Bis 25 hat man Nachteile

Dieser Fall tritt dann ein, wenn das Arbeitsamt keine Notwendigkeit eines Umzuges sieht. Hilfesuchende unter dem vollendeten 25. Lebensjahr müssen zudem auf gesonderte Regeln achten.

Bevor überhaupt ein Mietverhältnis angestrebt werden kann, muss die Behörde vorher erst noch das grundsätzlich OK dazugeben.

Sollte das Einverständnis nicht vor Beginn des Mietverhältnisses eingeholt worden sein, so kann die Gemeinde die Erbringung der Leistung für die Unterkunft bis zum 25. Lebensjahr verweigern. Zusätzlich können sogar auch die Regelleistungen gekürzt werden. Damit werden junge Leute unter 25 doppelt bestraft. Es gibt allerdings eine Ausnahme. Sollte diejenige Person einer unmittelbaren Gefahr ausgetzt sein, muss der Hilfesuchende vorab keine Zustimmung einholen. Er muss sich nachher nur für diesen Schritt rechtfertigen können.

Um das eigene Recht kämpfen!

Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten

Wer im Bezug einer Sozialleistung steht, besitz grundsätzlich die Möglichkeit auf eine Übernahme der Wohnungsbeschaffungskosten. Die Beschaffungskosten setzen sich aus der Mietkaution, den Umzugskosten und sogar von eventuellen Maklergebühren zusammen.

Wer zudem noch eine körperliche Einschränkung besitz, kann noch die Kostenübernahme für ein Umzugsunternehmen beantragen.

Es gilt jedoch stets der Grundsatz, dass ein Umzug selbst durchzuführen ist. Auch wenn das Amt entscheidet, dass sogar die Kosten für den Umzug mit übernommen werden, muss man immer noch für eine Kostenreduzierung sorgen. Dazu gehört auch, dass man sich mind. drei Angebote von entsprechenden Dienstleistern geben lässt.

Umzug auf eigene Kosten
Umzug auf eigene Kosten

Selbst auf eigene Kosten einen Umzugswagen mieten zu müssen, kann ebenfalls verlangt werden. Wobei man mittlerweile dafür im Internet gute Vergleichsseiten finden kann. Eine davon haben wir direkt mit verlinkt. Solche Angebote werden in der Regel auch vom Amt akzeptiert.

Zu den Wohnungsbeschaffungskosten gehören übrigens auch die Auslagen, die notwendig sind, um überhaupt erstmal eine Wohnung zu finden. Von der ARGE können daher auch die Kosten von Wohnungsanzeigen, Internetrecherchen und Zeitungen übernommen werden. Hierbei muss allerdings beachtet werde, dass die Auslagen nachweisbar sein müssen. Am besten hebt man alle Belege auf und legt die direkt dem Antrag bei.

Wer also einen Umzug plant, sollte sich vorab bei der zuständigen Behörde genauestens erkundigen. Dabei sind viele Regeln zu beachten, die man nicht immer alle wissen kann. Im Regelfall kann einem der Sachbearbeiter aber sehr gut weiter helfen.

Abzocke beim Umzug


Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Andres Rodriguez
Mitte-Links: ©panthermedia.net Joerg Hackemann
Unten-Links: ©panthermedia.net Arne Trautmann

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

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