Kinderzuschlag beantragen

Kinderzuschlag beantragen

Um den Kinderzuschlag zu beantragen, hat man mehrere Möglichkeiten.

Entweder man wendet sich an die zuständige Familienkasse oder lädt sich die Antragsformulare und Merkblätter der Agentur der Arbeit herunter.

Kinderzuschlag beantragen kann beinahe jeder.

Der Kindergeldzuschlag kann für jedes Kind, das im Haushalt der Eltern lebt und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, beantragt werden. Der Kinderzuschlaghöchstbeitrag pro Kind und monatlich liegt hierbei bei bis zu 140 Euro und wird zusätzlich zum Kindergeld gewährt, wenn durch den Erhalt des Kinderzuschlags eine Hilfebedürftigkeit der Kinder und der Familie vermieden werden kann.

Hierbei werden sowohl das Vermögen und das Einkommen der Eltern, als auch das Vermögen und das eigenen Einkommen (Unterhalt, Ausbildungsvergütung) des jeweiligen Kindes mit herangezogen beim Kinderzuschlag beantragen.

Zum Vermögen der Eltern gehören z.B. Sparbriefe, Sparguthaben, eigene Immobilien oder Grundbesitz und andere Wertgegenstände, welche einen tatsächlichen Geldwert besitzen. Vom Einkommen der Eltern werden aus nicht-/ und selbstständiger Tätigkeit jedoch nur 5 Euro je vollem 10 Euro Einkommen abgezogen.

Bei sonstigem Einkommen wird jedoch das komplette Einkommen in die Berechnung mit einbezogen. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass die Mindestbedarfsgrenze der Familie erreicht werden muss, damit ein Antrag auf Kinderzuschlag erfolgen kann.

Der Mindestbedarf liegt bei verheirateten Eltern bei 900 Euro brutto und bei Alleinstehenden bei 600 Euro brutto.

Beim Kinderzuschlag beantragen muss ein extra Antragsformular ausgefüllt werden.

Das geschieht am besten bei der zuständigen Familienkasse oder bei der Bundesagentur für Arbeit.

Damit der Anspruch auf Kinderzuschlag errechnet werden kann, sind der Antrag sowie diverse Unterlagen, Nachweise und Papiere notwendig, welche zusammen mit dem Antrag eingereicht werden.

Da die Berechnung des möglichen Kinderzuschlags erfahrungsgemäß viele Wochen dauert, ist es sinnvoll den Antrag so schnell wie möglich zu stellen.

Kinderzuschlag wird niemals für die Vergangenheit gezahlt, sondern frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung, daher sollte man beim Kinderzuschlag beantragen keine zeit vergeuden.

Kinderzuschlag beantragen können Eltern immer wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Für das Kind für das der Kinderzuschlag beantragt wird, wird bereits Kindergeld bezogen
  • Das Kind lebt im selben Haushalt, ist nicht verheiratet und hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Das monatliche Einkommen der Eltern erreicht die Mindesteinkommensgrenze
  • Das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen der Eltern und des Kindes übersteigen nicht die Höchsteinkommensgrenze
  • Durch die Zahlung des Kinderzuschlags wird der Bedarf der gesamten Familie gedeckt und es besteht kein Anspruch auf Sozialleistungen wie Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld

Zusätzlich zum Kinderzuschlag beantragen können Leistungsempfänger auch Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen und erhalten.

Hierzu zählen vor allem Ausflüge in Schule und Kindergarten, Nachhilfeunterricht, Mittagsbetreuung, Hausaufgabenbetreuung und Klassenfahrten.

Beschaffung von Lernmaterialien (Schulbücher, Schreibutensilien), Fahrtkostenerstattung oder Zuschuss zu den Fahrtkosten für die Beförderung des Schülers zur Bildungsstätte und die Teilnahme an Veranstaltungen oder die Teilnahme in Vereinen sind ebenfalls erstattungsfähig.

Die Eltern werden nach erfolgtem Antrag schriftlich informiert, ob sie einen Kinderzuschlaganspruch haben oder nicht.

Gegen diesen Bescheid können Eltern jederzeit Widerspruch einlegen.

Leider ist in der Praxis das Antragsverfahren, trotz einheitlicher Mindesteinkommensgrenzen und nur verminderten Abzug des eigenen Einkommens, immer noch sehr schwer. Eltern können oftmals nicht abschätzen, ob sie überhaupt die Möglichkeit auf Kinderzuschlag haben und ob ein angemessener Anspruch besteht.

Hilfe können Kinderzuschlagrechner geben, welche grob und vorab dessen Bedarf errechnen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

Viele Grüße
euer Simon

Bildquellen:
Artikelbild: ©panthermedia.net Wavebreakmedia ltd
Oben-Links: ©panthermedia.net Günter Slabihoud
Mitte-Rechts: ©panthermedia.net Gelu Sorin Popescu
Mitte-Links: ©panthermedia.net Laurent Renault
Unten-Rechts: ©panthermedia.net Arne Trautmann

Ähnliche Beiträge