Hi,
nun habe ich auch die Kategorie Kinderzuschlag eingefügt und ich denke, dass ein paar klärende Worte angebracht sind.
Kinderzuschlag wird an Personen gezahlt, die im Begriff sind in das ALG II zurutschen. Man will die Bedürftigkeit vermeiden und als Unterstützung wird dann daher Kinderzuschlag gezahlt. Bedingung ist jedoch, dass Du als Alleinstehende/-r mindestens 600 € mtl. an Lohn oder Lohnersatzleistungen beziehst. Wenn Du verheiratet bist, erhöht sich die Mindesteinkommensgrenze auf 900 €. Solltest Du darunterliegen, wende Dich bitte an Dein Jobcenter bzw. Arge. Diese können dann unter Umständen ergänzend ALG II zahlen.
Die Beantragung des Kinderzuschlages ist i.d.R. sehr aufwändig und zeitraubend. Auch die Bearbeitungszeit variiert stark, mitunter musst Du 3 Monate warten eher Du den Bewilligungsbescheid in den Händen halten kannst. Die Anträge bekommst Du bei der Hotline, bitte halte da auch Deine Kindergeldnummer bereit. Du wirst auch zu Deinem Vermieter gehen müssen, da dieser Dir die Miet- und Nebenkosten bescheinigen muss.
Bei der Bearbeitung wird auch immer geprüft, ob für Dich eine Kombination aus Wohngeld und Kinderzuschlag Sinn macht. Daher empfehle ich Dir direkt ( auch ruhig bevor Du den Antrag auf Kinderzuschlag stellst ) zu Deiner Wohngeldstelle zu gehen und dort Wohngeld zu beantragen. Alternativ dazu kannst Du auch zu Deinem zuständigen Bürgerbüro gehen, die helfen Dir selbstverständlich weiter. Bei dieser Beantragung bitte auch gleichzeitig um eine “vorläufige Wohngeldberechnung”! Diese wird von der Familienkasse anerkannt und solange als Berechnungsgrundlage aktzeptiert, bis Du den Bescheid erhälst.
GANZ WICHTIG
Wenn Du alles zusammengetragen hast hälst Du einen recht ansehlichen Berg an Papieren in der Hand. Verschicke so etwas AUSSCHLIEßLICH per Einschreiben. Nicht selten kommt es vor, dass Briefe nicht ankommen oder falsch einsortiert werden. Sicher ist sicher, gerade bei dem Aufwand!
LG
euer Simon