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  11. Kindergeld beantragen Teil 11 – Erklärung über die Fortdauer bzw. das Ende der Berufsausbildung (Kg9a)

Kindergeld beantragen Teil 11 – Erklärung über die Fortdauer bzw. das Ende der Berufsausbildung (Kg9a)

Kindergeld beantragen Teil 11 – Erklärung über die Fortdauer bzw. das Ende der Berufsausbildung (Kg9a)

Kindergeld zu beantragen ist nicht schwer – Kindergeld zu behalten dagegen sehr.

Dieser doch etwas veränderte Spruch trifft auf das Kindergeld für volljährige Kinder ab dem 18. Lebensjahr ziemlich gut zu.

Damals das Kindergeld zu beantragen dürfte nicht allzu schwer gefallen sein.

Danach hatte man fast 18 Jahre lang vollständige Ruhe – vielleicht Mal eine Zwischenfrage, ob das Kind noch in dem gleichen Haushalt lebt, aber ansonsten war alles still.

Ab dem 18. Lebensjahr des Kindes jedoch fängt die Familienkasse an nachzufragen, was denn der Nachwuchs so macht und welche Pläne er schmiedet. Diese etwas ungewohnte Situation will natürlich auch gemeistert werden und so habe ich hier die Artikelserie zum Thema Kindergeld beantragen ins Leben gerufen.

Heute: Erklärung über die Fortdauer bzw. das Ende der Berufsausbildung

Wie bei so ziemlich jedem Formular der Familienkasse, wird oben links zuerst nach dem Namen und Vorname des Kindergeldberechtigten gefragt.

Das ist in der Regel niemals das Kind selber, sondern einer der Elternteile.

Als praktische Orientierungshilfe kann man dabei immer sagen, dass derjenige, der diesen Brief erhalten hat, auch der Antragsteller bzw. der Kindergeldberechtigte ist.

Gleich darunter wird nach der Kindergeldnummer gefragt.

Hat man dieses Formular von der Familienkasse zugeschickt bekommen, so sollte dort die eigene Kindergeldnummer bereits eingedruckt worden sein. Falls dies nicht der Fall ist, schaut man am besten auf den letzten Kontoauszügen nach, wo das auch Kindergeld überwiesen wurde. Dort steht dann auch immer die eigene Kindergeldnummer.

Unter der Angabe zum Kindergeldberechtigten und der Kindergeldnummer wird nach der Steuer-Identifikationsnummer gefragt. Diese können wir in meinen Augen vernachlässigen, da die bereits bekannt sein dürfte.

Auf der rechten Seite wird nach einer Telefonnummer gefragt. Diese allerdings würde ich immer mit angeben, sodass der Sachbearbeiter die Möglichkeit hat, einen für kleinere Fragen direkt anzurufen. Das erspart einem eine Menge Zeit und im Zweifel sogar die Aussetzung vom Kindergeld.

Ausfüllen des Formulares

Direkt als Erstes wird auf dem Formular der Familienkasse ein Hinweis gegeben, dass diese Erklärung bei der Fortdauer der Berufsausbildung direkt einzureichen sei.

Bei der Beendigung der Berufsausbildung hingegen, muss erst nach der schriftlichen Unterrichtung über das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung das Formular Kg9a abgegeben werden.

Damit ist so viel gemein wie, dass wenn man die Prüfung noch nicht geschafft hat, dass man dann auch direkt Bescheid sagen soll, damit das Kindergeld weiter gezahlt werden kann.

Ist die Ausbildung dagegen tatsächlich beendet, kann man in Ruhe alle benötigten Unterlagen zusammensuchen und dann der Behörde zugänglich machen. Das Kindergeld wird so oder so dann eingestellt.

Bevor man jedoch selber versucht dieses Formular auszufüllen, würde ich immer damit erst zum Ausbildungsbetrieb gehen. Diese müssen die gemachten Angaben später immerhin auch unterschreiben und bestätigen.

In der Regel ist es also so, dass man dieses Formular der Kindergeldkasse selber gar nicht ausfüllen muss. Für den Fall, dass der Ausbildungsmeister einen aber doch erst selber an das Dokument lässt, überfliegen wir mal zur Orientierung dieses Papier.

Sollten danach noch Fragen bestehen, nutzt einfach die Kommentarfunktion unterhalb des Artikels.

Die Angaben zum Auszubildenden, wie Name, Vorname, Geburtsdatum und seinem Familienstand dürften selbsterklärend sein.

Die Daten zur Dauer der Berufsausbildung entnimmt man am besten seinem Ausbildungsvertrag. Beginn der Ausbildung ist meist der 1. August im laufenden Jahr.

Ob das Ausbildungsverhältnis beendet wurde, weiß man wohl selbst am besten.

Ist man sich noch nicht im Klaren, wie die Abschlussprüfung gelaufen ist, schickt man dieses Formular auch noch nicht weg – siehe den anfänglichen Hinweis.

Ausbildung beendet

Wenn aber das Ausbildungsverhältnis beendet wurde, muss man angeben, ob das Berufsziel erreicht wurde und wann der letzte Prüfungstag war.

Natürlich muss man dann auch die entsprechenden Nachweise mit beifügen, sodass die Familienkasse ordnungsgemäß den Kindergeldfall abschließen kann.

Eine Kopie des Abschlusszeugnisses reicht da im Prinzip schon aus.

Auf der zweiten Seite sollte man selber nichts eintragen, sondern dieses Blatt so wie es ist seinem Ausbildungsbetrieb abgeben.

Dort sind die erhaltenen Lohn- und Gehaltszahlungen anzugeben. Prinzipiell kein Problem, doch wird auch nach Sonderzahlungen und nach einem pauschal versteuerten Arbeitslohn gefragt.

Besser ausfüllen lassen

Alles Dinge, mit denen man als Arbeitnehmer, oder gar als Auszubildender nicht viel zu tun hat. Daher möglichst immer den Ausbildungsbetrieb ausfüllen lassen, da diese die Daten eh am Ende unterschreiben müssen.

Bei dem Thema Unterschriften ist noch zu sagen, dass auf der linken Seite erst der Kindergeldberechtigte unterschreiben muss. Bei der Unterschrift darauf achten, dass man sowohl das Datum angegeben hat, als auch das der richtige Elternteil unterschreibt.

Wenn die Mutter die Kindergeldberechtigte ist, kann unter gar keinen Umständen der Vater für sie unterschreiben. Ebenso verhält es sich mit dem Auszubildenden – der muss natürlich auch selber seine Unterschrift leisten.

Versucht dieses Formular direkt von Anfang an einfach dem Ausbildungsbetrieb zu geben mit der Bitte, dies fachgerecht und zeitnah auszufüllen. Ist man in einem kleineren Betrieb Azubi, so übernimmt diese Aufgabe in der Regel der Steuerberater.

Sollten noch Fragen oder Probleme offen sein, so schreibt mir einfach einen Kommentar.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Ich wünsche euch alles Gute für euer weiteres Berufsleben und für eventuelle Fortbildungen.
euer Simon

Bildquellen:
Artikelbild: ©panthermedia.net Wavebreakmedia ltd
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