1. Startseite
  2. »
  3. Deine Finanzen
  4. »
  5. Förderungen
  6. »
  7. Kindergeld
  8. »
  9. Anleitungen
  10. »
  11. Kindergeld beantragen Teil 4 – Antrag auf deutsches Kindergeld –Ausland- (KG51)

Kindergeld beantragen Teil 4 – Antrag auf deutsches Kindergeld –Ausland- (KG51)

Kindergeld beantragen | © panthermedia.net /Olivier26

Kindergeld beantragen Teil 4 – Antrag auf deutsches Kindergeld –Ausland- (KG51)

Der Antrag auf deutsches Kindergeld ist etwas umfangreicher, als wir es von den anderen Formularen der Familienkasse kennen.

Normalerweise erwarten wir bei der Beantragung vom Kindergeld ein, oder zwei Seiten zum ausfüllen. Diesmal sind es ganze vier. 😉

Das hat den Grund, dass hier die Bezugsberechtigungen genauestens geprüft werden müssen, damit das Kindergeld nicht zu Unrecht gezahlt wird. Auch ist der Kindergeldbezug bei Auslandsberührungen doch etwas komplexer als normal und verlangt daher umfangreichere Dokumente.

Für wen ist der Antrag auf deutsches Kindergeld –Ausland- gedacht?

Grundsätzlich ist dieser Antrag immer erst nach Aufforderung seitens der Familienkasse auszufüllen. In der Regel ruft man im Vorfeld bei der Familienkasse an und klärt die Situation ab. Dort wird einem mitgeteilt, welche Unterlagen man benötigen wird.

Sollte man nun in dem Umfang Auslandsberührungen besitzen, was eine anspruchsvollere Prüfung rechtfertigt, erhält man meistens den KG51 – Antrag auf deutsches Kindergeld.

Grundsätzlich ist dieses Formular für Mitbürger gedacht, die entweder Mitglied in der Nato sind (deutsche Stationierung) oder ein Elternteil im Ausland arbeitet beziehungsweise lebt.

Für alle anderen empfehle ich die Antragsstellung mit den normalen Formularen.

Antrag Ausfüllhilfe – Die Kindergeldnummer

Ganz oben links auf dem Antrag wird die Angabe zur Kindergeldnummer gefordert. Solltet ihr noch keine besitzen, lasst das Feld einfach frei. Nach der Bearbeitung und Bewilligung des Kindergelds seitens der Familienkasse, erhaltet ihr eure individuelle Kindergeldnummer zugeteilt.

Habt ihr in der Vergangenheit bereits Kindergeld bezogen? Dann auf jeden Fall die Kindergeldnummer raussuchen und eintragen. Sonst kann die Familienkasse eure Daten nicht zu ordnen.

Punkt 1 Antragssteller

Antragssteller für das Kindergeld ist immer nur eine Person. Auch wenn ihr zu gleichen Teilen erziehungsberechtigt sein, spielt es zumindest bei dem Bezug vom Kindergeld keine Rolle.

Ganz unwichtig ist übrigens die Entscheidung nicht, wer der Antragssteller sein soll.

Nur dieser kann im späteren Verlauf die Bankverbindung ändern, wichtige Mitteilungen abgeben und ist vor der Familienkasse bevorzugt heranzuziehen, wenn Meldeversäumnisse vorliegen.

Am besten derjenige von euch beantragt das Kindergeld, der am besten mit dem „Papierkram“ klar kommt ;).

Kontoverbindung / Bankverbindung

Da eine deutsche Behörde immer als Zahlungsweg die Überweisung bevorzugt, sollte auch hier eine Bankverbindung angegeben werden. Zu beachten gilt dabei kaum etwas. Das eigene Girokonto kann dabei angegeben werden genauso wie auch das Sparbuch. Falls das Konto Dritten gehören sollte, muss der Kontoinhaber zwingend mit unterschreiben.

Punkt 2 Ehegatten

Befindet man sich in einer Ehe, muss der Ehegatte immer mit angegeben werden. Die Familienkasse prüft, ob und in wieweit der Anspruch auf das Kindergeld gegeben ist. Da ist die Angabe zum Lebensgefährten nicht unerheblich.

Punkt 3 Kinder

Hier sind alle Kinder einzutragen, mit denen Sie ein Kindschaftsverhältnis pflegen. Auch Kinder, die nicht mehr bei Ihnen leben, oder vielleicht bei dem ex-Partner, sind mit einzutragen. Diese können im Zweifel Ihren Anspruch auf das Kindergeld erhöhen!

Die Angaben sind sortiert nach dem Alter der Kinder anzugeben. Das älteste Kind wird in die erste Zeile eingetragen, danach das zweit älteste und so weiter. Zuletzt sollte dann das jüngste Kind ganz unten stehen.

Punkt 4 Eltern getrennt oder nicht verheiratet

Bei den Kindern, wo die Elternteile nicht verheiratet oder zusammenlebend sind, müssen hier gesonderte Angaben gemacht werden. Damit wird man sicherlich prüfen wollen, ob der andere Elternteil auch Kindergeld beantragt hat.

Punkt 5 Kinder im anderen Haushalt

Oben auf dem Antrag unter Punkt 3 haben wir ja alle unsere Kinder eingetragen, unabhängig davon, ob diese nun bei uns leben oder nicht.

Jetzt wird da genauer nachgefragt und man muss Angaben zu den Kindern machen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben.

Damit soll dann geprüft werden, ob man nun einen direkten Anspruch auf das Kindergeld besitzt oder nicht. Sollten keine Leistungen möglich sein, so kommt in jedem Falle der Zählkindervorteil zur Prüfung und meist auch zum Tragen.

Punkt 6 Angaben zu Geldleistungen

Hier wird wieder auf die Angabe unter Punkt 3 Bezug genommen und um die Angabe gebeten, ob man bereits Leistungen für seine Kinder erhalten hat.

Unbedingt darauf achten, dass man hier wahrheitsgemäß und vollständig antwortet. Wurden bereits Leistungen beantragt, immer mit aufschreiben.

In der Regel besitzt man auch einen Bescheid und weitere Unterlagen zu den Geldleistungen. Alle Nachweise würde ich kopieren und formlos dem Antrag beilegen. So kannst du dir sicher sein, dass die Familienkasse alles benötigte erhält.

Punkt 7 Erwerbstätigkeit

Unter diesem Punkt wird nach der Erwerbstätigkeit gefragt. Eine unselbständige Erwerbstätigkeit liegt dann vor, wenn du Angestellter bist.

Manche Fragen könnten aber auch wirklich etwas verständlicher gestellt werden ;).

Ob du nun selbständig oder unselbständig tätig bist. In jedem Fall musst du Nachweise wie deinen Gewerbeschein, letzten Steuerbescheid vom Finanzamt oder die Arbeitgeberbescheinigung der Familienkasse vorlegen. Die Bescheinigung ist im Übrigen an dem Antrag angeheftet.

Punkt 8 Erwerbstätigkeit Elternteil

Im Prinzip die ähnliche Fragestellung wie unter Punkt 7 für den Antragssteller. Grundsätzlich sind die Fragen alle recht verständlich und klar aufgebaut worden.

Hinweise zum Kindergeldbeantragen

Achtet grundsätzlich immer darauf, dass eure Angaben vollständig und nachvollziehbar erscheinen.

Alle Angaben müssen nachgewiesen werden und das bedeutet immer einen dicken Umschlag und eine Menge Papier. Verschickt Dokumente niemals im Original! Ausschließlich und immer in Kopie.

Ich empfehle zusätzlich den Versand nur mit dem Einwurfeinschreiben auszuführen. Sollten deine Unterlagen mit samt den Nachweisen, Anträgen und allem sonstigen Papierzeugs verschwinden, hast du später das Problem. Lieber zwei, drei Euro mehr investieren und wissen, dass alles bei der Behörde angekommen ist – nachweisbar!

Auch im Rahmen einer Anleitungsserie kann man einfach nicht jede Frage umfassend und abschließend beantworten. Jede Situation ist anders, so wie die Menschen, die das Kindergeld beantragen. Solltest du daher noch Fragen habe, dann zögere sie nicht und stell sie hier via Kommentarfunktion.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

LG
euer Simon

Bildquellen:
Artikelbild und unten rechts: © panthermedia.net /Olivier26

Ähnliche Beiträge