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Kindergeld beantragen Teil 8 – Schulbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse (Kg5a)

Kindergeld | © panthermedia.net /Andriy Popov

Kindergeld beantragen Teil 8 – Schulbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse (Kg5a)

Die Schulbescheinigung für das Kindergeld ist ein recht kurzes und simples Formular, doch ist die Wirkung nicht zu unterschätzen.

Wird man aufgefordert die Schulbescheinigung bei der Familienkasse einzureichen, sollte man dies nicht auf die lange Bank schieben.

Immerhin kann der monatliche Bezug von Kindergeld davon abhängen.

Schulbescheinigung-Woher?

In der Regel wird der Kindergeldberechtigte von der Familienkasse rechtzeitig angeschrieben und um eine aktuelle Schulbescheinigung für das Kind gebeten. Meistes hat man nach so einem Schreiben mindestens vier Wochen Zeit, um diese Aufgabe entspannt zu erledigen.

Wenn man also von der Familienkasse angeschrieben wurde, liegt die leere Schulbescheinigung direkt anbei. Lediglich die Kindergeldnummer und im Zweifel der Name des Kindergeldberechtigten sind eingedruckt worden.

Gab es eine schulische Umstellung und man möchte dies der Familienkasse mitteilen, so sollte man sich schon direkt im Vorfeld die Schulbescheinigung für das Kindergeld bei der Arbeitsagentur herunterladen.

Wichtig dabei zu beachten ist, dass wenn man sich das Formular selber heruntergeladen hat, dass dann die Kindergeldnummer auch selber eingetragen werden muss. Diese darf nicht vergessen werden, da die Familienkasse eine Massenaktenhaltung betreibt und nicht nach einzelnen Namen filtern kann. Das dauert einfach zu lange. Lediglich die Kindergeldnummer ist für die Identifizierung des Antragstellers gedacht und daher sehr wichtig.

Schulbescheinigung-Wofür?

Diese Art der Bescheinigung für das Kindergeld wird in der Regel immer dann angefordert, wenn entweder routinemäßig der Besuch der Schule kontrolliert wird oder es Verdachtsfälle gibt, dass das Kind nicht mehr die Schule besucht oder sich im Ausland aufhält.

Auch ein Schulwechsel ist meistens nachzuweisen, sofern die Familienkasse nicht einen anderen Bescheid erstellt.

Wer füllt aus?

Die Schulbescheinigung wird ausschließlich von der Schule ausgefüllt und abgestempelt. Auch vorher Eintragungen wie das Kreuzchen am Familienstand oder dass es sich und einen Vollzeitunterricht handelt, würde ich persönlich nicht machen. Manche Schulen haben eine Software die es ermöglicht, den Vordruck in den Drucker zulegen und automatisch ausfüllen zu lassen. Wenn dann schon im Vorfeld Angaben gemacht worden sind, könnte das später etwas komisch aussehen.

Alternative Nachweismittel

Wenn die Familienkasse die Schulbescheinigung für das Kindergeld anfordert, so sollte man auch genau diese erbringen. Manche Schulen haben auch eigene Schulbescheinigungen, doch sind die in den seltensten Fällen ausreichen.

Der häufigste Mangel an vorgefertigten Schulbescheinigungen dürfte darin liegen, dass der Familienstand nicht aufgeführt wird. Eigentlich nur eine Kleinigkeit, für die Behörde jedoch eine wichtige Angabe. So werden verheiratete Kinder natürlich ganz anders berechnet als ledige.

Schulbescheinigung in den Ferien

Die Familienkasse hat sich schon sehr gut auf die einzelnen Begebenheiten der Bürger eingestellt. Es kann aber durchaus mal passieren, dass sie ein Schreiben der Familienkasse erhalten, dass sie die Schulbescheinigung bitte einzureichen haben – in der Ferienzeit. Sollte dies so passieren, hat man erstmal ein Problem.

Kleinere Schulen haben in dieser Zeit vollständig geschlossen und bieten meistens keine Möglichkeit an sich eine entsprechende Bestätigung ausstellen zu lassen. An größeren Schulen und Instituten ist es aber zur Norm geworden, dass mindestens einmal in der Woche das Sekretariat besetzt ist.

Im Zweifel bei der Familienkasse anrufen und um Fristverlängerung bitten. Dann dürfte das Kindergeld auch nicht eingestellt werden.

Aber Achtung: Schulen bestätigen nicht mehr für die Zukunft. Da hat es in der Vergangenheit wohl zu viel Ärger gegeben. So wurden Schulbescheinigungen ausgestellt und der Schüler erschien aber zu dem neuen Jahrgang nicht. Jetzt ist es so, dass man mindestens einen Tag die Schule besucht haben muss, um dann die begehrte Schulbescheinigung zu erhalten.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

Viele Grüße und alles Gute
euer Simon

Bildquellen:
Artikelbild: ©panthermedia.net JCB Prod

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