Was passiert eigentlich, wenn ein kleines Kind einen Sachschaden verursacht? Können insbesondere schon Kleinkinder belangt werden oder sind sie deliktunfähig?
Viele Eltern haben diese Situation sicher schon erlebt. Kleine Kinder sind beim Fahrradfahren unabsichtlich gegen ein parkendes Auto gestoßen.
Häufig passieren Sachschäden auch im nahen Verwandten- und Bekanntenkreis, was die Sache natürlich nicht einfacher machen wird. Andere Situation – gleiches Problem. Kleine Kinder haben beim Versteckenspielen eine teure Vase umgestoßen. Wer kommt für diesen Schaden auf? Eine Familienhaftpflichtversicherung ist jeder Familie zu empfehlen! Die Beiträge pro Jahr halten sich auch in Grenzen, denn der Nutzen dieser Versicherung kann enorm sein.
[sws_red_box box_size=“640″] Oft kommen Eltern in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie einen Sachschaden, den ihr Kind verursacht hat, aus eigener Tasche zahlen müssen. [/sws_red_box]
Die Haftpflichtversicherung der Familie zahlt immerhin auch nur unter bestimmten Bedingungen. Das Alter der Kinder, die den Schaden verursacht haben, spielt hierbei eine wichtige Rolle. Auch die Rolle der Eltern während des „Tathergangs“ wird von der Versicherung genau beurteilt.
Was ist eine Versicherung ?
Inhalt
Kind deliktunfähig?
Grundsätzlich gelten Kinder unter sieben Jahren als nicht schuldfähig. Das bedeutet, dass der Geschädigte den Schaden selbst bezahlen muss. In den meisten Fällen wird jedoch zwischen den Geschädigten und den Eltern des Kindes ein Kompromiss ausgehandelt.
Oft übernehmen die Eltern des deliktunfähigen Kindes die Kosten des verursachten Sachschadens meistens sogar komplett.
Häufig kann man mit dieser Kostenübernahme langwierigen Streitigkeiten aus dem Weg gehen. Im Straßen- und Schienenverkehr wird das Alter der Kinder sogar noch höher gesetzt. Hier gelten Kinder unter zehn Jahren noch als schuldunfähig. Rein rechtlich gesehen, ist es also in Ordnung, wenn der Geschädigte seinen Schaden nicht ersetzt bekommt. Er hat keine Ansprüche gegenüber dem Kind und den Eltern.
Unfälle passieren – Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten
Haftpflichtversicherung der Eltern bei deliktunfähigen Kind
Die Rolle der Eltern bzw. der Aufsichtspersonen spielt beim Tathergang, der zum Sachschaden geführt hat, eine sehr große Rolle. Die Haftpflichtversicherung beurteilt, ob die Aufsichtspflicht beim Tathergang des Kindes verletzt wurde.
Die Versicherung stellt den Eltern gezielte Fragen, ob zum Beispiel Sicht- oder Rufkontakt während des Geschehens bestand.
Die Eltern müssen auch angeben, in welchen Abständen sie oder Aufsichtspersonen nach dem Kind geschaut haben. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, zahlt die Haftpflichtversicherung nicht. Der Schaden hätte nämlich nicht verhindert werden können, weil die Eltern ja ihre Pflicht nicht versäumt haben. Wenn zum Beispiel ein Kind mit einem Elternteil Fahrrad fährt und auf ein parkendes Auto fährt, hätte dies nicht verhindert werden können. Ein Elternteil war unmittelbar beim Tatgeschehen dabei. Waren die Eltern beim Tatgeschehen jedoch nicht dabei, und hatten zum Beispiel keinen Ruf- und Sichtkontakt, wurde die Aufsichtspflicht verletzt. In diesem besonderen Fall kommt die Haftpflichtversicherung der Familie für den Schaden auf.
Max zur Haftpflichtversicherung
Fazit:
Grundsätzlich kann man sagen, dass sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für eine Familie auf jeden Fall lohnt. Zwar sind kleine Kinder deliktunfähig, doch bei einer Verletzung der Aufsichtspflicht zahlt die Haftpflichtversicherung den Schaden trotzdem.
Bei Sachschäden, die durch Kinder verursacht werden, wurde auch meistens die Aufsichtspflicht verletzt.
Mit einer Haftpflichtversicherung sind die Eltern somit vor finanziellen Kosten gut geschützt. Wenn man das Risiko eingeht und keine Haftpflichtversicherung abschließt, muss man im Schadensfall entweder aus eigener Tasche bezahlen, oder den Geschädigten auf den Kosten sitzen lassen. Häufig möchten das die Eltern aber nicht, da der Kontakt zu der geschädigten Person nicht belastet werden soll.
Artikelbild Oben: ©panthermedia.net Dmitriy Shironosov