1. Startseite
  2. »
  3. Deine Finanzen
  4. »
  5. Förderungen
  6. »
  7. Kindergeld
  8. »
  9. Kindergeld für Gutverdiener?!

Kindergeld für Gutverdiener?!

Kindergeld für Gutverdiener?!

Grundsätzlich besteht der Anspruch auf Kindergeld von der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. In der Regel kann die Leistung dann aber auch auf Antrag darüber hinaus gezahlt werden. Da das Kindergeld nicht einkommensabhängig ist, gilt die Regelung, dass das Kindergeld auch für Gutverdiener geleistet wird.

Berechtigte müssen lediglich nachweisen, dass das Kind ständig im Haushalt lebt und betreut wird. Es muss sich dabei übrigens auch nicht um die leiblichen Kinder handeln. Auch Adoptiveltern oder Pflegefamilien können einen Anspruch auf die Zahlung vom Kindergeld haben.

Das gilt ebenfalls dann, wenn der Nachwuchs bei den Großeltern lebt. Anträge nimmt in jedem Fall die Familienkasse entgegen, welche bei den örtlichen Agenturen für Arbeit ihren Sitz haben. Die Sachbearbeiter haben dabei das Recht, dass sie während des Bewilligungszeitraumes Kontrollanfragen durchführen. Sie überzeugen sich dabei, ob die Anspruchsvoraussetzungen wirklich gegeben sind. Meistens muss man nur nachweisen, dass das Kind noch bei einem lebt.

Kindergeld für Gutverdiener sorgt für Unmut

Soziale Gerechtigkeit

Soziale Gerechtigkeit gehört zu den grundsätzlichen Anforderungen, mit der fast jede Partei um die Stimmen ihrer potenziellen Wähler wirbt.

Viele Bürger fragen sich allerdings, ob das Kindergeld für Gutverdiener gerechtfertigt ist. Schließlich profitieren sie doch schon von den Freibeträgen, die regelmäßig der Inflationsrate angepasst werden.

Diese Beträge mindern das Bruttoeinkommen und bewirken, dass sich die Steuerlast merklich verringert. Selbst wenn das Kindergeld für Gutverdiener nicht ausgezahlt würde, so könnten sie sich praktisch den Betrag über ihre Einkommenssteuererklärung auszahlen lassen.

Alle Eltern, deren Kids unter 18 Jahre alt sind und im Haushalt leben, werden bei der Einkommenssteuererklärung von Freibeträgen profitieren. Im Jahr 2012 beträgt der Grundfreibetrag 7008€.

Diese Summe kann noch gesteigert werden, wenn Betreuungskosten bis zu einer Höhe von 4000€ geltend gemacht werden. Das zu versteuernde Einkommen kann sich dadurch also um 13.008€ im Jahr verringern. Das heißt, dass der Erwerbstätige für diesen Betrag keine Steuern zahlen muss. Aber nicht ohne Grund wurde die Günstigerprüfung eingeführt.

Es handelt sich dabei um eine Berechnung, wobei das ausgezahlte Kindergeld der zu erwartenden Steuerersparnis gegenübergestellt wird. Hat eine Familie den Anspruch auf Kindergeld geltend gemacht und stellt sich bei der Günstigerprüfung heraus, dass die Steuerersparnis höher ausfällt, dann werden die Summen gegeneinander aufgerechnet. Das Kindergeld für Gutverdiener wird also mit der Steuerersparnis verrechnet. So ist gewährleistet, dass die Geltendmachung von doppelten Vergünstigungen ausgeschlossen ist.

Auch das Kindergeld für Gutverdiener ist berechtigt

Kindergeld für Gutverdiener ist berechtigt

Selbst wenn Familien mit einem hohen Einkommen auf das Kindergeld verzichten würden, so bekommen sie bei ihrer jährlichen Steuererklärung trotzdem eine Gutschrift ihres Finanzamtes. Die Sachbearbeiter dieser Behörde berechnen dabei, wie sich die Freibeträge auf die Steuerschuld des Hauptverdieners auswirken.

Bezogen auf die Kinderfreibeträge und die Auszahlung von Kindergeld für Gutverdiener, wurden die betreffenden Gesetze gerechter gestaltet. Vor einigen Jahren konnten noch beide Hilfen des Staates beansprucht werden.

Wenn das Kindergeld für Gutverdiener gezahlt wurde, dann konnten die Betroffenen zusätzlich auch noch den Kinderfreibetrag zur Senkung ihrer Steuerlast in Anspruch nehmen. Das geht nun nicht mehr und damit sind doppelte Vergünstigungen ausgeschlossen.

Eine Änderung, die seit dem 01.01.2012 für die Auszahlung von Kindergeld für Gutverdiener nicht bei allen Bürgern auf Gegenliebe stößt, ist die Tatsache, dass die Einkommensprüfung für über 18-Jährige entfällt. Sind die Kids noch keine 25 Jahre alt und absolvieren sie ihre erste Ausbildung oder ihr Erststudium, dann bekommen die Eltern alle Vergünstigungen auch dann, wenn ihre Kinder ein eigenes Einkommen besitzen. Diese Maßnahme soll zwar der Vereinfachung von Steuererklärungen dienen, ob sie allerdings sozial gerechtfertigt ist, das steht auf einem anderen Blatt. Wie siehst Du das?

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Martin Dworschak
Mitte-Links: ©panthermedia.net Erik Reis
Unten-Rechts: ©panthermedia.net Yuri Arcurs

Ähnliche Beiträge