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Recht auf das Baby: Wer darf es sehen?

Recht auf das Baby: Wer darf es sehen?

Es gibt Situationen im Leben, in dem man gewissen Menschen den Umgang mit seinem Kind verwehren möchte.

In manchen Fällen hast du dann das Recht auf deiner Seite.

In anderen Fällen jedoch, haben im zweifel der Vater, die Großeltern oder andere Bezugspersonen einen Anspruch auf den Umgang mit dem Baby.

Mutter und Vater

Als Mutter hast du von der Geburt an das Sorgerecht, wenn es dir nicht vom Jugendamt entzogen worden ist.

Bei Vätern sieht es dagegen etwas schwieriger aus. Sind Mutter und Vater des Kindes verheiratet, so besteht von Geburt an ein Sorgerecht von 50 Prozent für das jeweilige Elternteil.

Als Vater im Sinne des Gesetzes gilt der Mann, der mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist.

Derjenige, der die Vaterschaft anerkannt, oder das Kind gegebenenfalls adoptiert hat. Oder aber auch der, von dem die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde. Es gibt einen Sonderfall: die Scheidung!

Ist die Frau noch im Scheidungsprozess mit ihrem Noch-Ehemann und ist dabei schwanger von ihrem neuen Partner, so muss der jetzige Ehemann noch zu stimmen, dass der biologische Vater, die Vaterschaft anerkennen kann. Ansonsten muss die Vaterschaft sogar eingeklagt werden.

Unverheiratete Väter

Hast du bis jetzt ohne Trauschein mit der Mutter deines Kindes zusammengelebt, so hast du nur ein Sorgerecht, wenn du und die Mutter deines Kindes das gemeinsame Sorgerrecht nach der Geburt eures Kindes beantragt habt.

Ist die Mutter allerdings dagegen gewesen, so hatte man in der Vergangenheit keine Möglichkeit an das Sorgerecht zukommen.

Nur das Umgangsrecht blieb den Vätern. Nach einer Rüge des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat das Bundesverfassungsgericht dem Kindesvater jetzt endlich mehr Rechte eingeräumt.

Die Kindesmutter kann zwar immer noch entscheiden, ob sie das alleinige Sorgerecht oder das gemeinsame Sorgerecht für das Kind beantragen möchte, aber Väter haben jetzt die Möglichkeit, die Entscheidung der Mutter anzufechten.

Dies war vorher nicht möglich. Es sei denn, es lag eine sehr starke Kindeswohlgefährdung seitens der Mutter vor.

Mitbestimmungsrecht des Kindes

Bei einer Trennung werden Kinder bereits ab fünf Jahren gefragt, bei welchem Elternteil sie lieber leben möchten.

Die Antworten werden dann bei der Entscheidung des Gerichtes berücksichtigt.

Ist dein Kind schon 14 Jahre alt oder auch schon älter, so kann es mitentscheiden bei wem es in Zukunft leben möchte.

Großeltern und enge Bezugspersonen haben auch Rechte

Außer dem Vater gibt es noch mehr Personen, die einen Anspruch auf den Umgang mit dem Kind haben können.

Dieser Anspruch ist im Umgangsrecht erläutert. Das Umgangsrecht ist im Gesetz in dem Paragrafen 1685 im Bürgerlichen Gesetzbuch Buch, viertes Buch (§ 1685 BGB Buch 4) Abschnitt 2 Titel 5 geregelt.

Nach diesem Gesetz haben auch Großeltern und Geschwister ein Recht Kontakt zu dem Kind zuhaben, wenn dies dem Wohl des Kindes dient. Dieses Recht gilt auch für Personen, die eine enge Bezugsperson für das Kind dargestellt haben und somit eine gewisse Verantwortung für das Kind getragen haben oder immer noch tragen.

Die Übernahme tatsächlicher Verantwortung wird in diesem Paragrafen weiter definiert.

Es wird gesagt, dass tatsächliche Verantwortung von Personen übernommen wurde, die eine längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft mit dem Kind zusammengelebt haben.

Alle weiteren Fragen zu diesem Thema kann euch ein Familienanwalt beantworten.

Dieser kann euch dann auch gleich eure Chance, im Falle eines gerichtlichen Prozesses, sagen.

Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Gesundheitsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

Viele Grüße und alles Gute!
euer Simon

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