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GEZ: Befreiung von den Rundfunkgebühren

GEZ: Befreiung von den Rundfunkgebühren

Grundsätzlich muss jeder, der einen Fernseher, Radio, einen Computer mit Internetanschluss oder ein Autoradio besitzt GEZ-Gebühren zahlen.

Das ist aber für manche von uns nicht immer einfach. Die Gebühren können immerhin bis zu 17,98 Euro monatlich betragen. Das macht stolze 215,76 Euro im Jahr.

Für einige Menschen ist das schlicht und einfach zuviel an Gebühren und könnten es stattdessen in den Haushalt mit einfließen lassen.

Muss denn jetzt wirklich jeder die GEZ-Gebühren zahlen?

Nein – es gibt Ausnahmen, schauen wir es uns im Detail an. Folgende Personengruppen können sich grundsätzlich befreien lassen*:

  • Bezieher von Pflegezulagen oder bei bewilligtem Freibetrag
  • Bezieher von Pflegezulagen
  • Bezieher der Grundsicherung im Alter
  • Bezieher von Sozialhilfe
  • Bezieher von der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Bezieher von der Ausbildungsförderung (BAföG)
  • Sehbehinderte Menschen (mindestens 60 Prozent)
  • Menschen mit einer mindestens 80 % -igen Behinderung, die auf Dauer nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.
  • Bezieher von Erwerbsminderungsrenten
  • ALG II – Empfänger
  • Sonderfürsorgeberechtigte
  • Beziehern von Leistungen nach dem achten Buch des Sozialgesetzbuches
  • mit geringem Lebensalter

Abgesehen davon kann auch bei Härtefällen einer Befreiung stattgegeben werden. Dieses ist aber meines Wissens nach nicht näher definiert und sollte mit der GEZ direkt abgeklärt werden.

Die Befreiung der GEZ-Gebühren erhältst du nur auf Antrag. Den Antrag auf Befreiung kannst du hier abrufen: GEZ-Befreiung

GEZ GebührenWichtig ist, dass du entsprechende Nachweise für deinen Befreiungsgrund direkt in beglaubigter Kopie mit beilegst.

Beglaubigungen kannst du am besten bei der Behörde machen lassen, die dir auch deine Leistungen bewilligt haben.

Im Zweifel einfach anrufen und um eine Abschrift bitten, die dir dann zugeschickt wird. Solltest du originale Papiere versenden, so solltest du dies auch als Original kenntlich machen, damit dir diese Unterlagen wieder zurückgeschickt werden können. Wenn du ALG II beziehst, kannst du z. B. deinen aktuellen Bewilligungsbescheid mit beilegen.

Ich würde übrigens auch die Befreiung beantragen, wenn man auch nur eventuell Anspruch haben könnte. Ähnlich wie bei der Beantragung vom ALG II zählt der Tag der Antragsstellung und sollte daher immer so früh wie möglich bei der GEZ eingereicht werden.

Den GEZ-Befreiungsantrag druckst du nach dem Ausfüllen aus, legst die Nachweise mit bei und schickst Ihn unterschrieben an folgende Adresse:

GEZ
50656 Köln

LG & frohe Ostern 😉
Simon

*Ich kann keine Garantie über die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Im Zweifel empfehle ich dir, dich direkt bei der GEZ weiter zu informieren.

Bildquelle: Mitte Links: ©panthermedia.net/Marc Dietrich