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Familienfotos vom Fotografen | Auf die Bildrechte achten!

Familienfotos

Familienfotos vom Fotografen | Auf die Bildrechte achten!

FamilienfotosSeine Kinder aufwachsen zu sehen macht alle Eltern stolz, doch das die Kleinen älter werden geht auch vielen viel zu schnell, wie Verwandte an Geburtstagen und anderen Familienfeiern immer wieder wehmütig verkünden. Grade in jungen Jahren verändert sich das Aussehen der Sprösslinge in rasender Geschwindigkeit. Da ist das Bestreben meist groß, dass jeder emotionale Augenblick und jeder wichtige Moment mit der Kamera festgehalten wird.

Aber nicht nur deshalb werden die eigenen Kinder bei jeder Gelegenheit gerne und oft fotografiert. Sie sind schließlich auch süß anzusehen und professionell gemachte Portraits machen dabei dann auch richtig was her. Fotografen verfügen immerhin über völlig andere Möglichkeiten der Gestaltung eines Bildes. Von der Beleuchtung, über verschiedene Hintergründe bis hin zur Nachbearbeitung – solche Bilder sind eine schöne Erinnerung. In Kindergarten und in Schulen gehören sie gewissermaßen sogar schon dazu: Fototermine für Kinder- und Familienfotos mit professionellen Fotografen werden beinahe überall und jedes Jahr angeboten und Eltern machen fleißig Termine. Doch wie steht es eigentlich mit dem Recht am eigenen Bild, wenn es erst mal geschossen wurde?

Recht am eigenen Bild

[sws_yellow_box box_size=“630″]In Deutschland gilt generell für jeden Menschen das Recht am eigenen Bild (welches ein Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt). Dadurch ist festgelegt, dass jede Person selbst darüber entscheiden darf ob ein Bild von sich veröffentlich wird oder nicht. Das heißt also zunächst ein Mal für alle Fotografierten in der Bundesrepublik: Wer nicht möchte, dass ein Bild von sich für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird – wie zum Beispiel im Internet oder als Plakat – der kann dies sagen und hat dann auch rechtlich gesehen alles richtig gemacht. [/sws_yellow_box]

Wird diesem Wunsch nicht entsprochen, wird das eigene Persönlichkeitsrecht verletzt, was eine Straftat ist. Selbstverständlich dürfen auch Kinderfotos nicht einfach veröffentlicht werden. In diesem Fall entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob dies geschehen darf oder nicht und ach eine Zustimmung zur Veröffentlichung ist noch kein Freifahrtsschein für eine Verwendung des Fotos in jedem möglichen Kontext.

Wer ein Foto für Werbung benutzen oder auf andere Weise einen Zusammenhang mit dem Bild herstellen möchte, der muss sich zuvor die Erlaubnis der abgelichteten Person einholen. Solch eine Darstellung kann durchaus rufschädigend sein und gerade Kinder sind in höchstem Maße vor dergleichen zu schützen. Unterschieden werden muss jedoch, ob es sich tatsächlich um ein Bildnis – also ein gezieltes Portrait oder eine anders fokussierte Darstellung einer Person handelt – oder um ein Bild in dem man zwar zu sehen ist, nicht aber im Mittelpunkt steht und für die Aussage des Fotos keine Rolle spielt.

Kunsturhebergesetz

GesetzIm deutschen Gesetz wird nicht nur das Persönlichkeitsrecht hinsichtlich des eigenen Bildnisses definiert. Das Kunsturhebergesetz spielt bei der Fotografie ebenfalls eine gewichtige Rolle bei der Frage um das Recht am Bild. Eine Einwilligung der abgebildeten Person ist beispielsweise bei einer geplanten Veröffentlichung durch den Fotografen trotz allem nicht erforderlich, sofern es hierbei um den künstlerischen Aspekt geht.

So stellen viele die Fotos ihrer Kunden in Schaufenstern und Ateliers aus. Doch das ist nicht das einzige Recht, was Fotografen zugestanden wird. Da sie nicht nur einen künstlerischen Wert geschaffen haben sondern eben auch der Urheber des Werkes sind, ist es üblich, dass Fotografen zwar Abzüge von Fotos erstellen, aber nicht die eigentliche Foto-Datei herausgeben.

Auf diese Weise ist der Kunde gezwungen seine Preise zu bezahlen wenn weitere Bilder benötigt werden. Preisvergleiche sind hier ausgeschlossen und ein Wettbewerb findet ebenfalls nicht statt. Eine eindeutige Abhängigkeit, die aber im Vorfeld geregelt und vermieden werden kann – und auch sollte.

Familienfotos vom Fotografen nur mit exklusiven Nutzungsrecht

Fotograf[sws_blue_box box_size=“630″] Wer nicht möchte, dass Familienfotos oder die Bilder der Kinder vom Fotografen ausgestellt werden, sollte den Punkt der Nutzungsrechte unbedingt abklären. Auch wenn er gesetzlich gesehen erst ein Mal das Recht dazu hat, wiegt dennoch das Persönlichkeitsrecht im Zweifelsfall stärker – nämlich dann, wenn „schwerwiegende Gründe“ vorliegen, so heißt es. Und auch wenn nicht jeder solch einen schwerwiegenden Grund vorzuweisen hat: Die meisten Fotografen werden wahrscheinlich nicht darauf bestehen; gerade wenn es sich um Kinder- und Familienfotos handelt. [/sws_blue_box]

Bezüglich der Preisabhängigkeit gilt: Wer etwas mehr Geld zahlt, der bekommt in vielen Fällen die Nutzungsrechte in Form einer Daten-CD angeboten, auf der sich die geschossenen Fotos befinden – meist sogar in voller Auflösung. Der Fotograf bleibt hierbei zwar nach wie vor der Urheber, doch der Kunde bekommt somit die Möglichkeit weitere Abzüge bei günstigeren Online-Druckereien zu bestellen. Und nicht nur der Preis ist hier ein großer Vorteil. Mit der Datei kann man dann auch Fotos individuell bearbeiten und entsprechend einrahmen lassen. Alles das, was beim Fotografen in der Regel richtig teuer wäre. Bei bekannten Onlinehändlern wie gl-frames, der Bilderrahmenshop aus Deutschland oder lidl-fotos.de – die wirklich günstige Fotos drucken, kann man tatsächlich viel Geld sparen.

Darüber hinaus ist der Besitz der Fotos in ihrer Originalgröße als Datei auch im Hinblick auf die technische Entwicklung in der Zukunft ein großer Gewinn. Zwar Leben wir nicht mehr in Zeiten, in denen Kopien nur durch Negative erstellt werden können, die leicht verloren gehen oder in ihrer Qualität leiden könnten. Dennoch ist es die sicherste Variante eine Foto-Datei in ihrer besten Auflösung selbst zu archivieren. Natürlich haben auch Fotografen ihre eigenen Bildarchive. Doch nicht selten lassen die es sich gut bezahlen, wenn Fotos über längere Zeit gespeichert werden sollen. Davon unabhängig haben sie meist auch eine Löschroutine, bei der Fotos von Kunden, die lange Zeit keine neuen Bilder mehr in Auftrag gegeben haben, gnadenlos gelöscht werden.

Fazit

Kinder- oder auch Familienbilder bei einem professionellen Fotografen machen zu lassen ist und bleibt eine sehr schöne Möglichkeit Erinnerungen fürs Leben zu erhalten. Dennoch sollte man sich bei der Entscheidung für einen Fotografen vorher überlegen, wie viel einem daran liegt, dass man die Foto-Dateien selbst bekommt – oder eben auch nicht. Meist ist es zunächst zwar kostenintensiver die Nutzungsrechte zu erwerben, spätestens aber bei der Nachbestellung von Fotos lohnt sich dies. Und wer seinen Kindern später ein Mal die Möglichkeit bieten will, Familienfotos in voller Qualität weiter zu nutzen, der sollte sich in Sachen Archivierung am besten auf sich selbst verlassen.

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Anna Omelchenko
Mitte-Links: ©panthermedia.net Thomas Lachemund
Unten-Mitte: ©panthermedia.net Viktor Cap