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Guthabenkonto und P-Konto eröffnen

Guthabenkonto und P-Konto

Guthabenkonto und P-Konto eröffnen

Guthabenkonto und P-KontoEin Bankkonto ist im täglichen Leben praktisch unverzichtbar geworden. Überweisungen der immer wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen werden über das eigene Bankkonto abgewickelt und Daueraufträge für allmonatliche Zahlungen wie Miete, Strom oder Versicherungen werden zulasten des Bankkontos eingerichtet.

Vereinsbeiträge oder Telefonkosten können im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens über das Bankkonto abgewickelt werden. Die monatlichen Lohnzahlungen erfolgen heutzutage sowieso bargeldlos auf das Bankkonto des Arbeitnehmers. Der mittlerweile alltägliche Einkauf im Internet erfolgt über den Einzug des Rechnungsbetrages vom Konto des Bestellers usw. Ein Bankkonto gehört also zum normalen Leben fest dazu. Wer möchte denn auch einem potentiellen Arbeitgeber schon gerne sagen, dass er über kein eigenes Bankkonto verfügt?

Diejenigen, die über kein eigenes Konto verfügen, sind aus der Gesellschaft ausgegrenzt und werden im Einzelfall auch diskriminierend behandelt. Die anfallenden Gebühren bei Bareinzahlungen – gerade für finanziell schlecht gestellte Menschen- sind oft kaum aufzubringen. Niemand kann wirklich für sich ausschließen, in seinem Leben durch unterschiedlichste Umstände in eine finanzielle Situation zu geraten, die seine Kreditwürdigkeit gegenüber Banken derart in Zweifel zieht, dass diese die Eröffnung eines Bankkontos ablehnen. Aber es gibt eine Lösung!

Mit einem Guthabenkonto zurück ins normale Leben

Bei Kreditunwürdigkeit und negativen Schufa-Einträgen bieten Banken und Sparkassen ein sogenanntes Guthabenkonto, auch „Jedermann-Konto“ genannt, an. Ein solches Konto wird nur auf Guthabenbasis geführt und die jeweilige Bank führt in diesem Fall nur Aufträge (das heißt Überweisungen, Daueraufträge oder Lastschriften) durch, wenn diese durch das Guthaben auf dem Konto gedeckt sind.

Das Konto kann also nicht überzogen und ins „Minus“ geraten. Besteht nicht in ausreichender Höhe Guthaben, so wird der Auftrag nicht durch die Bank ausgeführt. Dem Guthabenkonto muss also regelmäßig Geld zugeführt werden, damit es für die täglichen Bankabwicklungen genutzt werden kann. Dieses ist unter Umständen durch den Gehaltseingang oder Arbeitslosengeldzahlungen gewährleistet.

Wichtig bei einem Guthabenkonto ist vor allem, dass für Dritte, beispielsweise den Arbeitgeber oder den Vermieter, nicht ersichtlich ist, dass es sich um ein Guthabenkonto handelt. Hierbei wird den Diskriminierungsgesichtspunkten Rechnung getragen. Die anderen Konditionen des Girokontos bleiben davon unberührt. Deshalb empfiehlt es sich, einen Vergleich der einzelnen Banken, beispielsweise hinsichtlich der Kontoführungsgebühren etc., anzustellen, wie man auch auf www.guthabenkonto24.net nachlesen kann. Vor allem in Bezug auf die Habenzinsen sollten die verschiedenen Angebote der Banken verglichen werden. Ein Guthabenkonto kann übrigens ebenfalls im Wege des Online-Bankings genutzt werden. Das Bezahlen in einem Geschäft mit der EC-Karte ist beim Guthabenkonto allerdings oftmals nicht möglich.

Leider kommt es sogar immer wieder zu Ablehnungen von Kontoeröffnungen bei negativen Schufa-Merkmalen. Dieses hängt ohne Zweifel damit zusammen, dass Guthabenkonten für die Banken wirtschaftlich uninteressant sind. Überschuldete Bankkunden verursachen oft Kosten (für Lastschriftrückgaben und Kontopfändungen etc.), die von der Kontoführungsgebühr nicht abgedeckt sind. Die deutschen Sparkassen haben sich aber zur Eröffnung eines Kontos für „Jedermann“ verpflichtet; so wird seitens der Sparkassen ausdrücklich damit geworben, „für jede in ihrem Geschäftsgebiet ansässige Privatperson auf Wunsch ein Guthabenkonto einzurichten – unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Nationalität und unabhängig von der Höhe des Einkommens oder Vermögens„. Niemand sollte sich daher mit der Ablehnung der Eröffnung eines Kontos auf Guthabenbasis zufriedengeben. Besteht ein solches bereits bei einer Bank, kann eine andere Bank die Eröffnung eines weiteren Kontos allerdings ablehnen.

Guthabenkonto mit zusätzlichem Pfändungsschutz

PfändungsschutzWer in eine finanzielle Schieflage geraten ist, sieht sich häufig unzähligen Gläubigern gegenüber, die nur das Ziel haben – an ihr Geld zu gelangen. Sobald Gläubiger Kenntnis von einem bestehenden Bankkonto bekommen, greifen sie im Wege der Pfändung oftmals sofort auf dieses Konto zu. So kann es passieren, dass das zum Lebensunterhalt dringend benötigte Geld aus einer Arbeitslosengeldzahlung oder einer Tätigkeit sofort nach Eingang auf dem Guthabenkonto von einer Pfändung abgepasst wird.

Auf dieses Geld kann dann seitens des Kontoinhabers nicht mehr zugegriffen werden. Mietzahlungen und anderen Verpflichtungen können dann ebenfalls nicht mehr nachgekommen werden, sodass sich die existentielle Not weiter vergrößert. Dieser Teufelskreis kann unterbrochen werden, indem das Guthabenkonto gleichzeitig als Pfändungsschutzkonto, das sogenannte „P-Konto„, geführt wird. Ein solches P-Konto schützt vor Kontopfändungen, kann aber als ganz normales Girokonto geführt werden. Das P-Konto wird nur auf Antrag des Kontoinhabers als solches geführt. Dazu ist zu beachten, dass es nur als Einzelkonto, nicht aber als Gemeinschaftskonto geführt werden kann.

Nach der Einrichtung des Guthabenkontos als zusätzliches P-Konto wird monatlich ein Basisschutz von derzeit zunächst pauschal 1.045,04 Euro eingetragen. Bei Nachweis eines höheren Pfändungsfreibetrages wird der Pfändungsschutz auf diesen höheren Betrag ausgedehnt. In Höhe des geschützten Betrages können dann alle Bankgeschäfte getätigt werden.

Leider erfahren Kontoinhaber eines P-Kontos in vielen Fällen immer noch eine Stigmatisierung durch ihre Bank. Allerdings kann man sich auch wehren wie man auf bankenverband.de nachlesen kann. Übrigens gilt der Schutz eines P-Kontos auch für Pfändungen, die bis zu vier Wochen vor der Umstellung des Kontos auf ein P-Konto bei der Bank zugestellt worden sind.

Insgesamt sind das Guthaben- und das P-Konto eine große Hilfe in schwierigen Zeiten. Wie sind deine Erfahrungen mit einem P-Konto und einem Guthabenskonto. Wurdest auch Du schon einmal diskriminiert oder ist deine Bank ohne Vorurteile auf dich zugekommen? Meld dich zu Wort und schreib hier einen Kommentar!

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Bernd Leitner
Mitte: ©panthermedia.net Toni Anett Kuchinke