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Testament verfassen als Elternteil

Testament verfassen als Elternteil

Das Testament

Das sterbliche Dasein hat ein Ende und mit dem Ableben kommen bürokratische Hürden auf die Hinterbliebenen zu. So ist es definitiv von Vorteil, wenn man sich schon zu Lebzeiten um die Regelung des Nachlasses kümmert. Gerade Eltern, welche ihre Kinder abgesichert wissen wollen, sollten also ein Testament aufsetzen. Doch die Hauptfrage bleibt oft unbeantwortet. Wie schreiben ich ein Testament und was gehört in ein Testament?

Erbsachen im Testament festhalten

In Deutschland gibt es die sogenannte gesetzliche Erbfolge. Ist kein Testament hinterlegt, regelt diese Erbfolge, wer in welcher Reihenfolge etwas vom Erbe erhält. Ist ein umfangreiches Erbe vorhanden und gibt es mehrere Kinder, kann dies schnell zum Streit führen. So sollte ein Testament schon im Vorfeld das Wesentliche klären, wie auch dieses Bestattungsinstitut in Stuttgart schreibt.

Als einen zentralen Punkt bietet sich ein Erbschaftsverzeichnis an. Dies ist im Prinzip nichts Besonderes. Einfach nur eine Auflistung, welche Gegenstände und Wertsachen überhaupt zum Erbe gehören. Mit einer solchen Liste vermeidet man Streitigkeiten um den Gegenstand des Erbes schon zu Beginn. Bei eventuell vorhandenen Immobilien sieht die Angelegenheit noch etwas anders aus. Hier sollte festgelegt werden, ob es einen Alleinerben gibt, gemeinschaftlich geerbt wird oder das Gebäude veräußert werden soll.

Abgesehen von Objekten werden Schmuck oder Sammlerobjekte oft nach emotionalen Wert weitergegeben. Hier sollten die Kinder gefragt werden, welches Stück ihnen besonders am Herzen liegt. Um wirklichen alle Streitigkeiten aus dem Weg zu räumen, sind diese idealerweise auch im Erbverzeichnis vermerkt. Im Grunde gilt die Devise: „Je umfangreicher ein Erbe, umso wichtiger ist ein Erbverzeichnis.“ – insbesondere wenn auch eine Risikolebensversicherung vorhanden war.

Testament als amtliches Schriftstück

Ein Testament ist nicht nur ein amtliches Schriftstück, sondern vor allem immer auch der letzte Wille. Es ist sein ganz persönlicher Nachruf auf sich selbst, in welchen er noch einmal seine Ansichten, Gedanken und Gefühle sprechen lassen kann. Als Eltern sollte man nicht nur die Formalitäten beachten, sondern kann ruhig persönlich werden.

Als Anfang eignen sich zum Beispiel ein paar persönliche Zeilen an die Lieben. Gerade der Gedanke an den Tod kommt unweigerlich auf, wenn man sich mit seinem eigenen Testament beschäftigt. Was in diesen Moment geschrieben wird, ist oft der wahre Kern aller Gefühle. So sollte man diesen auch freien Lauf lassen und alles mitteilen, was einem auf dem Herzen liegt.

Der nächste Absatz ist dann in der Regel die eigentliche Testamentseröffnung. Hier sollte der letzte Wille noch einmal ausdrücklich bekundet werden. Dies bedeutet in einem oder auch mehrere Sätzen ausdrücklich zu betonen, dass die im Schriftstück niedergelegten Worte aus freien Stücken und im Vollbesitz aller Fähigkeiten zu Papier gebracht wurden. Als Nächstes sollte das bereits erwähnte Erbverzeichnis folgen. Diese wird ebenfalls vom zuständigen Notar verlesen und legt unmissverständlich fest, welche Gegenstände zum Erbe gehören.

Nachfolgend an dieses Verzeichnis kann ein kurzer Absatz über etwaige Sonderregelungen anschließen. Hier wird zum Beispiel vermerkt, welcher Teil des Vermögens einer Stiftung zufließt oder welche Objekt in einer Ausstellung übergeben wird usw. Zu jedem Punkt kann noch eine kurze Erklärung folgen, warum ausgerechnet dieser Teil der Erbschaft an dieses oder jenes Institut oder Museum etc. geht.

Daran anschließend folgt der eigentliche letzte Wille, welcher dann festlegt, wer welchen Erbteil erhält. Die ist natürlich nur eine Anregung. Im Grunde ist ein jeder relativ frei darin, sein Testament zu gestalten. Lediglich ein paar mindest Formalitäten müssen eingehalten werden, damit das Testament auch anerkannt wird, wie man auf senioren-ratgeber.de nachlesen kann.

Formalitäten einhalten

UrkundeEin Testament wird normalerweise sauber in der eigenen Handschrift verfasst. Bei einer potentiellen Anfechtung ist dies von erheblicher Bedeutung, kann doch ein graphologisches Gutachten auch nach dem Tod Aufklärung darüber schaffen, ob der Verstorbene selbst den Text verfasst hat.

Extrem wichtig ist es übrigens, das eigene Testament notariell beglaubigen zu lassen. Am besten bringt man seine Worte sogar vor einem Notar, welcher als Zeuge dienen kann, zu Papier. Sein Amtssiegel garantiert für die Echtheit des Schreibens. Wenn man wirklich auf Nummer sicher gehen will, kann man sein Testament auch bei ihm oder in einem bekannten Schließfach hinterlegen. In den meisten Fällen übernimmt der beurkundende Notar diesen Vorgang gleich mit. Das Schriftstück ist so bis zur Verlesung sicher aufbewahrt und man kann davon ausgehen, dass keine Änderungen durchgeführt wurden.

Alternativen zum regulären Testament

Heute gibt es auch noch andere Möglichkeiten sein Testament zu verfassen, als es auf Papier niederzuschreiben. So kann zum Beispiel ein Videotestament gemacht werden oder auch eine Audioaufzeichnung, welche eindeutig die Stimme des Verstorbenen wiedergibt. Aber auch hierbei sollte immer eine Beglaubigung durch einen Notar erfolgen.

Wer all dies beherzigt hat seinen Kindern bereits einen großen Gefallen getan und ihnen viel Ärger erspart. Für weitere Informationen empfiehlt sich noch dieser Beitrag auf n-TV: –klick– und unser Artikel zum Thema „Wie mit Trauer umgehen?

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Ingeborg Knol
Mitte: ©panthermedia.net Walter J. Pilsak

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