Ein Umzug mit Hartz IV

Ein Umzug mit Hartz IV

Nicht alleine die Tatsache, dass Empfänger mit Leistungen nach Hartz IV bereits große finanzielle Sorgen haben, belastet die Betroffenen sehr. Auch die vielen Vorurteile, mit denen sie leider immer wieder konfrontiert werden, können zu großen Problemen führen.

Häufig leiden nicht nur die Eltern unter der Situation, auch ihre Kinder müssen erst einmal damit fertig werden. Zumal bei der Höhe der Zahlungen wirklich nicht von Gerechtigkeit gesprochen werden kann. Zu oft leben die Familien ständig am Existenzminimum und müssen jeden Euro zweimal umdrehen.

Wer als Betroffener allerdings vor einem Umzug steht, der wird mit einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung rechnen können – aber auch nicht immer. Grund genug, darüber einen Beitrag zu schreiben.

Was versteht das Amt unter „wichtige Gründe“?

Umziehen aus wichtigen Gründen
Umziehen aus wichtigen Gründen

Möchte man als Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II umziehen, dann kann man zusätzliche finanzielle Hilfen beantragen. Das gilt allerdings häufig nur dann, wenn wichtige Gründe für den Umzug vorliegen.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die bisherige Wohnung mit Schimmel belastet ist und dass auch der Anlass für den Wohnungswechsel ist. Als wichtiger Grund wird häufig ebenfalls anerkannt, wenn die Hilfesuchenden nicht mehr in der Lage sind Treppen zu steigen und kein Aufzug vorhanden ist.

Wer in eine größere Wohnung ziehen möchte, weil die bisherige zu klein geworden ist, dann wird auch dafür meistens die Notwendigkeit anerkannt. Das ist unter anderem der Fall, wenn Kinder geboren werden. Sollte ein Hartz IV Empfänger einen Arbeitsplatz bekommen haben und liegt dieser in einer anderen Stadt, dann darf er ebenfalls auf die staatliche Unterstützung hoffen.

Wichtig für die Betroffenen ist, dass sie bereits vor dem Umzug und schon bevor sie ein Unternehmen beauftragen, den Antrag auf finanzielle Hilfe bei der für sie zuständigen Behörde stellen. Diesem sollten nach Möglichkeit Belege beigefügt werden, die glaubhaft darstellen, warum es sich um eine Notwendigkeit handelt.

Hier noch ein bedenkliches Video:

Wurde die Unterstützung durch das Amt bewilligt, dann gilt es, Kostenvoranschläge von verschiedenen Unternehmen einzuholen. Diese Aktion ist zwar mit ein wenig Aufwand verbunden, allerdings möchte die Behörde, dass man sich ein möglichst preiswertes Umzugsunternehmen aussucht. Das ist eigentlich auch verständlich, da es sich bei der finanziellen Hilfe schließlich um Steuergelder handelt. Eine gute Möglichkeit um schnell viele Angebote zu erhalten, sind auch Umzugsauktionen im Netz. Preiswert Umziehen ist, wie man auf der verlinkten Seite eindrucksvoll sehen kann, durch den herrschenden Wettbewerb durchaus möglich. Ist die Entscheidung gefallen, dann wird das Arbeitsamt die Kosten für den Umzug in der Regel zumindest zu einem Teil übernehmen.

Auch die Kaution kann auf Antrag von der ARGE als Darlehen gewährt werden. Das heißt, dass das Geld von hier aus an den Vermieter gezahlt wird. Dieser verpflichtet sich gleichzeitig, die Kaution auf beispielsweise ein Sparbuch festzulegen. Sollte der Mieter nach einer Weile ausziehen, dann muss der Vermieter den Betrag an die ARGE zurücküberweisen. Falls beim Auszug Schäden zu sehen sind, die alleine der Mieter zu verantworten hat, dann kann die ARGE die Kosten dafür von den Hartz IV Empfängern zurückverlangen.

Umziehen mit Hartz IV

Mehrkosten vermeiden
Mehrkosten vermeiden

Wer ohne die Genehmigung der ARGE umzieht, der riskiert nicht nur, dass er die Kosten alleine tragen muss. Falls die neue Wohnung teurer ist und auch die Nebenkosten höher angesetzt wurden, muss er die Mehrkosten dann wohl selber tragen.

Also ist es immer besser, schon im Vorfeld mit den zuständigen Sachbearbeitern über die Pläne zu sprechen. Das kostet nichts und kann eigentlich nur von Vorteil sein. Die Konkurrenz an Umzugsunternehmen, die auch im Internet präsent sind, ist groß.

Es sollte also nicht schwer sein, dass man einen günstigen Anbieter findet, wie das Amt in aller Regel fordert. Aber auch bei der Durchführung ist es möglich, dass viel gespart werden kann. Lassen wir den gesamten Hausrat in Kisten verpacken und überlassen das Abbauen der Möbel ebenfalls den Angestellten des Unternehmers, dann werden wir bestimmt eine erhebliche Summe an Lohnkosten zu tragen haben. Mieten wir dagegen ein entsprechend großes Auto und führen die Arbeiten selber durch, dann werden sich die Kosten merklich reduzieren. Das Verpacken von Haushaltsgegenständen in Kisten sollte dabei eigentlich die leichteste Übung sein.

Es wird vom ALG2 Bezieher sicherlich auch gefordert, die ihm zumutbaren Arbeiten selber zu erledigen. Anders sieht es aus, wenn schwere Möbel oder die gepackten Kartons in das Auto transportiert werden müssen. Sehr gut ist es dann, wenn wir verlässliche  Bekannte und Freunde haben, die uns als Umzugshelfer unterstützen. Immerhin zahlt die ARGE bis zu 50€ pro Helfer, wenn wir auf diese Weise den Umzug erledigen. Mittlerweile gibt es im Internet auch einige Webseiten, wo Tätigkeiten von privat an privat angeboten werden. Auch hier kann man durchaus die passenden Helfer finden und auf diese Weise bestimmt eine Menge sparen.

Unfassbar:

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Liebe Grüße
euer Simon

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