Mein letzter Artikel zum Thema Wohnungseinrichtung & Zusammenziehen hat mich jetzt noch dazu motiviert, einen Beitrag über das Kindergeld bei Umzug zu schreiben. Es ist übrigens gar nicht unüblich, dass man als noch junger Mensch sein erstgeborenes Kind in den vier Wänden seiner eigenen Eltern großzieht. Zumindest geht das die erste Zeit ganz gut. Doch je älter das Kind wird, desto mehr Raum braucht man für sich und seinen Nachwuchs.
Wenn man sein eigenes Kind optimal betreuen und erziehen möchte, wird eine eigene Wohnung also unumgänglich. Ebenso ist es auch wichtig, dass man auf den eigenen Beinen stehen kann und nicht noch seine eigenen Eltern zusätzlich belasten muss.
Bezogen auf das Kindergeld gibt es beim Umzug aber noch ein paar Punkte zu beachten. Ebenso sind die Kosten, die damit verbunden sind, nicht zu unterschätzen.
Inhalt
Kindergeld bei Umzug Update 2014
Wer einen Umzug plant, der sieht sich nicht selten mit vielen Problemen konfrontiert. Muss man sich dann noch um den eigenen Nachwuchs kümmern ist das Chaos meisten perfekt. Dessen scheint man sich auf Seiten der Bundesregierung bewusst zu sein, weshalb in 2014 einige Neuerungen in Form des Kindergeldes den Betroffenen zugute kommen. Welche das im Detail sind, lässt sich dem folgenden Absatz entnehmen!
Update 2014
Wichtig bei dem Umzug mit Kindergeldbezug ist vor allen Dingen, dass man in der Wohnung gemeldet ist, in der man gemeinsam mit dem Kind gezogen ist oder vorhat zu ziehen. Nur dann kann die Kindergeldkasse den Beitrag weiterhin korrekt berechnen und auch zuordnen. Weitere wichtige Angaben sind in diesem Zusammenhang noch, ob das betroffene Kind im eigenen Haushalt oder dem des Partners lebt. Sollte es der Fall sein, dass beide Elternteile noch minderjährig sind, so sind Ersatzpersonen (beispl. die Großeltern) in der Pflicht, das zusätzliche Kindergeld zu beantragen.
Sowohl leibliche Kinder als auch Pflegekinder können im Hinblick auf das Kindergeld im Jahr 2014 berücksichtigt werden. Die Beantragung kann neben dem schriftlichen Weg per Post jetzt aber auch über das Internet erfolgen. In diesem Zusammenhang muss jedoch unbedingt beachtet werden, dass der Antrag zwar auf dem Online-Weg übertragen werden kann; dennoch ist es unabdingbar den Antrag noch einmal auszudrucken und unterschrieben an die Kindergeldkasse zu schicken.
An der Höhe des Kindergeldes hat sich auch in diesem Jahr leider nichts geändert, weshalb beim ersten Kind mit 184,00 Euro gerechnet werden muss. Sollten sich zwei Partner oder Eheleute trennen, dann wird das Kindergeld stets dem zugesprochen, bei dem das Kind lebt. Der Kindergeldbezieher ist hier aber nicht zwangsläufig die Person, die den entsprechenden Betrag auf das Konto gezahlt bekommt. Vielmehr ist bei der Kindergeldstelle derjenige als Bezieher eingetragen, der die Bescheide per Post zugesandt bekommt oder auch andere Hinweise im Bezug auf das Kindergeld erhält.
Hilfe beim Umzug mit Kindern
Will man nun mit Sack und Pack in die neue Wohnung ziehen, hat man in der Regel auch einiges zu schleppen. Die meisten wundern sich, was so alles mit der Zeit zusammengekommen ist. Selbst wenn man noch zuhause bei seinen Eltern wohnt, bekommt man schnell einen ganzen Laster voll. Dabei sollte man wissen, dass schwangere Frauen in keinem Fall mit anpacken dürfen.
Sie würden sonst unnötigerweise ihre eigene Gesundheit und aber auch die des ungeborenen Kindes aufs Spiel setzen. Zieht man als Paar wegen dem Nachwuchs in die erste gemeinsame Wohnung, muss dann halt der männliche Part mehr übernehmen. Auch wenn das Kindergeld bei Umzug & Co. die Mutter erhält. 😉
Besonders empfehlenswert ist es immer seine Freunde mit einzuladen, da die Arbeit mit vier oder fünf Leuten doch wesentlich schneller von der Hand gehen wird. Will man seinen engeren Kreis aber nicht mit dem Umzug belasten und ist dazu vielleicht noch als Frau alleine, kann es sich durchaus auch lohnen, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen. Was sich erst einmal teuer anhört, kann sich aber durchaus rentieren. Bezieht man das Arbeitslosengeld 2, ist es übrigens durchaus möglich, dass die Arbeitsagentur solch einen Umzug bezahlt. Gerade bei schwangeren Frauen handelt es sich ja hier um eine Maßnahme zum Schutz der Gesundheit.
Die Kosten lassen sich übrigens prima in Grenzen halten bzw. reduzieren, wenn man die verschiedenen Umzugsunternehmen miteinander vergleicht.
Was früher langwierig und umständlich war, weil man selber bei den Anbietern anrufen musste um zum Teil sogar Hausbesuche von ihnen bekommen hatte, kann man jetzt binnen von 5 min alles erledigen. Es gibt mittlerweile Portale im Internet, die sich darauf spezialisiert haben, die Umzugsunternehmen miteinander zu vergleichen und einem das beste Angebot herauszusuchen.
Ich würde aber darauf achten, dass dies für einen als Endkunden kostenfrei ermöglicht wird. Ebenso ist die regionale Auswahl des Unternehmens ausschlaggebend, wenn man einen günstigen Preis erzielen will.
Die Umzugsunternehmen sind darauf spezialisiert, auch längere Fahrten in Kauf zu nehmen. Daher kann es sich beispielsweise durchaus lohnen, mit einem Umzugsunternehmen aus Frankfurt, bis nach Mainz oder Wiesbaden zu ziehen. Der Grund dafür liegt im Wettbewerb. In Frankfurt selber gibt es sehr viele Umzugsunternehmen, die auch alle Aufträge haben wollen. Hingegen in Wiesbaden, Mainz oder den anderen, kleineren angrenzenden Städten es eher eine überschaubare Anzahl an Anbietern gibt. Vergleichen macht also durchaus Sinn. Dabei spielt es natürlich keine Rolle, wo man nun in Deutschland lebt.
Kindergeld bei Umzug
Bewohnt man nun also mit seinem Kind zusammen eine Wohnung, muss man dort auch gemeldet sein. Bei der Beantragung von Kindergeld wird auch stets nach der eigenen Adresse gefragt.
Darüber hinaus muss man zusätzlich ebenfalls angeben, ob das Kind im eigenen Haushalt lebt oder vielleicht bei dem anderen Partner.
Gerade am Anfang besteht bei jungen Eltern noch das Problem, dass zum Zeitpunkt der Beantragung von Kindergeld man noch nicht zusammen in einer Wohnung wohnt. Das muss man bei den Formularen mit angeben, da nur der Elternteil das Kindergeld beziehen kann, wo auch das Kind zuhause ist.
Wichtig!
Bei Minderjährigen, die nun selbst Eltern werden, muss üblicherweise der Erwachsene das Kindergeld beantragen. Wenn beide Elternteile noch minderjährig sind, müssen die eigenen Eltern – also die Großeltern für das Enkelkind das Kindergeld beantragen. Es gibt dabei auch noch Ausnahmen. Bitte bei solch einer Situation immer die Familienkasse anrufen und sich genaustens beraten lassen. Das Jugendamt kann dabei unterstützend helfen.
Bezieht man jedoch schon das Kindergeld, und will jetzt umziehen, muss dies unbedingt der Familienkasse mitgeteilt werden. Man besitzt also nicht nur gegenüber der Gemeinde bzw. Stadt die Meldepflicht, sondern auch gegenüber der Familienkasse.
Teilt man seinen Umzug nicht mit, kann dies schwere Konsequenzen mit sich führen. Im schlimmsten Fall wird sogar das Kindergeld eingestellt.
Das passiert in der Regel immer dann, wenn der Kindergeldberechtigte bei stichpunktartigen Kontrollen negativ auffällt oder Briefe der Familienkasse als unzustellbar an die Behörde zurückgeschickt werden.
Eine Einstellung vom Bezug des Kindergeldes ist auch nicht zu unterschätzen. Immerhin fehlen dann von heute auf morgen mindestens 184 € in der Haushaltskasse. Wurde das Kindergeld erst einmal eingestellt, dauert es mitunter auch bis zu sechs Wochen, bis die neue Bewilligung zugestellt wurde. Eine lange Zeit also, in der man im Zweifel ohne das Kindergeld auskommen muss.
Auszug vom Partner und das Kindergeld
Genauso wie bei dem Zusammenziehen von zwei Elternteilen, muss man auch den Auszug vom Partner der Familienkasse melden.
Das ist sehr wichtig, damit das Kindergeld nicht gestrichen wird. Selbstverständlich muss auch mitgeteilt werden, wo das Kind verbleiben wird.
Ist die Mutter bereits die Kindergeldbezieherinnen und das Kind verbleibt bei ihr, wird es bei der Familienkasse keinerlei Probleme geben.
Soll in Zukunft das Kind jedoch beim Vater aufwachsen und die Kindergeldbezieherinnen ist die Mutter, muss eine Umschreibung vorgenommen werden. Aber Achtung! Kindergeldbezieher ist nicht der, der das Kindergeld auf sein Girokonto bekommt. Schaut in die Unterlagen der Familienkasse. Derjenige, der die Post erhält, wird auch der Kindergeldbezieher sein.
Kindergeldbezieher wird auch Kindergeldberechtigter genannt. Ein einfaches Weiterleiten vom Kindergeld an den Berechtigten reicht nicht aus und kann eine Rückforderung auslösen. Sobald sich bei euch etwas verändert, meldet es am besten telefonisch vorab der Familienkasse. Dann kann man sich zumindest sicher sein, dass man sich richtig und korrekt verhalten hat. Dann klappt es auch mit dem Kindergeld.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!
Wenn du noch eine Frage hast, oder Du bereits Erfahrungen mit der Familienkasse sammeln konntest, dann schreib doch mal einen Kommentar. Ich würde mich sehr freuen.
Alles Liebe
euer Simon
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