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Schülerjobs : Was spricht dafür und was dagegen

Schülerjobs : Was spricht dafür und was dagegen

Ob während der Ferien oder nach der Schule – viele Schüler nützen ihre Freizeit, um das Taschengeld mit einem Schülerjob aufzubessern. Mit Babysitten, Zeitungen austragen und Eis verkaufen wollen sie etwas Geld dazuverdienen, um damit ihre täglichen Ausgaben zu finanzieren. Wie viel dürfen Schüler eigentlich arbeiten und verdienen? Was spricht dafür und was dagegen, dass Jugendliche im Schulalter einen Job neben der Schule ausüben?

Kinderjob

Das spricht für einen Nebenjob

[sws_yellow_box box_size=“618″]Ein Schülerjob kann viele positive Änderungen im Leben der Jugendlichen hervorrufen: [/sws_yellow_box]

    • erste Erfahrungen im [sws_highlight hlcolor=“fbfac7″]Arbeitsalltag[/sws_highlight]  werden gesammelt, was wichtig für das spätere Berufsleben ist.
    • Jobben fördert bei Kindern ihr Selbstbewusstsein
    • das Kind lernt, mit dem Geld bewusster umzugehen, weil es an eigenem Beispiel sieht, wie schwer Geld zu verdienen ist.
    • wenn Kinder arbeiten, lernen sie unter anderem Verantwortung zu übernehmen, pünktlich zu sein und sich an Vereinbarungen und Termine zu halten.
    • manchmal kann dabei ein Job herauskommen, mit dem das Kind später sein Studium finanzieren könnte.
    • Nebenjob fördert besseres Zeitmanagement.

Was gegen einen Schülerjob spricht

[sws_yellow_box box_size=“618″]Nebenjob ist bei Kindern auch mit einigen Nachteilen verbunden: [/sws_yellow_box]

      • das Kind kann unter Umständen die Schule vernachlässigen
      • die[sws_highlight hlcolor=“fbfac7″]Belastung[/sws_highlight] – körperlich und psychisch – könnte bei jungen Menschen zu hoch sein
      • das verdiente Geld könnte Kinder dazu veranlassen, noch mehr dem Konsumwettlauf zu verfallen (Handys, Markenklamotten usw.
      • die Freizeit ist bei meisten Kindern schon jetzt ziemlich knapp bemessen, ein zusätzlicher Job würde die freie Zeit womöglich noch weiterhin reduzieren können.

Wie viel dürfen Kinder verdienen

Die meisten Kinder sind im Rahmen der sogenannten Minijobs beschäftigt und dürfen somit nicht mehr als 450 Euro pro Monat verdienen, sonst sind die steuerlichen Vergünstigungen weg. Der Arbeitgeber zahlt für die Steuer bei Minijobs eine Pauschale von [sws_highlight hlcolor=“fbfac7″]25 Prozent[/sws_highlight] . Bei Babysitting oder Putzhilfejobs fallen Steuern in Höhe von zwölf Prozent an, die der private Arbeitgeber bezahlen muss. Statt der Pauschale kann jeder Arbeitgeber auch eine Lohnsteuerkarte verlangen, wodurch[sws_highlight hlcolor=“fbfac7″]Steuern[/sws_highlight] und Solidaritätszuschlag einbehalten werden. Schüler holen sich dann das Geld über einen Lohnsteuerjahresausgleich zurück.

Wie der Gesetzgeber das regelt

Das „Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend“ sieht Folgendes vor:

        • Kinder unter 13 Jahren dürfen überhaupt nicht arbeiten.
        • zwischen 13 und 14 Jahren dürfen sich Kinder – mit Erlaubnis der Eltern – einige Euro dazuverdienen, allerdings muss sich dabei um eine leichte Beschäftigung handeln (z. B. Zeitungen oder Werbeprospekte austragen, , Kinder-Betreuung, Nachhilfeunterricht, Gassi-Gehen mit Hunden wie auch Arbeiten auf Bauernhöfen).
        • die Arbeit darf die Gesundheit nicht gefährden und die Schule nicht nachteilig beeinflussen.
        • pro Tag sind maximal zwei Stunden Arbeit erlaubt, allerdings darf die Beschäftigung erst nach der Schule und nicht zwischen 18 und 8 Uhr stattfinden. Zwischen 15 und 18 Jahren dürfen Jugendliche bis zu acht Stunden pro Tag arbeiten, vorausgesetzt die Arbeit wird nur [sws_highlight hlcolor=“fbfac7″]an Werktagen[/sws_highlight]  zwischen 6 und 20 Uhr erledigt.
        • nicht erlaubt ist: Heben schwerer Lasten, gefährliche Arbeiten und regelmäßige Tätigkeiten bei hoher Hitze, Kälte, Nässe oder bei Lärm.

Lokalzeit Ruhr Tipps rund um die richtigen Ferien-Jobs für Schüler


Bildquellen
Artikelbild: © panthermedia.net / Lisa Young

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