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Reboarder in Zukunft empfehlenswert?

Reboarder in Zukunft empfehlenswert?

Heute ist es für alle Fahrzeuginsassen völlig normal, dass ohne Ausnahme einzelnen Passagier- und Pilotenplätzen mit Anschnallgurten sichert, um sich selbst bei einen möglichst hohen Fahrkomfort zu schützen. Wie aber sind diejenigen jungen Menschen zu schützen, die viel zu klein für einen Sicherheitsgurt sind und zu jung ihn adäquat selbst zu nutzen? Reboarder wären hier zum Beispiel eine Möglichkeit!

Reboarder

Reboarder
[dropcap]W[/dropcap]as kann Passendes getan werden, um einen großen Schutz zu bieten und zeitgleich „ein Auge drauf zu werfen“? Eine hierzulande sehr beliebte Möglichkeit ist in Fahrtrichtung rückwärtsgerichtete Kindersitze, auch „Babyschalen“ oder international verständlich „Reboarder-Sitze“ genannt. Allgemein werden in der Bundesrepublik Deutschland Kindersitze in fünf Klassen unterteilt, die sich alle grob nach dem Gewicht des zu benutzenden Kindes richten. Die Systeme der allerjüngsten Mitreisenden stellen sich dabei als der Fahrtrichtung rückwärts zugerichtet dar.

Einbauweise und Vorteile von Reboardern

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Diese sehr positive Pflicht zur Sicherung in Form von Zusatzausstattungen wird häufig auf den Rücksitzen montiert. In Ausnahmefällen dürfen sie auch auf dem Beifahrersitz angebracht werden; allerdings ist das nur dann erlaubt, wenn der dortige Airbag -eigentlich ebenfalls der Sicherheit dienlich- beim Auslösen aber für das Kind potentiell lebensgefährlich, abgeschaltet ist.

Bei korrektem Einbau sind mit solch einem Kindersitz die jeweiligen Benutzer bei einem Unfall, wie beispielsweise bei einem Frontalcrash, deutlich besser geschützt. Es ist medizinisch belegt, dass die Nackenmuskulatur eines kleinen Kindes ungefähr erst ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres ausreichend stark ist, einen so heftigen Vorfall abzufangen und so zu mildern.

Hat das Kind aber einen Nacken, der zu der Zeit über einen nicht ausreichend mit Muskulatur abgesichert ist, ist die Gefahr selbst bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h sehr groß. Bleibende Schädigungen wie Lähmung oder gar Tod können die Folge sind. Sitzt das Kind jedoch rückwärtsgerichtet, verteilen sich die Kräfte angenehmer, sodass der Nacken vergleichsweise nicht so sehr in Mitleidenschaft gezogen wird und sich das Risiko der Verletzung um 90 % verringert.

Gesetzesanpassung zum Reboarder

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Neue EU-Richtlinie verursacht Irritation unter den Eltern. Mittlerweile ist es in Ländern der EU seit Beginn von 2014 richtliniengemäß verpflichtend, dass grundsätzlich für alle Kinder bis 15 Monaten gilt, in zur Fahrtrichtung rückwärtsorientierten Kindersitzen befördert werden. Aufregungsmildernd ist allerdings, dass es sich hierbei lediglich um eine Empfehlung handelt, deren tatsächliche Umsetzung noch nicht in den einzelnen EU-Staaten stattfand. Notwendig ist es also nicht, direkt stehenden Fußes für zumeist viel Geld einen neuen Kindersitz zu kaufen.

Bisher war in Deutschland Vorschrift zur europäischen Kindersitz-Prüfnorm ECE-R 44 gültig und orientierte sich hauptsächlich am Gewicht des Kindes. Rückwärts zur Fahrtrichtung gerichtete Kindersitze sind heute bis zu 13 kg, was einem Alter von etwa zwölf bis 15 Monaten entspricht, zu erhalten. Ungeachtet dessen kann man sich auch vorwärts gerichtete Kindersitze besorgen, die bereits ab einem Gewicht von neun Kilogramm zugelassen sind. Dieses kann bedeuten, dass dann das Baby gerade sechs bis acht Monate alt und kann nur für kurze Dauer den Kopf hoch halten kann. Nun ist es allgemein so, dass gute Kindersitze preislich hoch angesiedelt sind, was meist bedeutet, dass die meisten Eltern preisminimierungsoptimiert, wenn ihr Nachwuchs dem speziellen Sitz der Klasse 0 entwachsen ist, zu einem Sitz der Klasse I greifen. Erziehungsberechtigte lassen die Klasse 0+ aus. Hierzulande gibt es in der Klasse I kaum rückwärtsgerichtete Sitze.

Zukunftsaussichten

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Bei einem frontalen Unfall sind besonders der Kopf, das Genick und die Wirbelsäule des Kindes gefährdet, was grundlegende Voraussetzungen für heftige und zum Teil irreparable Verletzungen sind. Allerdings wird mit der Einrichtung der neuen EU-Richtlinie jetzt eine neue Begrenzung des Alters von 15 Monaten festgelegt. Das bedeutet, alle Kinder bis zu einem Alter von 15 Monaten sollen in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz befördert werden. Fachleute fordern diese Vorrichtungen schon lange für die ersten 24 Lebensmonate des Kindes.

Eingeräumt wird aber, dass ein rückwärts mitfahrendes junges zweijähriges Kind benötigt für die Sicherheitsvorrichtungen deutlich mehr Raum auf der Rückbank des Autos als ein 12monatiges Kind. Diesen notwendigen Platz findet man nicht in jedem Auto. Daher ist es schön, einen Kompromiss in den EU-Erlässen, zumindest in ihrer Empfehlung gefunden hat.

Realitätsbezug

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Schlussendlich lässt sich festhalten, dass sich für den deutschen Autofahrer erst einmal nichts ändert. Die neue EU-Maßnahme ist bisher keine vorschreibende Maßnahme, sondern nur eine Empfehlung. Wann es konkret umgesetzt wird, aus dieser Empfehlung ein Gesetz oder eine Norm zu formen, wird derzeit noch verhandelt.

Festzuhalten ist aber dennoch gerade im Interesse für die Sicherheit Ihrer Kinder, dass man sich – sofern es der Geldbeutel und das Raumangebot im Auto zulassen – einen passenden Reboard-Sitz aussucht. Sie sind rar, aber existent. Am sichersten ist es immerhin für das Kind auf Reisen, wenn es möglichst lang, mindestens etwa bis zum Lebensalter von vier Jahren, auf einem Sicherheitssitz rückwärts zur Fahrtrichtung gerichtet unterwegs ist.

Bildquellen
Artikelbild: © panthermedia.net Manuela Sammer

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