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Flugentschädigung und das Recht von Fluggästen, die mit Kindern reisen

Flugentschädigung und das Recht von Fluggästen, die mit Kindern reisen

Reisen mit Kindern kann eine Herausforderung sein – besonders wenn ein Flug verspätet ist oder sogar ausfällt. In solchen Situationen sind Eltern oft doppelt belastet: Sie müssen nicht nur mit der eigenen Enttäuschung umgehen, sondern auch ihre Kinder beruhigen und für deren Komfort sorgen. Glücklicherweise stehen Passagieren, einschließlich Familien mit Kindern, rechtliche Ansprüche auf Entschädigung zu, wenn ihr Flug nicht wie geplant verläuft.

In diesem Artikel erläutern wir, wann Sie als Familie Anspruch auf eine Entschädigung haben, wie hoch diese ausfallen kann und welche zusätzlichen Rechte Ihnen zustehen. Wir beziehen uns dabei auf die Fluggastrechteverordnung der EU sowie Informationen von AirHelp, einer der führenden Organisationen, die Reisende bei der Durchsetzung ihrer Entschädigungsansprüche unterstützt.

1. Fluggastrechte bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung

Laut der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug:

  • mehr als drei Stunden verspätet ankommt,
  • kurzfristig annulliert wird (weniger als 14 Tage vor Abflug) oder
  • ihnen die Beförderung wegen Überbuchung verweigert wird.

Diese Regelung gilt für alle Flüge, die in der EU starten sowie für Flüge, die in der EU landen und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Für Familien mit Kindern ist besonders wichtig zu wissen, dass jeder zahlende Fluggast dieselben Rechte hat – auch Kinder haben Anspruch auf Entschädigung, sofern sie über ein eigenes Ticket verfügen.

2. Höhe der Entschädigung

Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab und beträgt:

  • 250 € für Flüge bis 1.500 km
  • 400 € für Flüge innerhalb der EU über 1.500 km sowie für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
  • 600 € für Flüge über 3.500 km

Ein Beispiel: Wenn eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern von Berlin nach New York fliegt (ca. 6.300 km) und der Flug eine erhebliche Verspätung hat oder annulliert wird, steht jedem Familienmitglied eine Entschädigung von 600 € zu. Insgesamt könnte die Familie also 2.400 € von der Fluggesellschaft fordern.

3. Gilt die Entschädigung auch für Babys?

Ein wichtiger Punkt ist, dass viele Airlines Babys unter zwei Jahren kostenlos oder zu einem reduzierten Preis auf dem Schoß der Eltern mitfliegen lassen. In solchen Fällen haben Babys keinen eigenen Sitzplatz und damit auch keinen Anspruch auf Entschädigung. Sobald jedoch ein separates Ticket für das Kind gebucht wurde – beispielsweise für einen eigenen Sitzplatz – gelten dieselben Entschädigungsansprüche wie für Erwachsene.

4. Welche zusätzlichen Rechte haben Familien bei Flugproblemen?

Neben der finanziellen Entschädigung haben Familien mit Kindern Anspruch auf weitere Unterstützung, wenn ihr Flug erheblich verspätet oder annulliert wird. Dazu gehören:

4.1 Betreuungsleistungen

Ab einer Wartezeit von zwei Stunden müssen Airlines kostenlose Getränke und Mahlzeiten bereitstellen. Dies ist besonders wichtig für Familien mit kleinen Kindern, da Snacks und Getränke für Kinder oft unerlässlich sind.

Ab einer längeren Wartezeit müssen Airlines zusätzlich:

  • Zugang zu Telefonaten oder E-Mails ermöglichen
  • eine Hotelübernachtung inkl. Transfer anbieten, falls die Wartezeit über Nacht andauert

4.2 Rückerstattung oder Ersatzbeförderung

Falls der Flug annulliert wird oder die Verspätung über fünf Stunden beträgt, können Familien entscheiden, ob sie:

  • den vollen Ticketpreis erstattet bekommen, wenn sie nicht mehr reisen möchten
  • eine alternative Beförderung zum Zielort annehmen, die von der Airline organisiert wird

Für Eltern mit Kindern kann dies besonders wichtig sein, da lange Wartezeiten oder alternative Flugverbindungen oft eine Neustrukturierung der gesamten Reise erfordern.

5. Was tun, wenn die Airline sich weigert zu zahlen?

Es kommt häufig vor, dass Airlines versuchen, Entschädigungszahlungen zu vermeiden, indem sie sich auf außergewöhnliche Umstände berufen, wie z. B. schlechtes Wetter oder Streiks. Doch nicht alle Begründungen sind rechtlich haltbar.

Hier kann es helfen, einen erfahrenen Dienstleister wie AirHelp einzuschalten, der die Ansprüche überprüft und gegebenenfalls durchsetzt – ohne, dass die Reisenden sich selbst mit der Airline streiten müssen.

6. Wie können Familien ihre Entschädigung beantragen?

Wer mit Kindern reist, hat oft schon genug Stress und möchte sich nicht lange mit komplizierten Antragsverfahren herumschlagen. Deshalb sollten Familien beim Entschädigungsantrag strukturiert und vorbereitet vorgehen.

6.1 Wichtige Dokumente bereithalten

Für die Geltendmachung einer Entschädigung sollten Sie folgende Unterlagen griffbereit haben:

  • Flugtickets oder Buchungsbestätigungen
  • Bordkarten
  • Offizielle Mitteilungen der Airline zur Verspätung oder Annullierung
  • Belege für zusätzliche Ausgaben (z. B. Essen oder Hotel)

6.2 Anspruch online prüfen

Auf Plattformen wie AirHelp können Passagiere in wenigen Minuten prüfen, ob sie Anspruch auf Entschädigung haben. Dies ist oft die schnellste und unkomplizierteste Möglichkeit, an sein Geld zu kommen.

6.3 Direkt bei der Airline oder über einen Dienstleister einreichen

Falls die Airline den Antrag ablehnt oder nicht reagiert, kann ein Dienstleister helfen, die Forderung rechtlich durchzusetzen. Dies ist besonders praktisch für Eltern, die keine Zeit für langwierige Auseinandersetzungen haben.

Fazit: Familien sind nicht schutzlos!

Flugverspätungen und Annullierungen sind ärgerlich – besonders für Familien mit kleinen Kindern. Doch zum Glück gibt es klare gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass auch Eltern mit Kindern nicht auf den Unannehmlichkeiten sitzen bleiben.

  • Kinder mit eigenem Ticket haben dieselben Entschädigungsansprüche wie Erwachsene.
  • Die Entschädigung kann bis zu 600 € pro Person betragen – eine vierköpfige Familie kann also bis zu 2.400 € erhalten.
  • Zusätzlich haben Familien Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Essen, Getränke und Hotelübernachtungen.
  • Mit professioneller Unterstützung, z. B. durch AirHelp, lassen sich Entschädigungsansprüche einfacher durchsetzen.

Wer als Familie reist, sollte sich seiner Rechte bewusst sein und nicht zögern, eine Entschädigung einzufordern. Schließlich steht jedem Passagier eine faire Behandlung zu – unabhängig vom Alter!