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Urlaub mit Kindern: Reisepass nicht vergessen!

Urlaub mit Kindern: Reisepass nicht vergessen!

Seit zwei Jahren brauchen auch Kleinkinder für Reisen ins Ausland ein eigenes Ausweisdokument. Wo früher ein Eintrag in den Reisepass der Eltern genügte, muss heute ein regulärer Reisepass her. Diese Regelung basiert auf der EU-Passverordnung, die besagt: „eine Person, ein Pass“. 

Reisepass

Der Kinderreisepass

[dropcap]W[/dropcap]as für Dokument Ihr Kind bei einer Reise ins Ausland brauchen wird, hängt vor allem vom Reiseziel ab. Der Kinderreisepass ist weltweit, und zwar in den meisten Ländern (Ausnahmen sind Amerika, Australien und einige afrikanische Länder), gültig. Der Kinderreisepass gilt für Kinder bis zum erreichten 13. Lebensjahr und kostet 13 Euro.

[sws_yellow_box box_size=“618″]Wollen Sie außerhalb der EU-Grenzen verreisen, brauchen alle mitreisenden Kinder den elektronischen Reisepass. Von Babys und Kleinkindern unter sechs Jahren werden allerdings keine Fingerabdrücke genommen. Die Bearbeitungsgebühr für den elektronischen Reisepass beträgt 37,50 Euro, er ist weltweit gültig. [/sws_yellow_box]

Der ePass – für Babys und Kleinkinder – ist nur sechs Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Denken Sie also bei der Urlaubsplanung daran, ob der ePass noch gültig ist. Darüber hinaus sollten Sie berücksichtigen, dass die Bearbeitungsdauer in der Regel bei drei bis vier Wochen liegt, in der Reise- und Ferienzeit kann es aber noch länger dauern.

Personalausweis bei Reisen ins europäische Ausland

Der Personalausweis kann für Reisen innerhalb der EU [sws_highlight hlcolor=“fbfac7″]auf Wunsch der Eltern[/sws_highlight] ausgestellt werden. Den Personalausweis gibt es in der Regel für Personen ab 16 Jahren. Kosten: für Babys und Kleinkinder 22,80 Euro. Gültigkeit: Sechs Jahre, kann danach nicht mehr verlängert werden. Kinder dürfen mit dem populären „Perso“ die gleichen Länder bereisen wie Erwachsene mit ihrem Personalausweis.

Nach der Beantragung wartet man meistens zwei Wochen, bis man den Personalausweis bekommt. Mit einem Personalausweis haben jedoch Kinder eine eingeschränkte Reisefreiheit, die Kosten sind höher als bei einem Reisepass und man ist auch weniger flexibel. Deswegen ist für Kinder der Reisepass dem Personalausweis vorzuziehen.

Das brauchen Sie für die Beantragung

Um einen [sws_highlight hlcolor=“fbfac7″]Kinderreisepass, Personalausweis oder ePass[/sws_highlight]  zu beantragen, brauchen Eltern mitzubringen:

  • Geburtsurkunde des Kindes (bei erstmaliger Beantragung)
  • Einverständniserklärung / Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
  • den alten Kinderausweis, Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass (falls vorhanden)
  • ein aktuelles biometrietaugliches Foto des Kindes
  • das Kind sollte vorher gemessen werden, weil für das Ausweisdokument Größe und Augenfarbe benötigt werden
  • Kinder ab zehn Jahren sollten mitkommen, weil sie für die Beantragung des Kinderreisepasses eigene Unterschrift machen müssen.

Bildquellen
Artikelbild: © panthermedia.net / Dmitriy Shironosov

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