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Zuschlag zum Kindergeld

Zuschlag zum Kindergeld

Die soziale Sicherheit wird in Deutschland wirklich großgeschrieben.

Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass es allerhand an Förderungsmöglichkeiten und Unterstützungsgelder gibt.

Doch gerade wegen der Vielzahl an Möglichkeiten um finanzielle Hilfe zu erhalten, kann es oftmals zu Irritationen kommen.

Die Informationsbeschaffung über die einzelnen Arten der staatlichen Hilfe ist meist nur sehr mangelhaft möglich. Das hat der Gesetzgeber schon lange erkannt und arbeitet bereits verstärkt daran möglichst bürgerfreundlich aufzutreten und auch komplexere Vorgänge einfach darzustellen.

Zuschlag zum Kindergeld

Zuschlag zum Kindergeld

Ich will an dieser Stelle einmal behaupten, dass viele staatliche Leistungen gar nicht erst beantragt werden, da der Bezugsberechtigte nicht über diese Möglichkeiten informiert wurde.

Natürlich ist es auch naheliegend, dass sich der Betroffene selber erst schlaumachen muss, doch meist scheitert es genau daran. Entweder werden so gut wie keine Informationen öffentlich preisgegeben oder es liegt eine wahre Informationsflut vor, die einen schnell verzweifeln lässt.

Der Zuschlag zum Kindergeld ist da glaube ich ein sehr gutes Beispiel für. Kaum ein Kindergeldbezieher wird direkt erklären können, was der Kinderzuschlag ist, obwohl grundsätzlich bekannt sein dürfte, dass es so etwas gibt.

Dabei kann der Zuschlag zum Kindergeld eine wesentliche Erleichterung für Familien mit einem geringen Einkommen darstellen. Grund genug, darüber einmal detailliert zu informieren.

Infos um Kinderzuschlag

Hier in einem nur recht kurzen Artikel kann ich natürlich nicht alle Bedingungen und Vorschriften zum Kinderzuschlag beschreiben und erklären.

Daher habe ich eigens eine komplette Kategorie nur für den Zuschlag zum Kindergeld ins Leben gerufen und sehr ausführliche Erklärungen online gestellt.

Sollten dennoch Fragen zum Kinderzuschlag auftreten, kann man mir immer gerne hier per Kommentar schreiben. Empfehlenswert ist darüber hinaus immer auch der Anruf bei der Familienkasse, da diese deine Akten kennt und dir genau sagen kann, wie deine individuelle Situation aussieht.

Alle Informationen zu diesem Thema:

>>> Zuschlag zum Kindergeld<<<

Zuschlag zum Kindergeld beantragen

Zuschlag zum Kindergeld beantragen

Einige grundlegende Dinge sind jedoch auch hier schnell umschrieben. Der Kinderzuschlag wird momentan maximal in der Höhe von 140 € je Monat – je Kind gewährt.

Abzuziehen ist jedoch ein eventuelles Einkommen vom Kind.

Das Kindergeld ist damit natürlich nicht gemeint. Vielmehr fallen Gelder wie der Kindesunterhalt darunter. Den Kinderzuschlag kann eine alleinstehende Person beantragen, die über ein eigenständiges Einkommen von mindestens 600 € mtl. verfügt. Bei verheirateten Partnern muss ein Einkommen in Höhe von mindestens 900 € vorliegen, damit man grundsätzlich den Kinderzuschlag überhaupt erst beantragen kann.

Einkommensgrenze

Da gerade bei der Einkommensgrenze oftmals Verwirrung herrscht, möchte ich nochmals deutlich hervorheben, dass dies eine Mindesteinkommensgrenze darstellt und nicht etwa mit einer Höchsteinkommensgrenze zu verwechseln ist.

Das heißt, man muss mindestens 600 oder 900 € verdienen, damit man überhaupt den Kinderzuschlag beantragen kann. Erhält man weniger Lohn oder bezieht vielleicht das Arbeitslosengeld 2 ist der Bezug vom Zuschlag zum Kindergeld nicht möglich.

Abgesehen davon ist es natürlich auch hier wichtig, dass die Kinder in dem eigenen Haushalt leben und einen Anspruch auf das Kindergeld besitzen. Kindergeld und Kinderzuschlag sind gegenseitig ergänzende Leistungen und schließen sich nicht aus. Wohl aber das eben erwähnte Arbeitslosengeld 2. Der Bezug vom Kinderzuschlag & dem Hartz IV ist in keinem Fall möglich.

Wohngeld beantragen

Bei der Beantragung vom Zuschlag zum Kindergeld ist es übrigens immer empfehlenswert, auch das Wohngeld zu beantragen.

Man besitzt durchaus dort ebenfalls einen Anspruch auf den Kinderzuschlag und dem Wohngeld für seine Familie, da auch hier sich diese beiden Leistung nicht gegenseitig ausschließen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Für weitere Informationen schaut euch hier auf meinem Blog um oder stellt mir eine Frage per Kommentar.

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
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