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Wohngeld 2012 – Daten, Fakten, Tipps

Wohngeld 2012 – Daten, Fakten, Tipps

Den Begriff Wohngeld kennt fast jeder, doch nur wenige wissen, was Ihnen auch wirklich zusteht.

Eines zur Beruhigung: Da es bereits Anfang 2011 einige Umstellungen und Neuerungen gab, wird sich für das Wohngeld 2012 wohl kaum Änderungen ergeben.

Sollten sich jedoch neue Sachverhalte ermitteln lassen, werde ich wie immer umgehend berichten ;-).

Wohngeldrechner im Internet – Taugen die was?

Pauschal ist dazu keine Aussage möglich. Die Onlinerechner zum Wohngeld sind in der Regel nicht zuverlässig genug, um dort einen tatsächlichen Anspruch festzustellen. Das Ergebnis würde ich eher als Tendenz ansehen – dafür ist die Berechnung aber mit Sicherheit zu verwenden. Dann kann man zumindest schon mal abschätzen, in welche Richtung das gehen könnte.

Ich empfehle aber auch bei einer negativen Berechnung immer einen Antrag zu stellen.

Zum einen kannst du dir dann sicher sein, dass du wirklich keinen Anspruch hast – oder eben doch. Zum anderen kann es dir noch passieren, dass du einen negativen Bescheid benötigst.

Wer kann Wohngeld erhalten?

Grundsätzlich sind dort drei Punkte, die zur Berechnung herangezogen werden.

  • Das Gesamteinkommen der im Haushalt lebenden Personen
  • Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
  • Die Höhe der Miete bzw. der Belastung aus dem Eigenheim

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass sich die zu berücksichtigen Mietkosten von Stadt zu Stadt unterscheiden können. Diese sind in Mietstufen unterteilt worden von I bis VI – vergleichbar mit dem bekannten Mietspiegel. So kann man in München eine höhere Miete veranschlagen, als in Klein-Buxtehude. Auch die Anzahl der Personen erhöht die erstattungsfähigen Mietkosten.

Beispiel: Für eine Familie mit drei Kindern, Mietstufe II, können somit 451 Euro mtl. als Miethöchstbetrag berücksichtigt werden.

Wie beantrage ich Wohngeld?

Die Wohngeldbehörde findest Du in der Regel in deiner Stadt- bzw. Kreisverwaltung.

Da auch hier es jede Stadt etwas anders gestalten, würde ich einfach bei dem zuständigen Rathaus oder bei der Verwaltung anrufen und nach der Telefonnummer fragen.

Anschließend einfach um die Zusendung der entsprechenden Formulare bitten und diese schnellst möglichst wieder mit allen Nachweißen einreichen. Wenn du den Kinderzuschlag und das Kindergeld erhälst, dann würde ich dir empfehlen diese beiden Bescheide direkt in Kopie mit beizulegen.

Wie lange kann ich Wohngeld erhalten?

Die Bezugsdauer wird meistens für 12 Monate bewilligt. Danach muss ein Folgeantrag gestellt werden. Sollte sich innerhalb der Bewilligung deine finanzielle Situation deutlich bessern, würde ich das der Behörde mitteilen, damit du später keine Rückzahlungen leisten musst.

Noch ein paar Worte zum Abschluss

Schäm dich nicht das Wohngeld zu beantragen! Du besitzt einen Rechtsanspruch diese Leistung zu beantragen bzw. zu erhalten. Auf das Kindergeld würdest du ja auch nicht verzichten, oder? 😛

Wenn du Kinder hast und das Wohngeld beziehst, dann mach dich bitte auch noch schlau wegen den Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz. Die sind dann für deine Kinder bestimmt und können eine große Entlastung für deine Haushaltskasse bedeuten! Es werden unteranderem der persönliche Schulbedarf, Schülerförderung und auch Klassenfahrten gezahlt! Erkundigen lohnt sich. Ich werde dazu in kürze aber noch einen Artikel schreiben.

LG
Simon

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