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Wer bekommt alles Elterngeld?

Wer bekommt alles Elterngeld?

Wer bekommt alles Elterngeld?
Wer bekommt alles Elterngeld?

Grundsätzlich haben alle Eltern Anspruch auf Elterngeld, wenn das Kind Tag und Nacht betreut, erzogen und gepflegt wird.

Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es das leibliche Kind ist. Mit der Aufnahme des Adoptivkindes in den Haushalt können die Eltern bis zu 14 Monate Elterngeld beziehen, wenn das Kind nicht älter als acht Jahre ist.

Mit dem Elterngeld soll es den Eltern ermöglicht werden, dass sich ein Elternteil intensiv um das Baby kümmern kann, ohne in existenzielle Not zu geraten. Wer also nach der Geburt seines Kindes in die Elternpause geht, dem werden durchschnittlich 67% seines Netto-Erwerbseinkommens ersetzt. Anspruch auf das Elterngeld haben grundsätzlich Erwerbstätige, Selbstständige, Beamte, erwerbslose Elternteile, Auszubildende, Studierende und Adoptiveltern. In einigen Ausnahmefällen können auch Verwandte des dritten Familiengrades Elterngeld beziehen.

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Folgende Ausnahmen sind zu beachten!

Gemäß § 1 Abs. 1 BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) hat Anspruch auf Elterngeld wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat und sich auch hier aufhält. Ebenso können Eltern, die mit ihrem Kind in einem Haushalt leben und dieses selbst betreuen und erziehen.

Eltern, die einer Erwerbstätigkeit von weniger als 30 Wochenstunden nachgehen. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht grundsätzlich Anspruch auf Elterngeld.

Allerdings sollten sich Eltern nicht von den Anforderungen abschrecken lassen. Die Anträge werden nach dem Einzelfall bestimmt. Das Elterngeld wird mindestens bis zum ersten Geburtstag des Kindes und insgesamt maximal 14 Monate gezahlt, wenn sich die Eltern in die Elternzeit rein teilen.

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Geiteiltes Sorgerecht

Etwas schwieriger wird es, wenn beide Eltern das Sorgerecht haben aber voneinander getrennt leben.

Bei einem geteilten Sorgerecht gilt es weiterhin, dass nur ein Partner maximal 12 Monate in Elternzeit bleiben darf. Den 13. und 14. Monat muss der andere Partner Elterngeld beantragen.

Dafür verlangen die meisten Jungendämter jedoch die Ummeldung des Kindes. Zum Beispiel betreut die Mutter in den ersten 12 Monaten das Kind und beantragt Elterngeld. Nach 12 Monaten erlischt ihr Anspruch. Der von ihr getrennt lebende Partner erklärt sich bereit, den 13. und 14. Monat in Elternzeit zu gehen und das Kind zu betreuen.

[sws_red_box box_size=“640″]Das Kind lebt und wohnt in der Zeit weiterhin bei der Mutter, dennoch erwarten viele Jugendämter, dass das Kind nun für den 13. und 14. Monate unter der Adresse des Vaters gemeldet ist. Obwohl in den Richtlinien zum Gesetz nicht vorgeschrieben wird, das der Wohnsitz und der Haushalt in dem das Kind betreut wird, identisch sein muss. [/sws_red_box]

Alleinerziehende mit einem Jahreseinkommen von 250 000 Euro bzw. verheiratete Eltern die zusammen 500 000 Euro im Jahr verdienen und die sogenannte ‚Reichensteuer‘ abführen müssen, bekommen kein Elterngeld. Dasselbe gilt auch für Eltern und Alleinerziehende die weniger verdienen aber trotzdem mehr als 30 Stunden die Woche arbeiten.

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Fazit

Elterngeld können alle beantragen, die ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben. Auch Adoptiveltern und Familienangehörige dritten Grades können die Elternzeit übernehmen und dafür Elterngeld beantragen.

Das Elterngeld wird für max. 14 Monate ausgezahlt, wobei ein Partner nur für 12 Monate Elterngeld beziehen kann. Da dieses Gesetz jedoch sehr komplex ist und nach dem Einzelfall entschieden wird, lohnt es sich beim Jugendamt einen Antrag zu stellen.

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net daniel guffanti

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