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Welche Familienkasse ist zuständig?

Welche Familienkasse ist zuständig?

Auch wenn die Freude über das erste Kind sehr groß ist, holt einen der Alltag schnell wieder ein und die Formalitäten müssen natürlich auch weiterhin erledigt werden.

Ein Beispiel hierfür ist die Beantragung des Kindergeldes.

Hat man sich erst einmal durch den KG1-Kindergeldantrag  durch gearbeitet, stellt sich auf einmal die Frage, wer überhaupt diesen Antrag bearbeiten wird.

Gut, die Familienkasse – das hat man ja schon mal gehört. Aber welche Familienkasse ist nun für mich zuständig? Und wo befindet sich diese für mich zuständige Behörde?

Welche Familienkasse ist denn nun zuständig?

Im Normalfall befindet sich die Familienkasse bei der örtlichen Agentur für Arbeit bzw. ist dieser angegliedert oder wird durch diese ausgezahlt.

Sind Sie jedoch im öffentlichen Dienst angestellt, dann gibt es eine eigene Familienkasse.

Diese liegt bei den jeweiligen Dienstherren bzw. öffentlich – rechtlichen Arbeitgebern.

Wenn Sie nicht wissen, ob das bei Ihnen der Fall ist, kann ich nur empfehlen einfach mal beim Arbeitgeber nachzufragen.

Wenn Sie sich auch nicht sicher sind, welche Familienkasse überhaupt für Sie örtlich zuständig ist, ist das auch kein Problem. Die Arbeitsagenturen besitzen Ortsverzeichnisse der Familienkassen, die Sie ganz einfach und problemlos online abrufen können.

Und wem selbst das zu viel ist, bzw. der immer noch Probleme mit der Koordination hat, der kann den kompletten Kindergeldantrag auch online ausfüllen. Im Übrigen werden Anträge, die bei der falschen Familienkasse landen, unter normalen Umständen auch an die zuständige Familienkasse weiter geleitet. Nur darauf verlassen würde ich mich nicht.

Was passiert, wenn ich überhaupt kein Kindergeld beantrage?

Es ist nicht ratsam kein Kindergeld zu beantragen, nur weil man nicht weiß, wo sich die nächste Familienkasse befindet und man es gerade nicht nötig hat.

Die Familienkassen melden sich nämlich nicht, um Sie auf Ihren Anspruch auf Kindergeld aufmerksam zu machen.

Es gilt die Devise: Kein Antrag – Kein Kindergeld. Es ist allerdings kein Problem, wenn Sie nur mal gerade keine Zeit hatten Kindergeld zu beantragen und es sich nur um ein paar Monate handelt.

Der Anspruch auf Kindergeld verjährt erst nach 4 Jahren nach Entstehung des Anspruchs, also praktisch nach der Geburt bzw. der Aufnahme eines Kindes in den Haushalt. Und natürlich wird unter diesen Voraussetzung auch vollständig rückwirkend bezahlt.

Wie und wann bekomme ich Kindergeld?

Ist der Antrag auf Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse eingegangen und bearbeitet worden, wird das Kindergeld monatlich auf das im Antrag angegebene Konto ausgezahlt.

Die aktuellen Auszahlungstermine findest du hier.

Für den Arbeitnehmer, der im Öffentlichen Dienst tätig ist bzw. für die Versorgungsempfänger, gelten allerdings wiederum Ausnahmen. Diese bekommen das Kindergeld mit Gehalt ausgezahlt.

Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Nach Antragsabgabe ist es wichtig regelmäßig zu kontrollieren, ob das Kindergeld auch wirklich eingegangen ist, denn ab und an unterlaufen der Behörde hier auch Fehler.

Es ist ebenfalls wichtig einen rechtskräftigen Bescheid über das Kindergeld von der jeweiligen Familienkasse erhalten zu haben.

Bleibt dieser aus, sollte man auf jeden Fall nachhaken, wo dieser bleibt oder ob er sogar auf dem Postweg verloren gegangen ist.

Enthält der Bescheid Angaben oder Beträge mit denen Sie nicht einverstanden sind, gibt es die Möglichkeit Einspruch einzulegen.

Viele Grüße
euer Simon

Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Gesundheitsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

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