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Weiterbildung und Abendschule mit Kindergeld

Abendschule | © panthermedia.net /vizualni

Weiterbildung und Abendschule mit Kindergeld

Nicht jedes Kind ist dieses Jahr in den Genuss einer Ausbildungsstelle gekommen. Schlimm genug, dass man sich jetzt als Heranwachsender erst einmal neu orientieren muss.

Zusätzlich wird auch zwangsläufig die Frage aufkommen, wie es finanziell weitergehen soll. Immerhin wird der Jugendliche für die Schulzeit das Kindergeld erhalten haben und jetzt ohne eine Ausbildungsstelle ist diese staatliche Hilfe in Gefahr.

Aber es gibt gute Möglichkeiten um das Kindergeld weiter beziehen zu können und aber auch etwas für seinen späteren Beruf zu tun.

Kindergeld auch ohne Ausbildung

Zu aller erst sollte man sich nie beruhigen und sogar in Panik versetzen lassen. Was ich manchmal so in Foren und Frageportalen alles für einen Quatsch lese… 😉

Kindergeld kann man auch ohne eine Ausbildungsstelle erhalten. Auch eine Schule muss nicht besucht werden. Wichtig ist nur, dass der bereits Volljährige sich bei der Arbeitsagentur als Arbeitssuchender oder Ausbildungssuchender meldet.

Dabei sollte die Meldungsart auch der Realität entsprechen.

Soll heißen, dass wenn das Kind eine Arbeitsstelle sucht, sollte es sich auch arbeitssuchend melden. Das Kindergeld kann dann bis zum 21. Lebensjahr weiter bezogen werden.

Sucht man hingegen eine Ausbildungsstelle muss man sich auch ausbildungssuchend melden, denn immerhin ist damit auch eine zum Teil umfangreiche Berufsberatung verknüpft und auch der Anspruch auf das Kindergeld verlängert sich dabei bis zum 25. Lebensjahr.

Übrigens: Kinder bis zum 18. Lebensjahr müssen sich zumindest für das Kindergeld nicht Arbeits- oder ausbildungssuchend melden, da sie einen generellen Anspruch auf diese Leistung besitzen. Auch ein eventuelles Einkommen, was bereits erzielt wird, ist nicht anzurechnen.

Weiterbildung und das Kindergeld

Eine klassische Weiterbildung liegt dann vor, wenn man bereits einen ersten Ausbildungsberuf erlernt hat und man nun weitere Fähigkeiten hinzulernen möchte.

Dabei sind die Kurse natürlich so unterschiedlich, wie es die einzelnen Berufe an sich auch sind.

Dennoch gibt es besondere Weiterbildungsziele, die in vielen verschiedenen Berufen branchenübergreifend großen Anklang finden. Beispielsweise ist es für einige sehr interessant, den Master of Business Administration zu erlernen. Die dabei erlernten Fähigkeiten können einem den Weg ins mittlere und gehobene Management öffnen.

Doch die meisten müssen den MBA nebenberuflich machen, da ja weiterhin auch Geld verdient werden muss.

So etwas kostet Kraft und aber auch Geld, wenn man nicht in einem Unternehmen angestellt ist, was einem die Weiterbildung bezahlt.

Unter Umständen ist hier sogar ein Bezug vom Kindergeld möglich, sofern man sich noch innerhalb der Altersgrenze bewegt und es vielleicht sogar die erste offizielle Ausbildung ist. Immerhin kann man dann ganz offiziell ab 2012 so viel dazuverdienen, wie man kann und möchte.

Wichtig dabei ist, dass die Ausbildungszeit mindestens zehn Wochenstunden beträgt und man diese auch nachweisen kann. Für weitere Informationen würde ich die Familienkasse anrufen, wenn es bei einem konkret werden sollte.

Abendschule und das Kindergeld

Ähnlich wie bei der Weiterbildung wird auch ein Anspruch auf das Kindergeld bei dem Besuch einer Abendschule ausgelöst. Zu beachten ist hierbei ebenfalls, dass man mindestens zehn Wochenstunden für diese Fortbildung verwenden muss und dass dieser Aufwand dokumentiert werden kann.

Die Familienkasse wird einen Nachweis über die Art und Dauer der Ausbildung anfordern. Genau da gibt es bedauerlicherweise oftmals Probleme, denn die Abendschule hat vielleicht nur sechs oder 8 h in der Woche und die Zeit zuhause kann von niemandem unterschrieben und ausgewiesen werden.

Das ist eine der häufigsten Ursachen, warum das Kindergeld bei dem Besuch einer Abendschule gestrichen werden könnte. 😐

Darüber hinaus ist auch die Einkommensgrenze zu beachten, denn auch im Jahr 2012 wird bei der zweiten Ausbildung das Einkommen geprüft und berücksichtigt. Dies trifft insbesondere die Lernwilligen von uns, die zwar mitten im Berufsleben stehen, dennoch aber den Willen besitzen, sich weiter fortzubilden.

Gerade in den Bereichen der Gastronomie, sowie dem allgemeinen Dienstleistungssektor und auch im Tätigkeitsfeld der Logistik wollen sich viele weiter qualifizieren.

Der Grund dafür liegt meistens bei dem geringen Grundgehalt und den stressigen Arbeitsbedingungen ohne entsprechende Fortbildungen.

Interessiert man sich beispielsweise für ein Logistik MBA Studium (um mal bei dem bereits oben genannten Fall zu bleiben) und möchte dabei aber weiter arbeiten, wird man aller Wahrscheinlichkeit nach keinen Anspruch auf das Kindergeld erhalten.

Hat man hingegen noch keine geregelte Ausbildung abgeschlossen und man macht vielleicht sogar erst noch seinen Schulabschluss per Abendschule nach, ist der Bezug von Kindergeld schon wesentlich wahrscheinlicher. Man sollte der Familienkasse in jedem Fall einen Antrag zum Zwecke der Überprüfung einreichen.

Fazit

So oder so ist eine Weiterqualifizierung äußerst erstrebenswert. Ob man nun mit dem Kindergeld, BAföG oder mit ähnlichen staatlichen Leistungen gefördert wird oder eben nicht.

Wenn man sich weiter fortbilden möchte, sollte man es nicht davon abhängig machen. Immerhin wird man später doch deutlich mehr verdienen oder zumindest einen besseren und sicheren Arbeitsplatz erhalten.

Dennoch ist es aber gerade am Anfang besonders schwer so etwas durchzuziehen, denn das Geld ist eben ein wichtiger Bestandteil unseres Lebens.

Auch wenn der Staat schon viel macht, um uns in vielen verschiedenen Lebenslagen zu helfen, ist gerade bei der Fortbildung noch einiges an Potenzial zur Verbesserung vorhanden.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Gute!
Euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: © panthermedia.net /vizualni

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