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Rechte von Alleinerziehenden

Rechte von Alleinerziehenden

Die Trennung vom eigenen Partner ist ein trauriges und einschneidendes Erlebnis. Auch ohne gemeinsame Kinder sind umfangreiche Konflikte meist vorprogrammiert. Oftmals geht es um die Wertgegenstände, die bei einer Trennung geteilt werden müssen.

Ob Auto, Möbel oder das Geld auf dem Tagesgeldkonto. Wenn die Wege auseinandergehen, wird um jeden Euro gestritten.

Viel schlimmer jedoch ist die Situation, wenn Kinder in der Familie vorhanden sind. Dabei spielt das Alter vom eigenen Nachwuchs eigentlich keine Rolle, da bereits in der frühsten Kindheit solche Erinnerungen aktiv durchlebt und aber auch abgespeichert werden. Deswegen jedoch mit einer Trennung zu warten, halte ich für nicht richtig. Kinder merken, wenn die Eltern nicht glücklich sind. Zieht sich das über eine längere Zeit hinweg, wirkt dies oft belastender, als eine endgültige Trennung.

Jetzt alleinerziehend!

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Ist man den mutigen Weg gegangen und hat sich von seiner unglücklichen Beziehung getrennt, fangen die richtigen Probleme meistens erst an. Ist man jedoch in der glücklichen Situation, dass man eine geregelte Trennung in Freundschaft vollziehen konnte, sollte man dafür wirklich dankbar sein. Doch dies ist meistens eher sehr selten der Fall.

So oder so ist es jetzt aber wichtig, dass man einen klaren Kopf behält. Man muss an viele neue Dinge denken und auch so einiges regeln. Ist man beispielsweise ausgezogen, muss man sich in jedem Fall bei dem Einwohnermeldeamt ummelden.

Auch an die Postzustellung muss man denken. Der erste Schritt sollte immer ein Nachsendeantrag direkt bei der Deutschen Post sein. Interessant zu wissen ist aber auch, dass dieser Nachsendeauftrag der Post nicht für die meisten Behörden gilt. Schickt beispielsweise die Familienkasse einen Fragebogen an die alte Adresse, wird dieser nicht weitergeleitet, sondern mit dem Vermerk des Umzuges an die Behörde zurückgeschickt. Hat man dann seinen Umzug bei der Familienkasse nicht mitgeteilt, wird das Kindergeld erst einmal eingestellt. Daher ist es auch unbedingt angeraten, dass man nach (besser noch vor) seinem Umzug seine Behörde informiert. Insbesondere zählen dazu die Familienkassen, dass Job Center bzw. die Arbeitsagenturen und im Prinzip jede Behörde, von denen man eine Leistung erhält.

Leben die Kinder nach der Trennung in dem eigenen Haushalt, wird man sich auch mit dem Thema Unterhalt auseinandersetzen müssten. Leider sieht man sich als alleinerziehender Elternteil in der Regel der Situation ausgesetzt, dass der Ex-Partner keinen freiwilligen Unterhalt leisten wird. Ob für die Kinder oder für einen selbst als ehemaligen Partner spielt dabei oftmals keine Rolle. Hier hilft meistens nur der Gang zum Rechtsanwalt. Da sollte man dann aber auch darauf achten, dass dieser Rechtsanwalt spezialisiert ist auf Familienrecht. Bei solch einer Qualifikation ist sichergestellt, dass der rechtliche Beistand sich mit diesem Thema genauestens auskennt und einem kompetent weiterhelfen kann. Nicht jeder Rechtsanwalt ist gleich gut.

Unterhaltsleistungen

Unterhaltsleistungen

Befindet man sich nicht in geregelten finanziellen Verhältnissen, wird die Beratung und Durchsetzung der Interessen übrigens meist von der Staatskasse übernommen. Lässt man sich von dem Rechtsanwalt beraten, so ist es angebracht, direkt im ersten Gespräch darauf hinzuweisen, dass man im Zweifel die Beratungshilfe der Staatskasse benötigen wird.

Ein seriöser Anwalt wird einen daraufhin umfassend informieren und diese Staatsleistung erklären. Die Qualität der Beratung zur Sache selbst wird dadurch nicht eingeschränkt. Ist der andere Elternteil jedoch nicht in der Lage den Unterhalt für die Kinder mitzufinanzieren, lohnt sich meist ein Gespräch mit dem Jugendamt.

Es gibt unter gewissen Umständen die Möglichkeit, dass man einen Unterhaltsvorschuss erhält. Dieser ist dann von dem anderen Elternteil zu erstatten, sobald derjenige dazu in der Lage ist. Alternativ dazu kann sich aber auch ein Antrag für den Kinderzuschlag rechnen, der jedoch bei einer Unterhaltsleistung angerechnet werden würde.

Das waren aus meiner Sicht erst einmal die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Besitzt Du bereits Erfahrungen, die Du mit anderen teilen möchtest? Schreibt einen Kommentar – ich würde mich sehr freuen.

Hier noch ein kleines Video mit interessanten Fakten:

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Alles Liebe
euer Simon

Bildquellen
Artikelbild: ©panthermedia.net Lars Timpelan
Oben-Links: ©panthermedia.net Michael Sandig
Unten-Rechts: ©panthermedia.net Diego Cervo

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