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Pfändungsschutzkonto: das P-Konto ab 2012 Teil1

Pfändungsschutzkonto: das P-Konto ab 2012 Teil1

Die Gemüter in Deutschland sind erregt und auch ich kann die neue Regelung zum Pfändungsschutz bei privaten Girokonten nicht nachvollziehen.

In meinem letzten Artikel über die Pfändung vom Kinderzuschlag hatte ich das Thema bereits kurz angerissen.

Aufgrund der Leserreaktionen habe ich mich dazu entschlossen, noch etwas über das Pfändungsschutzkonto im Allgemeinen zu schreiben.

Grundsätzlich gibt es bereits schon länger die Möglichkeit, sein Konto in ein geschütztes Girokonto umwandeln zu lassen, um dann damit einen generellen Freibetrag in Höhe von 1028,89 € zu erhalten. Doch was genau ist jetzt der Aufreger, worüber in den Medien komischerweise kaum berichtet wird? Um zu verstehen, wo das baldige Problem von vielen Schuldnern sein wird, muss man sich die Gesamtsituation anschauen und wie die bisherige Regelung zur Kontopfändung war.

Ab 2012 wird es unfair

In der Vergangenheit und auch noch jetzt bis zum 31.12.2011 war es so, dass zumindest die sogenannten Sozial-und Unterstützungsgelder grundsätzlich 14 Tage lang nach dem Geldeingang nicht pfändbar waren.

Das war insofern eine faire Regelung, da auch heutzutage viele noch kein Internetbanking betreiben und sich daher auch oftmals nicht täglich vergewissern können, wann welche Zahlungen eingegangen sind.

14 Tage hatte der Gesetzgeber bis zum heutigen Tag vorgesehen, da man innerhalb dieser Zeit wohl aber zumindest einmal auf sein Girokonto gucken kann.

So weit so gut – ich empfinde das als eine gute Regelung, da die Sozialgelder nun mal eine Minimalleistung darstellen und nicht ohne Grund gezahlt werden. Wenn diese nun aber auch noch gepfändet werden würden, frage ich mich, wovon der Betroffene dann noch leben soll.

Und genau diese Frage werden sich viele ab dem 1. Januar 2012 stellen müssen, denn ab diesem Zeitpunkt entfällt die grundsätzliche Schonfrist von 2 Wochen. Denkt man jetzt, dass diese lediglich auf beispielsweise zehn Tage oder sieben Tage verkürzt werden könnten, irrt sich leider gewaltig.

Keine Schonfrist mehr!

Der Gesetzgeber sieht nun vor, dass es keinerlei Pfändungsschonfristen mehr geben soll. Die zuvor geltenden 14 Tage waren ja auch bereits schon eher eingeschränkt zu sehen, da nur die die Sozialgelder berücksichtigt wurden.

Hatte man also eine Pfändung auf seinem Girokonto und besaß einen normalen Lohn- bzw. Gehaltseingang, wurde dieser ohnehin auch schon gepfändet.

Doch die Leistungen wie Kindergeld, Kinderzuschlag, Zuschüsse für Klassenfahrten, sogar Pflegegelder und noch viele andere Unterstützungsarten waren geschützt.

Jetzt ist also die Frage, wie man sich vor dem drohenden Unheil am besten schützen kann. Eines ist aber in jedem Fall sicher. Diejenigen, die diese neue Regelung nicht mitbekommen, werden ein hohes Lehrgeld zahlen müssen.

Komisch,oder?

Dabei fällt mir auf, dass ich in den Medien bisher noch keinen einzigen Ton über die neue Gesetzeslage lesen oder sehen konnte.

Aber vielleicht schau ich auch einfach zu den falschen Zeiten die aktuellen Nachrichten und mir ist etwas entgangen. Kann ich mir zwar irgendwie nicht vorstellen, aber vielleicht habt ihr auch andere Erfahrungen gemacht.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Bildquellen:
Artikelbild: ©panthermedia.net Peter Ammel
Oben-Links: ©panthermedia.net Thomas Lammeyer
Mitte-Rechts: ©panthermedia.net Georgios Kollidas
Unten-Links: ©panthermedia.net Darius Turek

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