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Landeserziehungsgeld oder Betreuungsgeld | Bleibt beides?

Landeserziehungsgeld oder Betreuungsgeld | Bleibt beides?

Welche Förderung wird bleiben?
Welche Förderung wird bleiben?

Familien sollen vom Staat unterstützt werden. Daher soll ab August 2013 das umstrittene Betreuungsgeld, in Kraft treten.

Es hat lange gedauert, bis das Betreuungsgeld beschlossen wurde. Die Prüfung, ob das Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist, nahm viel Zeit in Anspruch.

Durch diese Neueinführung können die Eltern ganz frei wählen, wie lange Sie Ihr Kind selbst daheim betreuen. Viele Politiker sehen ein großes Problem darin und denken, dass Eltern das Betreuungsgeld nutzen könnten, um sich beruflich ins Abseits zu befördern. Aber es gibt auch noch ein weiteres Problem. In einigen Bundesländern wird bereits seit geraumer Zeit ein Landeserziehungsgeld gezahlt. 

[sws_green_box box_size=“640″]Nun steht die Frage, wird das Landeserziehungsgeld durch das Betreuungsgeld ersetzt? [/sws_green_box]

Die Familien in den Bundesländern mit dem Landeserziehungsgeld würden zwar eine ähnliche Leistung erhalten. Dennoch ist davon auszugehen, dass in Bayern zum Beispiel beide Förderungen bestehen bleiben.

CSU-Familienkongress 2013

Was ist das Betreuungsgeld überhaupt?

Das Betreuungsgeld ist eine Förderung, die durch den Staat selbst für Eltern geleistet wird. Vorraussetzung zum Erhalt dieser Leistung ist, dass das Kind in der Zeit keinen Krippenplatz in Anspruch nimmt.

Eltern können zum Beispiel dennoch arbeiten gehen und das Betreuungsgeld beziehen, wenn die Großeltern in der Zeit auf das Kind aufpassen. Die Grundlage für das Betreuungsgeld ist der §16 SGB VIII.

Dieser Paragraph regelt die allgemeine Förderung der Erziehung. Hier wird geregelt, dass Eltern ab 2013 eine monatliche Leistung bekommen, wenn sie ihre Kinder zwischen ein und drei Jahren nicht in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen. Ab August soll der monatliche Betrag in Höhe von 100 Euro gezahlt werden und ab 2014 steigt der monatliche Betrag auf 150 Euro pro Kind an. Zusätzlich sollen pro Monat 15 Euro mehr bezahlt werden, wenn die Eltern das Betreuungsgeld für die Ausbildung oder die Altersvorsorge des Kindes ansparen.

Betreuungsgeld – „Herdprämie“ oder Anerkennung?

Hierfür gibt es allerdings einige Voraussetzungen. Das Geld muss mindestens 12 Jahre lang fest angelegt werden.

Was ist das Landeserziehungsgeld?

Bisher gibt es in einigen Bundesländern bereits ein Landeserziehungsgeld. Dieses wird im Anschluss an das Elterngeld gezahlt, wenn ein Elternteil das Kind daheim betreut oder das Kind maximal fünf Stunden in einer Einrichtung betreut wird.

Durch diese Leistung vom jeweiligen Bundesland wird vielen Familien die Möglichkeit gegeben, für sich selbst zu entscheiden, ob Sie das Kind in eine Einrichtung geben möchten.

Die Höhe des Erziehungsgeldes beläuft sich auch, auf 150 Euro. Auch wenn das Landeserziehungsgeld und das Betreuungsgeld ähnlich wirken, bietet jede Förderung seine eigenen Vorteile. Während das Betreuungsgeld 22 Monate maximal ausgezahlt wird, ist das Landeserziehungsgeld auf 12 Monate begrenzt. Jedoch wird das Landeserziehungsgeld nicht auf das ALG II angerechnet, wodurch die Bezieher etwas mehr erhalten würden. 

Betreuungsfall Herdprämie: Wieso will CSU das Betreuungsgeld?

Letztendlich steht eins fest, egal ob Betreuungsgeld oder Erziehungsgeld, die Unterstützung ist schon sinnvoll.

Artikelbild Oben: ©panthermedia.net GRAZVYDAS JANUSKA

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