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Kitabetreuung und Kosten | Welche Unterstützungen kann man bekommen?

Kitabetreuungskosten

Kitabetreuung und Kosten | Welche Unterstützungen kann man bekommen?

Kitabetreuungskosten
Kitabetreuungskosten

Kinder brauchen soziale Kontakte und genau deshalb gibt es den Kindergarten. Dieser bringt viele Vorteile für Kinder und Eltern mit sich. Die Kinder sind untereinander und lernen andere Altersgenossen kennen und somit auch das soziale Verhalten anderen Menschen gegenüber.

Ein weiterer Vorteil an diesen Unterkünften für Kinder ist der Fakt, dass die Eltern einer Arbeit nachgehen können, zumindest für die Zeit der Betreuung durch die Kita.

Weiterhin werden Kinder im Kindergarten gefördert. Sowohl in der Motorik als auch in der Frühförderung. Dazu gibt es für Vorschulkinder ein besonderes Programm, wo sie schon einmal spielerisch auf die Schule vorbereitet werden. Die Sprösslinge lernen während dieser Zeit einige Buchstaben und Zahlen kennen. In unserer Zeit sogar schon einige Worte auf Englisch. Eltern werden sich dann wundern, was der Nachwuchs alles schon erlernt hat. Natürlich ist in der heutigen Zeit absolut nichts umsonst, für den Platz in der Kita (kurz für Kindergarten-Tagesstätte) muss man natürlich etwas bezahlen!

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Die Kostenübernahme der Elternbeiträge

Die Kosten für die Kita hängen von verschiedenen Faktoren ab. So von dem Einkommen der Eltern, von der Zahl der Kinder einer Familie und auch natürlich von dem Betreuungsumfang.

Viele Kitas verlangen bei Geschwisterkindern für ein Kind weniger Kosten, als bei einem Einzelkind in der Tagesstätte. Das bedeutet, gehen zwei Kinder in die Kita, kann man das Glück haben und wird für ein Geschwisterkind weniger bezahlen müssen.

Trotzdem sind die Kosten manchmal für viele Eltern nicht zu stemmen. Vor allem für Alleinerziehende. In diesen Fällen kann man sich an das Jugendamt wenden, denn dieses übernehmen einen Teil der Kosten oder aber den gesamten Betreuungsplatz. Läuft der Kindergarten über das Jugendamt, muss dieses die Kosten nicht übernehmen, kann sie aber ebenfalls zum Teil oder ganz erlassen. Dafür muss man natürlich einen Einkommensnachweis vorlegen, damit man richtig eingestuft werden kann.

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Die freiwillige Arbeitgeberleistung

Man sollte zudem ein offenes Gespräch mit dem Arbeitgeber führen. Denn neben dem normalen Arbeitslohn bieten viele Unternehmen auch die freiwillige Arbeitgeberleistung an.

Dies bedeutet, um es einfach und kurz zu halten, das so mancher Arbeitgeber absolut dazu bereit ist, auch die Kosten für den Kindergartenplatz zum Teil oder sogar ganz zu übernehmen.

Das wissen nur die wenigsten Arbeitnehmer und von daher sollte man sich nicht scheuen, einmal das persönliche Gespräch zu suchen. Natürlich muss man in diesem Fall den Arbeitgeber vorlegen, wie viele Kosten durch die Kinderbetreuung entstehen. Jedoch wird man dies wohl gerne machen, wenn eine Kostenübernahme in Aussicht steht. Das gilt übrigens nicht nur für die Kita.

[sws_green_box box_size=“640″] Viele Arbeitgeber steuern gerne einen Betrag für die Kinderkrippe, für die Tagesmutter oder die Wochenpflege der Kinder bei. Man sollte die Anfrage nicht einfach unter den Teppich kehren, nur weil man das Gefühl hat, dass der Arbeitgeber nicht so kulant sein könnte. Oft unterschätzt man dieses und wird über die Familienfreundlichkeit erstaunt sein! [/sws_green_box]

Weiterhin, auch wenn nicht bei den aktuellen Kosten so attraktiv, kann man die Kinderbetreuung von den Steuern absetzen. Am besten sollte man darüber mit einem Steuerberater sprechen. Der kann genau sagen, wie viel der Kosten abgesetzt werden können und wie man dafür vorgehen muss. Somit macht sich die Kinderbetreuung wenigstens bei den Steuern bezahlt!

Wiesbaden Kosten für Kita-Personal


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