Kindergeldzuschuss

Kindergeldzuschuss

Staatliche Leistungen sind in Deutschland mittlerweile eine wichtige finanzielle Stütze für Familien.

Man darf meines Erachtens gar nicht erst darüber nachdenken was passieren würde, wenn wir von heute auf morgen griechische Verhältnisse bekommen würden.

Gerade für junge Familien ist die Unterstützung äußerst wichtig.

Das weiß auch unsere Bundesregierung und hat daher umfangreiche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt und baut diese auch stetig aus. Unter anderem auch den Kindergeldzuschuss. Ähnlich wie bei dem Kindergeld, ist es natürlich Grundvoraussetzung, dass auch die Kinder im eigenen Haushalt leben. Es gibt dabei aber natürlich auch Ausnahmen, näherer Informationen bitte ich bei der Familienkasse einzuholen, da es einfach zu speziell ist, um es hier näher auszuführen.

Kindergeldzuschluss für Kinder.

Kinderlose Paare können jedoch in jedem Fall den Kindergeldzuschuss leider nicht beantragen. Doch auch wenn man grundsätzlich einen Anspruch auf diese Leistungsart besitzt, heißt es noch lange nicht, dass man bei dem Kindergeldzuschuss beantragen keinerlei Probleme haben wird.

Da sehe ich noch deutliches Verbesserungspotenzial, da die Regelungen doch recht kompliziert gestaltet wurden.

Interessiert man sich für die Beantragung von Kindergeldzuschuss, habe ich hier einen umfangreichen Leitfaden für euch erstellt:

>>>Kindergeldzuschuss beantragen<<<

In diesem doch recht langen Artikel habe ich so ziemlich alles niedergeschrieben, was es zu diesem Thema zu berichten gibt.

Unter anderem gehe ich dort auf den Kindergeldzuschussantrag, auf die allgemeinen Kindergeldzuschussformulare sowie natürlich den Besonderheiten zum Kindergeldzuschuss 2012 und dem Beantragen im Allgemeinen ein. Sollten dennoch Fragen offen sein, stehe ich mit der Kommentarfunktion natürlich gerne zur Verfügung.

Kindergeldzuschuss oder Kinderzuschlag?

Kindergeldzuschuss oder Kinderzuschlag?

Hat man auf meinen oben genannten Link zur Anleitung für die Beantragung von Kindergeldzuschuss geklickt, fällt einem sofort auf, dass dort Kinderzuschlag und nicht Kindergeldzuschuss steht.

Das ist auch so richtig. Generell konnte ich feststellen, dass wenn Leser nach dem Kindergeldzuschuss gesucht haben, eigentlich den Kinderzuschlag von der Familienkasse meinten.

Der klassische Kindergeldzuschuss bezieht sich wohl eher auf die Leistung im öffentlichen Dienst, wenn man Vater oder Mutter geworden ist. Der Kinderzuschlag hingegen steht praktisch für alle gering verdienenden Eltern zur Verfügung, solange diese keine ergänzenden Leistungen wie dem Arbeitslosengeld II (auch unter dem Namen Hartz IV bekannt) beziehen.

Kindergeldzuschuss und die Gerüchte

Kindergeldzuschuss im Internet

Im Internet kursieren wie bei allen Themen auch zum Kindergeldzuschuss bzw. zum Kinderzuschlag erhebliche Fehlinformationen.

Es ist beispielsweise nicht richtig, dass nur Alleinerziehende diese Leistungsart beantragen dürfen.

Vielmehr ist der Kindergeldzuschuss für alle Alleinerziehende und für alle gemeinsam erziehende Paare mit einem geringen Einkommen gedacht.

Auch die Information, dass das Einkommen der Kinder keine Rolle spielt, ist leider nicht richtig. Der Kinderzuschlag wird aktuell mit maximal 140 € pro Kind bewilligt und ausgezahlt. Dabei wird geprüft, ob die Kinder bereits eigene Einkünfte besitzen. Dazu zählt auch der Unterhalt für ein Kind!

Alleinerziehende Mutter

Wenn wir beispielsweise von einer alleinerziehenden Mutter ausgehen, die für ihr erstes Kind 100 € Unterhalt bezieht und für das zweite Kind 150 €, so ist der Kindergeldzuschuss für das zweite Kind leider nicht zu erhalten.

Für das erste Kind könnte sie noch maximal 40 € erhalten, da sie dann auf die höchste Einkommenssumme von 140 € kommt.

Nicht schön, aber so sind die Regelungen. 😐

Für Fragen rund um den Kindergeldzuschuss bzw. dem Kinderzuschlag stehe ich hier gerne zu Verfügung. Empfehlenswert ist aber eher der Anruf bei der Familienkasse, da diese mithilfe deiner Kindergeldnummer dich individuell auf deine Situation bezogen beraten können. Das würde ich in jedem Fall empfehlen, da oftmals Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf diese Leistungsart besitzen, es aber nicht beantragen, da sie es nicht wissen.

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen. Dieser Artikel stellt nur meine eigene Meinung dar!

Ich wünsche euch alles Gute und eine gesunde Zeit!

Alles Liebe
euer Simon

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