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Kindergeldkasse bzw. die Familienkasse: Telefonnummer, Aufgabe, Geschichte & der richtige Umgang

Kindergeldkasse bzw. die Familienkasse: Telefonnummer, Aufgabe, Geschichte & der richtige Umgang

Die Kindergeldkasse ist eine deutsche Bundesfinanzbehörde und heißt eigentlich Familienkasse. Aufgabe dieser Behörde ist die Bewilligung oder Ablehnung von Leistungen und Auszahlung vom Kindergeld und Kinderzuschlag.

 

Als Grundlage für die Bearbeitung von der Kindergeldkasse werden das Einkommenssteuergesetzt ( EstG ), das Bundeskindergeldgesetz und die Anweisungen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zugrunde gelegt.

Das Bundeszentralamt für Steuern ( BZSt ) ist eine Bundesoberbehörde und besitzt auch eine grundlegende Rolle. Sie hat die wichtige Funktion der Beobachtung. Die Familienkassen unterliegen dieser Behörde zum Teil, da das Fachaufsichtsreferat in der Abteilung II als Kontrollfunktion zuständig ist. Diese Fachaufsicht prüft, ob und wie die Durchführungen der Kindergeldkassen dem aktuellen Recht und Gesetz entsprechen.

Zu den Hauptaufgaben der Familienkassen gehört die Auszahlung vom Kindergeld und dem Kinderzuschlag. Um den Zeitpunkt der Auszahlung festlegen zu können, gibt es die Kindergeldnummer. Diese erhält man bei der ersten Beantragung vom Kindergeld.

Erwähnenswert ist, dass sich die einmal zugeteilte Kindergeldnummer nun nicht mehr verändert. Seit ca. 2010 gibt es die sogenannte „Feste Kindergeldnummer“ und kann von der Art her mit der persönlichen Steueridentifikationsnummer verglichen werden.

Mit der letzten Ziffer von der Kindergeldnummer lässt sich der genaue monatliche Auszahlungstermin ermitteln.

Die Liste der Kindergeldkasse für die Auszahlungstermine vom Kindergeld, sowie die aktuellen Hinweise und Änderungen finden Sie in unserern  Auszahlungsterminen vom Kindergeld.

Auch wenn nicht immer explizit darauf hingewiesen wird, so sind dennoch die Auszahlungstage in der o.g. Liste für das Kindergeld ebenso gültig, wie für den Kinderzuschlag. Sofern sich beide Leistungen im Bezug befinden, werden daher auch beide zum gleichen Zeitpunkt ausgezahlt.

Kindergeld - Paragraph

Nachzahlungen erfolgen immer zeitnah und direkt – daher außer der Reihe. Persönliche Erfahrungswerte besagen, dass zwischen dem Erhalt vom Bewilligungsbescheid der Kindergeldkasse und der Gutschrift auf dem eigenen Konto, meist nicht mehr als eine Woche vergehen wird.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bewilligung vom Kindergeld und Kinderzuschlag. Voraussetzungen für diesen Bezug, sowie Hinweise zur Beantragung und den passenden Formularen finden Sie in der Kindergeld-Übersicht.

Was viele nicht wissen ist, dass die jetzige Organisation und Struktur der Kindergeldkassen im Groben erst seid 1965 besteht. In der Zeit  von 1954 bis 1964 übernahmen die Familienausgleichskassen die Bearbeitung vom Kindergeld. Diese war zwar als Körperschaft des öffentlichen Rechts selbstständig, aber in den Berufsgenossenschaften mit eingegliedert. 1964 wurde dann im Rahmen einer Reform die Umstrukturierung festgesetzt und die Bewilligung oder Ablehnung der Leistungen übernahm die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung – die heutige Bundesagentur für Arbeit.

Auch heute ist festzustellen, dass die Familienkassen zwar völlig eigenständig arbeiten, diese aber i.d.R. in oder zumindest nahe an den Gebäuden der Arbeitsagentur zu finden sind. Auch das gleiche Logo bestärkt diesen Eindruck und lässt auf eine enge Zusammenarbeit schließen.

Interessante Links:

Elterngeld beantragen
Übersicht zum Kindergeld
Übersicht zum Kinderzuschlag
Ortsverzeichnis der Familienkassen
Auszahlungstermine für Kindergeld und Kinderzuschlag

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