Kindergeldhöhe 2012

Kindergeldhöhe 2012

Wie viel Anspruch man auf Kindergeld hat, sollte einem nicht egal sein.

Es ist wichtig zu wissen, ob man auch tatsächlich die ganze Leistung, die einem zustehen, auch tatsächlich erhält.

Auch im Staatsdienst werden bei der immer größeren Anzahl an Fällen und Anträgen ab und an Fehler gemacht.

Und nicht nur die Kindergeldhöhe 2012 alleine ist wichtig, sondern es hängen auch noch viele Faktoren, wie der Kinderfreibetrag oder die Günstigerprüfung mit dem Erhalt des Kindergeldes zusammen.

Worum es sich dabei handelt und was es zu beachten gibt, werde ich Ihnen in einfachen Worten mal anreißen.

Wie viel Kindergeld werde ich bekommen?

Das Kindergeld wird fast jährlich angepasst, so dass die Höhe von Jahr zu Jahr in der Vergangenheit immer verschieden war.

Des Weiteren gibt es eine Staffelung, die sich nach der Anzahl der Kinder richtet.

Je mehr Kinder, desto höher ist der Betrag von der monatlichen Überweisung. Im Jahr 2012 werden für die ersten beiden Kinder 184 Euro pro Monat gezahlt.

Das dritte Kind erhält schon 190 Euro pro Monat. Und ab dem vierten Kind steigt der monatliche Betrag schon auf 215 Euro.

Man kann sich dabei gut vorstellen, dass bei diesen Beträgen gerade für kinderreiche Familien das Kindergeld alleine schon dafür sorgen kann, dass ein Großteil des finanziellen Aufwandes abgedeckt wird.

Hier bald die aktuellen Kindergeld-Auszahlungstermine 2012 nachlesen!

Dieser Anteil wird sogar immer größer, denn zeitweise steigt das Kindergeld schneller an, als die realen Löhne für Arbeitnehmer. Ziel ist es, die stagnierende bzw. zurück gehende Geburtenrate in Deutschland wieder anzukurbeln.

Was ist der Kinderfreibetrag und wie bekomme ich ihn?

Der Kinderfreibetrag soll in Deutschland sicherstellen, dass das Existenzminimum des Kindes, das durch die Eltern erwirtschaftet wird, nicht zur Steuerabgabe herangezogen wird.

In 2012 handelt es sich dabei um einen Betrag von 7.008 Euro.

Im Klartext heißt das, dass es für jedes Kind automatisch einen Freibetrag gibt, der bei Einreichung der Steuererklärung automatisch als Ausgabe berücksichtigt wird.

Man kann den Kinderfreibetrag auch auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Das hat den Effekt, dass die Ausgabe anteilig vom Lohn abgezogen wird und damit weniger Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten werden muss.

Die Folge ist ein höheres monatliches Gehalt. Allerdings bekommt man natürlich bei der Abgabe der Einkommensteuererklärung dann einen geringeren Betrag zurück, da der Kinderfreibetrag ja schon berücksichtigt wurde.

Was ist die Günstigerprüfung?

Die Günstigerprüfung wird beim Finanzamt gemacht, wenn der Einkommensteuerbescheid erstellt wird.

Hierbei wird der Kinderfreibetrag und das Kindergeld ins gegenseitige Verhältnis gesetzt und ausgerechnet was günstiger ist.

Ist der Abzug des Kinderfreibetrags besser, wird dieser abgezogen (im Jahr 2012 7.008 Euro). Die ausgerechnete Steuer wird mit dem ausgezahlten Kindergeld addiert und als Steuerlast festgesetzt.

Man muss also das Kindergeld vollständig zurückzahlen. Der Vorteil, der dann übrig bleibt, ist lediglich die Differenz des Steuervorteils durch den Kinderfreibetrag zum ausgezahlten Kindergeld.

Ist die Zahlung des Kindergeldes günstiger, passiert gar im Prinzip nichts. Dann wird weder Kindergeld zur Steuerlast hinzugerechnet, noch ein Kinderfreibetrag abgezogen. Je höher also der Steuersatz ist, desto günstiger wird der Kinderfreibetrag.

Wenn man also nun Kinder haben und feststellen, dass im Steuerbescheid kein Kinderfreibetrag ausgewiesen wurde, muss dies nicht unbedingt ein Fehler sein, sondern lediglich eine Folge der Günstigerprüfung. Aber im Zweifel immer nachrechnen!

Dieser Artikel stellt keine Rechts- oder Gesundheitsberatung dar. Ich kann keine Garantie oder Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehmen. Diese Schilderungen sind reine Erfahrungswerte und beruhen auf meinen persönlichen Erlebnissen und Einschätzungen.

Viele Grüße
euer Simon

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